Noch immer wird heute bei Aktien noch gerne vom Nennwert oder Nominalwert einer Aktie gesprochen. Dabei ist es (zumindest in Europa) kaum noch üblich, dass der Nennwert von Aktien bei der Kursfestsetzung Relevanz hat.
Früher wurde nämlich der Kurs oft in Prozent des Nennwertes ausgedrückt. Der Nennwert war ein Geldbetrag (der auch auf den damals noch oft vorhandenen effektiven Stücken stand), der jedoch naturgemäß (ob der preislich anderen Beurteilung an der Börse) nicht dem Kurswert entsprach. War der Nennwert einer Aktie z.B. 100 Schilling, konnte der gehandelte Kurs natürlich (bei guter Entwicklung des Unternehmens) auch z.B. bei 400 Schilling liegen (= 400% des Nennwertes).
Der Nennwert bezeichnete auch die Höhe des Anteils einer Aktie am Grundkapital einer AG: Dividierte man das Grundkapital einer Aktiengesellschaft durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien, erhielt man den Nennwert. Z.B.: Grundkapital 30.000.000 Euro, Anzahl der Aktien: 3.000.000, Nennwert= 10 Euro.
Dieser Tage gibt es allerdings zumeist nur noch nennwertlose Stückaktien, welche aber gleichfalls einen bestimmten Anteil am gesamten Grundkapital einer AG repräsentieren.
Ein wenig einfacher geworden ist dadurch auch die Berechnung der Dividende: Früher wurde diese in Prozent auf den Nennwert ausgedrückt - was bei älteren Unternehmen dann schon einmal spektakulär aussehen konnte: Dividende = 50% des Nennwertes. Das sah zwar sehr gut aus - waren aber bei einem aktuellen Börsenkurs von 5.000 Schilling und einem Nennwert von 100 Schilling pro Aktie doch nur 50 Schilling - und somit 1% Dividendenrendite...
Heute werden Dividendenzahlungen in Euro oder Cent pro Stück Aktie angegeben, was damit auch wesentlich transparenter ausfällt.
Auch bei anderen Wertpapieren (z.B. Anleihen) spricht man vom Nennwert (Nominalwert): Hat z.B. eine Anleihe einen Nennwert von 1.000 Euro, so beziehen sich z.B. die Zinszahlungen in Prozent (Kupons) auf diesen Nennwert. Auch die Tilgung (=Rückzahlung am Laufzeitende) erfolgt zumeist zum Nennwert (100% des Nennwertes).
Bei Zahlungsmitteln entspricht der Aufdruck der Summe (z.B. 100 Euro) dem Nennwert.