Mit Verlassenschaftsgebühren von Banken sind in der Regel erst die Erben von (mehr oder minder großen) Vermögen konfrontiert. Denn wohl kaum ein Bankkunde kümmert sich schon zu Lebzeiten um die etwaigen Kosten eines Girokontos, Sparbuches oder eines Wertpapierdepots im Ablebensfall. Warum denn auch...
Nach dem Tod des Kontoinhabers werden dessen Bankkonten, Sparbücher und Depots gesperrt und fallen in die Verlassenschaft. Nur bei Konten mit mehreren Verfügungsberechtigungen kann von diesen über das Konto oder Depot auch weiterhin disponiert werden.
Die Arbeit der Banken und Sparkassen mit solchen Verlassenschaftskonten ist überschaubar: Daueraufträge und Einziehungsaufträge werden zurückgebucht und man wartet dann auf die notarielle Freigabe der Verlassenschaft.
Liegt dann (zumeist nach einigen Monaten) ein entsprechender Beschluss vor, kann bzw. können der oder die Erben dann über das Kontovermögen, das Sparguthaben bzw. das Wertpapierdepot frei verfügen.
Und im Regelfall reduziert sich die Verlassenschaft dann auch gleich um einige Euro: Die meisten Banken verlangen nämlich neben Kontoschließungsgebühren auch (teilweise heftige) Gebühren für eine Verlassenschaftsevidenz. Und genau diese Gebühren sollten Sie unbedingt hinterfragen!
Die klassischen Großbanken haben ziemlich ähnliche Gebühren, welche aus 2 Komponenten bestehen: Einerseits wird ein Anteil vom Konto- oder Wertpapiersaldo in Prozent errechnet (zumeist klar unter 1 Prozent) - und dieser ist dann noch nach unten bzw. oben mit einer Minimum- bzw. Maximumgebühr gedeckelt.
Andere Banken verrechnen wiederum nur eine fixe Gebühr - manche berechnen wiederum den tatsächlichem Aufwand für die Verlassenschaftsabwicklung und wenden dabei einen Stundensatz an. Wohl die fairste Verrechnungsweise.
Und dann gibt es auch noch eine weitere Variante: Banken oder Depotbanken, die überhaupt keine Verlassenschaftskosten verrechnen. Zumeist sind dies die klassischen Direktbanken.
Bei größeren Guthaben sollte man überteuerte Verlassenschaftskosten unbedingt in Frage stellen - insbesondere, wenn diese Gebühren einige hundert Euro betragen. In der Vergangenheit gab es sogar Banken, deren Verlassenschaftsgebühren (in % vom Saldo oder Depotwert berechnet) nach oben hin nicht gedeckelt waren - solche Konstrukte sollte man unbedingt wegverhandeln bzw. (bei höheren Beträgen) rechtlich prüfen lassen. Denn der effektive Aufwand für die Bank steht hier zumeist nicht in Relation mit den verrechneten Gebühren.
Aber auch die Gebührenhöhe bei kleineren Verlassenschaften sollte man nicht ungefragt zahlen - ist man nämlich z.B. schon Kunde bei dieser Bank, könnte es hier sicher ein Entgegenkommen geben. Reicht ja schon die Verlassenschaft an und für sich - und Kontoschließungsgebühren zahlt man ja sowieso...
Zieht man nicht das gesamte Erbvermögen sofort ab, zeigen sich viele Banken und Sparkassen bezüglich der Erbschaftsabwicklung oft sehr kulant und verzichten gänzlich (oder teilweise) auf diese - eine Wiederveranlagung der Gelder bei der gleichen Bank könnte ja (gute Angebote vorausgesetzt) auch für die Erben durchaus interessant sein.