Besitzer von Fotovoltaikanlagen mit Überschussproduktion (und die fällt bei fast jeder Fotovoltaikanlage an) haben es gar nicht so einfach. Während der Laie glaubt, Strom wäre Strom, weiß der Inhaber einer Fotovoltaikanlage: Für eingespeisten Strom erhält man im Normalfall bestenfalls halb so viel, wie man für aus dem Netz bezogenen Strom bezahlen muss. Ohne Steuern bzw. Netzgebühren. Und da kann die Anlage am Dach noch so groß sein: Bei schlechtem Wetter oder z.B. in der Nacht benötigt man immer teuren Strom aus dem Stromnetz während man an besonders schönen Tagen kräftig (und billig) einspeist.
Nachdem die meisten neuen Fotovoltaikanlagen (ob "Photovoltaik" oder "Fotovoltaik" - beide Schreibweisen sind zulässig) in Privathaushalten noch über keinen lokalen Stromspeicher (die sind noch ein wenig zu teuer, sind aber in kräftiger Entwicklung) verfügen, sollte man sich schon in der Planungsphase überlegen, an wem man den Überschussstrom (den ins Netz eingespeisten Strom) verkaufen möchte.
Nach Bescheid und Genehmigung der Anlage gilt es beim gewählten Stromunternehmen einen Vertrag zwecks Stromeinspeisung (Stromlieferung) zu unterschreiben. Im Normalfall wird dies auch gleichzeitig der Stromanbieter sein, bei welchem man den Strom aus dem Netz bezieht.
Eine separate Wahl von Überschussstromabnehmer und Stromlieferanten wäre zwar wünschenswert, spielt es aber nicht: Bedingung Nr. 1 für die Abnahme des Überschussstromes ist nämlich bei allen Stromanbietern (außer bei der offiziellen OeMAG, die aber keine attraktiven Tarife zahlt, nur in Zeiten extrem hoher Großhandelspreise ist die OeMAG eine Alternative) auch ein aufrechter Liefervertrag für Strom aus dem Netz...
Die Höhe der Vergütung bei den einzelnen Stromgesellschaften variiert zwar oft deutlich - hängt aber oft auch mit den Konditionen des Bezugsstromes ab. Kauft man den teuren Strom, bekommt man für den eingespeisten Sonnenstrom oft auch brauchbare Preise.
Sehr hohe Preise erzielt man auch dann, wenn man (nicht bei allen Stromfirmen möglich) die Anlage durch eine Partnerfirma bzw. den Anbieter selbst errichten lässt. Naturgemäß sind solche Anlagen dann aber oft auch etwas teuerer als marktkonform...
Bei manchen Anbietern werden auch nur Stromabnahmeverträge mit lokal ansässigen Stromproduzenten geschlossen.
Eine weitere häufige Grundbedingung: Die Anlage darf nicht über 5 kWh, 7 kWh oder 10 kWh Jahresleistung verfügen. Oft gibt es auch für die ersten 1.000 Kilowatt höhere Tarife als für die folgenden Kilowatt - hier muss man jedenfalls genau rechnen.
Achten Sie bei der Auswahl auch unbedingt auf die Grundgebühren, welche so mancher Stromlieferant und Stromabnehmer verlangt.
Der Vergleich der Stromanbieter ist demnach ziemlich schwerig - die E-Control (siehe Linktipp) bietet aber diesbezüglich schon einen ziemlich guten Rechner, bei dem man Stromverbrauch, Stromproduktion und Besonderheiten (z.B. Wärmepumpe) eingeben kann.
Hier finden Sie Infos zum Thema "Photovoltaikanlagen kaufen und Förderungen", folgend gibt es eine laufend aktualisierte Ertragsrechnung für Fotovoltaik und hier können Sie den Strompreise vergleichen.
Für den Vergleich noch eine interessante Rubrik: Preise für Photovoltaikanlagen in Österreich - ein Preisvergleich macht immer Sinn bevor man einen Auftrag vergibt!
Geldmarie-Linktipps: