Der Vorgang des "switchens" (aus dem englischen für "schalten", "wechseln" - kenn man vielleicht auch vom Programmwechsel via Fernbedienung) bezeichnet den Wechsel von einer Veranlagungsform bzw. Risikoform in eine andere.
Häufig kommt der Begriff z.B. bei Fondsveranlagungen (z.B. als Fondsversicherung) vor, wo Anleger die Möglichkeit haben, während der Laufzeit der Veranlagung von einem Fonds in einen anderen zu wechseln. Dies ist -insbesondere bei Fondsversicherungen- oft kostenfrei möglich und auch mehrfach während der Laufzeit bzw. pro Jahr möglich.
Erfragen Sie die Möglichkeiten, Kosten und Bedingungen für einen "Switch" vor Abschluss Ihrer Veranlagung: Wenn Sie z.B. in Aktien veranlagen, welche zur Besicherung (Tilgungsträger) eines Fremdwährungskredites dienen, macht es -eine gute Entwicklung der Aktienfonds vorausgesetzt- durchaus Sinn, Gewinne einige Jahre vor Ablauf der Veranlagung in Fonds mit mehr Sicherheit (z.B. Anleihefonds) umzuschichten ("switchen").
Häufig kommt das Switchen auch bei Fremdwährungskrediten vor: Man bezeichnet hier den Wechsel der Kreditwährung als "Switchen". Ein Switch kann hier aus 2 wesentlichen Gründen erfolgen: 1. Die gewählte Fremdwährung entwickelt sich gegenüber der Heimwährung (Euro) zu gut und die Kreditsumme erhöht sich drastisch. 2. Man möchte gemachte Währungsgewinne realisieren und switcht in die Heimwährung oder auch in eine andere Währung.
Switchen macht möglicherweise auch bei Fondsversicherungen Sinn, die sich jahrelang negativ entwickeln. Anleger steigen dann oft auf sicherere Fonds um, um zumindest den Kapitaleinsatz noch zu erreichen. Wann hier der ideale Zeitpunkt für einen Switch ist, weiß natürlich niemand mit Sicherheit. Oft ist es auch nur eine Geduldsprobe, bis die ursprünglich gewählte Fondsvariante oder der Fremdwährungskredit auch tatsächlich greift.