Bei jedem Autoverkauf (oder auch der Verkauf von anderen Fahrzeugen) von Privat zu Privat notwendig: Der Kaufvertrag.
Viele Menschen organisieren sich den Kaufvertrag in der Trafik - in der Annahme, dass es sich hiebei um ein offizielles Formular handelt. Tut es auch - jeder "Kaaszettel" ist offiziell, wenn er es sein soll. Aber einen Kaufvertrag könnten Sie rein theoretisch auch mündlich abschließen und er wäre noch immer klagbar.
Der Kaufvertrag, den Sie hier finden, erfüllt alle Kriterien um damit eine Autoanmeldung bei einer Zulassungstelle durchführen zu können. Drucken Sie davon gleich 2 Stück aus - somit haben Käufer und Verkäufer jeweils ein Original.
Sollten noch Nebenabsprachen zum Kaufvertrag vorhanden sein, können Sie diese natürlich noch separat unterfertigen oder auf dem Kaufvertrag vermerken - die Zulassungstelle (als Repräsentant der Behörde) interessiert das herzlich wenig.
Das entsprechende Formular runterladen, ausdrucken und ausfüllen (Unterschriften nicht vergessen!) - und im Original zur Zulassungsstelle mitnehmen.
Sollten Sie die Vorversicherung nicht gleich angeben können - kein Problem. Diese kann auf dem Formular durchaus ausgelassen werden.
Erinnern Sie den Verkäufer des Fahrzeugs aber daran, dass er nicht vergessen soll, seine Versicherung von der Abmeldung des KFZ zu verständigen. Bei der Autoabmeldung (oder Ummeldung) erhält man eine Abmeldebestätigung. Wenn man diese dem Verkäufer zukommen lässt, braucht dieser die Abmeldebestätigung nur der Vorversicherung zukommen lassen (Fax, Scan via Email oder auch Brief genügt).
Idealerweise sollte man noch die Polizzennummer und die Bankverbindung für die Rücküberweisung des Restguthabens hinzufügen. Wenn Sie besonders nett sind und die entsprechenden Daten haben, können Sie das sogar als Käufer erledigen;-)
Mehr Informationen über benötigte Unterlagen bei der KFZ-Zulassung unter Autoanmeldung.