Das eigene KFZ behördlich abmelden ist dieser Tage keine Hexerei mehr. In ganz Österreich gibt es eine Vielzahl von Zulassungsstellen - bei denen man natürlich das KFZ auch abmelden kann. Dazu benötigen Sie nicht einmal die Versicherung - einfach auf der Homepage des Versicherungsverbandes (Link ganz unten) eine Zulassungsstelle in Ihrer Nähe suchen.
Zum Abmelden des Autos (gilt auch für LKW, Motorräder, Mopeds etc.) benötigen Sie folgende Unterlagen:
Achtung: Die Autoabmeldung ist nicht gleichbedeutend mit dem Storno Ihres Versicherungsvertrages. Es handelt sich nur um die behördliche (polizeiliche) Abmeldung. Ihre Versicherung bekommt die Abmeldung nicht in allen Fällen gleich mit...
Sie erhalten im Zuge der Abmeldung auch eine Abmeldebestätigung. Lassen Sie diese Ihrer Versicherung zukommen und schreiben Sie neben der Polizzennummer auch gleich Ihre Bankverbindung drauf (insbesondere, wenn Sie nicht mit Bankeinzug bezahlen). Sie erhalten nämlich nicht verbrauchte Prämie (und Steuer) mit dem Tag der Abmeldung "pro-rata-temporis" zurück.
Die Versicherung wird Ihnen dann eine Stornopolizze zukommen lassen und das Restguthaben anweisen. Sollten Sie für Ihr Fahrzeug weiterhin eine Kaskoversicherung benötigen (weil dieses z.B. weiter im Besitz bleibt und nur "pausiert", beantragen Sie das sogenannte Garagenrisiko. Ihr KFZ ist dann weiterhin gegen Diebstahl, Raub, Unwetter etc. versichert.
Positive Stufe im Bonus-Malus-System nicht verlieren: Wenn Sie Ihr KFZ abmelden und dazu eine positive Bonus-Malus-Stufe haben (Stufe 0 bis 8), sollten Sie diese nicht leichtfertig verlieren. Wenn Sie z.B. ein halbes Jahr kein neues KFZ anmelden, könnte diese weg sein. Viele Versicherungen dehnen diesen Zeitraum aber auf 1 Jahr (bzw. kulanterweise sogar länger) aus. Klären Sie das schon nach der Abmeldung mit dem Versicherungsbetreuer (soweit vorhanden).
Eine weitere Möglichkeit: Sie übertragen diese gute Stufe einem Familienangehörigen - allerdings nur, wenn Sie diese nicht mehr benötigen. Das kann sogar sehr vorteilhaft sein: Wenn z.B. das Enkelkind gerade sein neues KFZ mit Vollkasko anmelden will und angesichts der Kosten in Stufe 9 (plus etwaiger Zuschläge für Fahranfänger) in die Knie sinkt...
Noch ein Tipp, wenn Sie das KFZ dann verkaufen: Lassen Sie sich (auch wenn Sie das KFZ verschenken) einen Kaufvertrag unterzeichnen und verlangen Sie einen Ausweis vom Käufern. Denn Sie sind als letzter Zulassungsbesitzer registriert - findet sich das KFZ dann irgendwo in einem Acker etc., können Sie der Behörde den korrekten Verkauf nachweisen.
Geldmarie-Linktipps: