Die Grundvoraussetzung für einen Kredit ist die Kreditfähigkeit. Und hier gibt es bereits den ersten (wesentlichen) Widerspruch: Die Kreditfähigkeit ist nämlich erst ab Volljährikeit gegeben - und Jugendliche sind normalerweise noch keine 18...
Und doch kommt es immer wieder vor, dass sich selbst Jugendliche (zumeist Lehrlinge) schwer verschulden: Denn mit einigen hundert Euro Lehrlingsentschädigung ist schnell ein (zumeist günstig erscheinendes) Jugendkonto eröffnet und schon bald überzogen.
Auch wenn es für Jugendkonten normalerweise keine Überziehungen gibt: Durch Raunzen und Betteln hat sich schon mancher Jugendliche eine Kontoüberziehung rausgeschunden, die dann mangels Lehrstelle bzw. Einkommen nicht mehr rückgeführt werden kann. Ein "toller" Start ins Erwachsenenleben...
Hier gilt es einerseits die Banken aufzufordern, derartige Überziehungen nicht zuzulassen (gegen 100 Euro Vorschuss gibt es ja noch nichts zu sagen - es sollte aber nicht ausarten) - andererseits auch an die Jugendlichen zu appellieren, doch noch das eine oder Jahr zu warten.
Denn wenn schon Finanzierung via Kredit, dann nur mit einem solidem Einkommen und einem brauchbaren Verwendungszweck (Wohnungskauf, Einrichtung, erstes Auto etc.). Den Urlaub bzw. die Wochenenderäusche auf Kreide zu finanzieren ist vielleicht nicht unbedingt der Beginn einer Erfolgsstory.
Sollten jedoch Frau Mama oder Herr Papa dem Kreditwunsch des Jugendlichen für konstruktiv halten (z.B. wird die erste Wohnung gemeinsam finanziert), könnten ein Elternteil als Bürge auftreten und den Kreditvertrag mitunterschreiben.
Dies dient der Bank als Sicherheit und erhöht wohl auch die Wahrscheinlichkeit der Rückführung beträchtlich.
Auch für Jugendliche nicht sehr ratsam: Der Besuch beim Kredithai. Das könnte schon in jungen Jahren zu (vermeidbaren) Abenteuern böser Natur führen...