Auch bei der bestmöglichen Vorbereitung auf einen Kredit durch den Kreditnehmer und auch nach der intensivsten Prüfung durch den Kreditgeber kann es schon ab und an passieren, dass Kredite nicht mehr vereinbarungsgemäß rückgeführt werden können.
Unerwartete Arbeitslosigkeit, Einkommensweg- oder Ausfall durch Unfall oder Krankheit, dringender Finanzbedarf aufgrund unerwarteter Entwicklungen im Privat- oder Geschäftsleben etc. - es gibt wohl unzählige Gründe, warum ein ursprünglich scheinbar leichter Rückzahlungsplan für den Kredit nicht mehr eingehalten werden kann.
Ist es absehbar, dass die nächste Kreditrate nicht mehr bezahlt werden kann, sollte man sich als Kreditnehmer unbedingt rechtzeitig mit der kreditgebenden Stelle (Bank, Sparkasse, Bausparkasse etc.) in Verbindung setzen.
Ein offensives Vorgehen seitens Kreditnehmer wird hier seitens Kreditgeber immer positiv bewertet und erspart wahrscheinlich schon einmal die ersten -in dieser Situation besonders unnötigen- Zusatzkosten für Mahnungen.
Darüber hinaus besteht bei guter Gesprächsbasis fast immer die Möglichkeit einen Kredit zu stunden.
Eine Kreditstundung ist eine Vereinbarung über das Hinausschieben einer aktuell bestehenden Forderung zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber. Diese Vereinbarung ist auch als "Stundungsvereinbarung" bekannt.
Eine Stundungsvereinbarung (zumeist in schriftlicher Form) kann in unterschiedlicher Art und Weise getroffen werden. Hier einige mögliche Beispiele:
Man sieht schon: Eine Stundung ist eine durchaus sinnvolle (und oft auch flexible) Möglichkeit, einen vorübergehenden Zahlungsengpass zu überbrücken.
Die Wahrscheinlichkeit einer Stundung und die Art einer solchen Zahlungspause hängt aber natürlich vom Kreditgeber ab. Daher ist es unbedingt notwendig, sich rechtzeitig (idealerweise vor der ersten Mahnung, spätenstens jedoch bei Erhalt der ersten Mahnung) mit der kreditvergebenden Stellen in Verbindung zu setzen (soweit diese das aus kundenpfleglichen Gründen nicht ohnehin tut).
Falls Sie zufällig in der nächsten Zeit wieder fix mit noch nicht abgetretenen Geldsummen rechnen können (z.B. Ablauf Bausparvertrag, Ablauf Lebensversicherung, Urlaubsgeld, Abfertigung etc.), lassen Sie diesen Umstand auch der Bank wissen - das könnte die Stundung deutlich erleichtern bzw. den Zeitraum der Stundung verlängern. Das Geld sollte dann aber bei Auszahlung auch tatsächlich zur vereinbarten Tilgung von Rückständen verwendet werden.
So man sich z.B. nur auf einen Teil der Rate geeinigt hat, sollte die Stundungsvereinbarung unbedingt eingehalten werden. Ein mehrmaliges Verlängern oder Abändern von Stundungsvereinbarungen sehen die Banken nicht gerne - das ist wohl eindeutig ein Alarmzeichen für einen drohenden Totalausfall. Aber auch solche Probleme kann man manchmal durchaus argumentieren und lösen.
Eine Stundungsvereinbarung ist übrigens zumeist nicht gratis - achten Sie auch hier, dass man Ihnen in einer finanziellen Notsituation nicht einen weiteren (unnötigen) Rucksack umhängt. Sie ersparen sich aber jedenfalls erhöhte Verzugszinsen und Mahnkosten - da wären ein paar Euro für eine Stundungsvereinbarung durchaus verkraftbar und sinnvoll. Die Bank wird darüber hinaus hoffentlich auch verstehen, dass Sie in Not geratene Kreditnehmer auch bei den Spesenbelastungen unterstützt...darf man zumindest einmal hoffen.
Ergreifen Sie also als bei Rückzahlungsproblemen von Krediten unbedingt selbst die Initiative! Wenn Sie auch die Stundungsvereinbarung nicht schaffen, kontaktieren Sie unbedingt eine Schuldnerberatung. Und unbedingt Hände weg vom Kredithai!