Viele Jahre war die Kreditrestschuldversicherung aus dem Bankwesen fast verschwunden - um zuletzt im Zuge des immer stärker werdenden Konkurrenzkampfes um Kreditnehmer mit solider Bonität wieder aus der Versenkung aufzutauchen.
Hiebei handelt es sich um eine klassische Ablebensversicherung mit fallender Versicherungssumme im Todesfall der versicherten Person, welche zumeist der Kreditbesicherung dient.
Die Versicherungssumme für das Ableben wird bei der Kreditrestschuldversicherung laufend an den noch aushaftenden Betrag des Tilgungsplanes angepasst - verringert sich also mit der Laufzeit des Kredites. Stirbt der Versicherte während der Kreditlaufzeit, wird die Restschuld durch die Versicherung gänzlich getilgt (daher der Name).
Im Gegensatz zu einer klassischen Risikoversicherung auf Ableben reduziert sich demnach für die Versicherung über die Kreditlaufzeit das Risiko, da auch der im Todesfall an die Bank (solche Verträge werden immer als Sicherstellung für die Bank abgeschlossen) zu überweisende Betrag immer geringer wird.
Dies wirkt sich natürlich auch auf die Prämie positiv aus: Eine Kreditrestschuldversicherung ist für den Kreditnehmer (der auch die Versicherung bezahlen muss) die vielleicht günstigste Form einer Ablebensbesicherung eines Kredites.
Weil es Ihnen die Bank erlaubt!;-)
Das wäre zumindest vor einigen Jahren noch der passende Satz gewesen. Doch Kunden mit guter Bonität können (und sollten) auch diese Form der Kreditabsicherung bei ihrem Kreditinstitut urgieren - ist sie doch mit Abstand die kostengünstigste Variante. Abgesehen von überhaupt keiner Besicherung...
Sollte die Bank keine entsprechende Versicherung anbieten können, klappern Sie einfach einige Versicherungen ab bzw. beauftragen einen Versicherungsmakler mit der Suche. Die Bank wird auch "bankenfremde" Versicherungen akzeptieren - vorausgesetzt, dass Sie ein interessanter Kunde mit hoher Kreditwürdigkeit sind.
Die Kosten einer klassischen Ablebensrisikoversicherung oder gar einer Er- und Ablebensversicherung (also mit Sparanteil) sind für Kreditnehmer oft sehr unpässlich und daher (wenn geht) zu vermeiden. Er- und Ablebensversicherungen als Sparvariante neben einem (vielleicht auch noch kurzfristigen) Kredit sind beim Abschluss von Krediten nicht unbedingt empfehlenswert. Denn die Zinsen, die Sie für den Kredit zahlen müssen, werden Sie da wohl kaum so schnell reinkriegen. Es sei denn, Sie spekulieren (Er- und Ablebensversicherungen mit Fondsanlage) oder wollten sowieso schon immer eine Er- und Ablebensvariante beginnen, die dann auch noch läuft, wenn der (kurze) Kredit abbezahlt ist.
Eine Kreditrestschuldversicherung zahlt zwar im Todesfall nur die aushaftende Kreditsumme (bei einer Risikoversicherung würde nach einigen Jahren Kreditlaufzeit auch noch für die Erben etwas überbleiben) - sorgt aber für die geringste Kostenbelastung der Kreditnehmer.
Primär sollten Sie natürlich auch prüfen (lassen), ob nicht Ihre vielleicht vorhandene, ohnehin schon länger laufende, Er- und Ablebensversicherung als Ablebensbesicherung für die Bank genügt. Vielleicht lässt sich auch diese leicht auf die Erfordernisse adaptieren. Wäre natürlich ideal, wenn überhaupt keine neuen Zusatzkosten durch den Ablebensschutz entstehen.
Nur für den Kredit eine neue Kapitalversicherung mit Ablebensschutz abzuschließen, möchte die Geldmarie jedenfalls kritisch hinterfragen. Prüfen Sie, ob Ihnen da nicht eine andere Bank bessere Kreditbedingungen (oder überhaupt: bessere und kundenorientierte Beratung) bieten kann.
Variante 1: Laufende Zahlung
Hier zahlen Sie die Versicherungsprämien laufend (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder auch monatlich - Achtung: Zuschläge erfragen!) - bis der Kredit getilgt ist. Die Prämien sollten sich mit dem laufenden Fallen der Ablebenssumme aliquot reduzieren. Es gibt aber auch Varianten, wo die Kosten laufend gleich bleiben (weil sie verteilt werden).
Variante 2: Einmalzahlung
Sie zahlen die gesamte Risikoprämie für die Kreditrestschuldversicherung über den gesamten Zeitraum der Kreditrückzahlung. Das ist gar nicht so kostenintensiv wie man vielleicht vermuten würde!
Erfragen Sie aber jedenfalls, ob Sie bei einer vorzeitigen Rückzahlung (oder auch bei einer Umschuldung zu einem anderen Bankinstitut) von der Risikoprämie noch etwas zurückbekommen. Bei sehr rascher Rückzahlung wäre in solchen Fällen wohl eine Risikoversicherung (die man jährlich kündigen kann) sogar günstiger gewesen.
Geldmarie-Linktipp: