Wer einen Kredit aufnimmt, muss zumeist (jedenfalls bei höheren Beträgen) auch für Sicherheiten sorgen. Diese dienen dem Kreditgeber im Falle der Nichtzahlung zur Einbringung der Schuld.
Um eine rechtliche Handhabe zum raschen Zugriff auf diese Sicherheiten zu haben, sichern sich Kreditgeber u.a. damit ab, dass ihnen der Kreditnehmer Rechte aus Versicherungsverträgen abtritt. Diesen Vorgang bezeichnet man als Vinkulierung.
Wird die Kreditschuld (Kaptial plus Zinsen) zurückgezahlt (getilgt), so ist auch die Vinkulierung etwaiger Versicherungsverträge hinfällig. Die sogenannte Devinkulierung der Versicherung kann (und sollte) beantragt werden.
Sie nehmen einen Kredit für einen Autokauf in Anspruch und geben der Bank als Sicherstellung eine schon länger laufende Kapitalversicherung (Lebensversicherung, Pensionsversicherung etc.). Sollten Sie den Kredit nicht zurückzahlen können bzw. vor der Rückzahlung ableben, kann sich die Versicherung die Restschuld aus dem Versicherungsvertrag holen. Etwaige Reste würden dann in die Verlassenschaft fallen bzw. würden dem Versicherungsnehmer (bei Erleben) zustehen.
Häufig kommen derartige Vinkulierungen bei endfälligen Krediten vor - der Tilgungsträger (z.B. eine Fondsversicherung) wird zugunsten der Bank vinkuliert. Gibt es am Ende einen Überschuss, gehört dieser dem Kreditnehmer - reicht der Tilgungsträger nicht aus, besteht eine Restschuld.
Oft werden auch reine Ablebensversicherungen zugunsten des Kreditgebers vinkuliert - dieser kann damit das Ablebensrisiko des Kreditnehmers absichern.
Aber auch Feuerversicherungen (war früher üblich) bzw. Eigenheimversicherungen werden zugunsten von Versicherungen vinkuliert. Sollte das Haus z.B. abbrennen, so hat die Versicherung den direkten Zugriff auf die Versicherungssumme. Damit soll auch vermieden werden, dass kreditfinanzierte Häuser nicht bzw. nicht ausreichend versichert sind und Kreditnehmer bzw. Kreditgeber im Extremfall mit leeren Händen vor der Brandruine stehen.
Bitte beachten Sie bei Kapitalversicherungen, dass Sie diese ab dem Zeitpunkt der Vinkulierung nicht mehr steuerlich absetzen können!
Auch die volle Verfügungsgewalt über diese Verträge (z.B. Reduktion der Prämie, Prämienfreistellung, Kündigung, Auszahlung etc.) ist Ihnen ohne Zustimmung des Vinkulargläubigers (Bank etc.) nicht gestattet.
Für eine Vinkulierung bzw. auch eine Devinkulierung werden seitens Versicherungen oft Gebühren berechnet! Klären Sie mit dem Kreditgeber, wer diese Gebühren tragen muss bzw. mit der Versicherung, wie hoch diese Kosten sind.
Egal ob Eigenheimversicherung oder Kapitalversicherung: Wenn Sie die Kreditschuld getilgt haben, lassen Sie die vinkulierten Verträge unbedingt sofort devinkulieren. Damit haben Sie auch wieder das alleinige Verfügungsrecht.
Dieser Vorgang wird nämlich von Banken sehr oft vergessen - und könnte Probleme bei der späteren Transaktionen (Auszahlung, Kündigung etc.) verursachen. Sicherheitshalber bei der Kreditrückzahlung (bzw. am Ende der Laufzeit) die Bank zur Devinkulierung auffordern.
In Deutschland spricht man bei einer Vinkulierung primär davon, wenn Rechte an Wertpapieren bzw. Geschäftsanteile in ihrer Übertragbarkeit eingeschränkt werden. Hierbei handelt es sich um ein sog. dingliches Recht (=Herrschaft über eine Sache, die jedoch nicht im Eigentum sein muss).
Geldmarie-Linktipp: