Auch wenn sich dieser Artikel mit einem Umstand beschäftigt, der nicht unbedingt sofort den "Spartipps" zuzuordnen ist: Wer beim Verlust bzw. beim Diebstahl seiner Geldbörse rasch die richtigen Schritte unternimmt, spart sich viel Zeit und vielleicht auch einiges Geld.
Die Geldmarie hat jedenfalls eines Tages den Verlust der Geldbörse (die dann später wieder auftauchte) bemerkt - und geriet leicht in Panik: Geld weg, Führerschein weg, Zulassungsschein weg, Kreditkarte weg, Bankomatkarte weg, Fahrscheine weg, E-Card weg, weitere Karten weg, etcetera etcetera...
Wenn nicht klar zuzuordnen ist, wo Sie die Geldbörse verloren haben, suchen Sie zuerst an allen möglichen Orten. Falls diese weit abgelegen sind, rufen Sie bei Möglichkeit dort an. Sehr häufig findet man nämlich die Geldbörse nach ein paar Minuten ohnehin wieder und erspart sich die kommenden (teilweise unangenehmen und kostspieligen) Schritte. Auch ein Anruf beim örtlichen Fundamt könnte Sinn machen - ab und an geben ja doch ehrliche Leute (insbesondere, wenn sich wenig Bargeld im Börsel befunden hat) Fundstücke ab.
Ist die Geldbörse wirklich verschwunden bzw. ist ein Diebstahl naheliegend, sollten Sie umgehend Ihre Bank- und Kreditkarten sperren lassen. Entweder telefonisch bei der Hausbank bzw. Kreditkartengesellschaft veranlassen oder dies gleich direkt auf der Bank veranlassen.
Bei dieser Gelegenheit können Sie sich auch gleich ein wenig Bargeld abheben - Sie werden solches nämlich bald benötigen und in den nächsten Tagen mangels Bankomatkarte und Kreditkarte sowie Bargeld nicht sehr liquide sein...
Die Sperrgebühren sind ziemlich einheitlich: Für die Bankomatkarte wie auch für die VISA-Karten-Sperre durfte die Geldmarie jeweils 40 Euro blechen - praktischerweise nicht in Bar... Dafür war VISA auch sehr rasch und sandte mir schon 2 Werktage später die Ersatzkarte.
Update 2012: Per Ende 2012 sollte ein OGH-Urteil dafür sorgen, dass bei gestohlenen oder verlorenen Kreditkarten und Bankomatkarten keine Gebühren mehr verrechnet werden, 2015 wurde dieses Urteil (sich auf das Zahlungsdienstegesetz aus 2009 berufend...) abermals bestätigt. Teilen Sie diese Fakten den Banken unbedingt mit, sollte noch immer eine Sperrgebühr verrechnet werden - hier eine Gebühr zu verrechnen, wurde noch lange nach deren Abschaffung "probiert"...
Bei Diebstahl sollten Sie die Karten gleich nachbestellen (insbesondere die Bankomatkarte) - bei Verlust bleibt die Hoffnung, dass die Bankomatkarte ja doch noch irgendwie auftaucht und Sie sich keinen neuen Code merken müssen. Die Geldmarie hatte hier Glück: Eine Woche gab ich mir Zeit - und genau nach einer Woche tauchte die Geldbörse (samt Inhalt) auch wieder auf. Kein neuer Code - aber die Sperrgebühren nimmt Ihnen natürlich niemand ab.
Tauchen die alten Karten wieder auf und es gibt schon neue Karten, dürfen (und können) Sie die alten Karten nicht mehr verwenden.
Verlustanzeigen macht man bei den Fundämtern der zuständigen Gemeinde bzw. (in Wien) bei den magistratischen Bezirksämtern. Bei einer Diebstahlsanzeige ist die Sicherheitsbehörde (Polizei oder Bezirkshauptmannschaft) zuständig.
Rekonstruieren Sie vor der Meldung noch in Ruhe die verlorenen oder gestohlenen Gegenstände. "Eine schwarze Geldbörse" als Information wird nicht der Wiederauffindung nicht sehr dienlich sein...
Eine Verlustmeldung ist übrigens kein Ersatz für amtliche Dokumente (Führerschein, Zulassungsschein, Personalausweis, Reisepass etc.). Haben Sie den Führerschein bzw. den Zulassungsschein verloren (kommt bei Geldbörsenverlust wohl häufig vor), müssen Sie ohnehin gleich weiter zur Polizei.
Mit der (kostenpflichtigen) Bestätigung der Verlustanzeige darf man 4 Wochen ohne Originalführerschein weiterfahren (1 Woche haben Sie Zeit für ein Duplikat des Zulassungsscheins Ihrer KFZ).
Mit den Ersatzdokumenten können Sie sich also etwas Zeit lassen: Egal ob Verlust oder Diebstahl - vielleicht tauchen diese ja doch noch irgendwo auf: Entweder die Börse wird gefunden (mehr oder minder voll) oder der Dieb (ein braver Dieb) schmeisst unverwertbares irgendwo hin, wo es auch gefunden wird (z.B. Fundbox, Postkasten etc.).
Sollten die Dokumente nicht auftauchen, sollten Sie sich rasch um Ersatz kümmern:
E-Card und sonstige Karten (Einkaufskarten, Mitgliedskarten, Vergünstigungskarten etc.) sind leicht und zumeist kostenlos mit einem Anruf erledigt.
Dann den Zulassungsschein besorgen - einfach mit der Verlustbestätigung bzw. Diebstahlsanzeige und einem Ausweis zur nächsten Zulassungsstelle gehen. Ihre Versicherung müssen Sie davon nicht unterrichten - auch die Zulassungsstelle muss nicht eine Stelle Ihrer KFZ-Versicherung sein.
Wunderbar: Das Duplikat des Zulassungsscheines kostet nichts! Der Verlust des Führerscheins kostet dann schon mehr Zeit und Geld:
In Städten mit Bundespolizeidirektion sich an diese wenden; in Wien an das Verkehrsamt. Ansonsten wird Ihnen die Bezirkshauptmannschaft weiterhelfen können. Via Email oder Telefon geht hier leider (und auch verständlicherweise) gar nichts - Sie benötigen nämlich einige Dokumente für das Führerscheinduplikat.
Die Kosten für das Führerscheinduplikat: 49,50 Euro (Stand 2024). Der neue Führerschein wird dann postalisch zugestellt.
Der Verlust des Führerscheines ist also durchaus aufwändig: Teuer und mit Wegen (Anzeige, Passfoto, Polizei) verbunden.
Ein Verlust bzw. ein Diebstahl der Geldbörse plus Inhalt ist zeitaufwändig und kostspielig - es ist aber keine Hexerei mehr, die Karten sowie Dokumente im Duplikat zu erhalten. Eine Recherche im Internet (z.b. via Google) bringt Sie rasch zu den zuständigen Stellen.
Abgesehen von der angenehmen Tatsache, dass in meinem Fall das Konvolut wieder aufgetaucht ist und somit der Führerschein nicht ersetzt werden musste (diese Tatsache der Polizei mitteilen!), war die gesamte Abwicklung ziemlich flexibel und teilweise auch sehr freundlich. Ein diesbezüglich großes Lob gebührt an dieser Stelle einer Mitarbeiterin der Bank Austria Währingerstrasse sowie einem Mitarbeiter des KOAT Martinstrasse. Bravo.
Geldmarie-Linktipp: