Beim Kilometergeld handelt es sich um eine Pauschalabgeltung für fast alle Kosten, welche aus der Verwendung eines privaten KFZ's für Dienstfahrten resultieren. Auch für Motorräder, Mofas, Fahrräder bzw. E-Bikes gibt es das amtliche Kilometergeld.
Es ist steuerlich sowohl für Beamte, Angestellte oder auch Selbständige relevant, soweit folgende Grundlagen vorliegen:
Wenn man sich für das amtliche Kilometergeld entscheidet, kann man keinen höheren Satz verrechnen. Nachweislich höhere Kosten können jedoch in Höhe der Differenz zum Kilometergeld beim Finanzamt geltend gemacht werden (durch Belege + Fahrtenbuch).
Da viele Arbeitgeber (z.B. Reisende, Versicherungsvertreter etc.) vom Arbeitgeber weniger Kilometergeld erhalten als das amtliche Kilometergeld, können diese die Differenz im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) beim Finanzamt geltend machen. Das gilt natürlich auch bei Pauschalierungen: Alle nicht vom Arbeitgeber vergüteten Kilometer kann man in Höhe des KM-Geld-Satzes geltend machen.
Verpflichtend ist das amtliche Kilometergeld (wie der Name schon sagt) nur für Bundesbedienstete. In der Privatschaft wird es jedoch gerne als Richtlinie verwendet - für den Arbeitnehmer ist es in Sachen Steuerfreiheit relevant bzw. auch für die Geltendmachung bei der Arbeitnehmerveranlagung ("Jahresausgleich").
Selbständige, die nicht die tatsächlichen Kosten des Fahrzeuges abschreiben, können das amtliche Kilometergeld ebenfalls in ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigen.
Fahrzeugart | Betrag in Euro/KM |
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PKW und Kombi | 0,50 |
Motorrad und Mofa | 0,50 |
Mitfahrer | 0,15 |
Fahrrad und E-Bike | 0,50 |
Die Obergrenze für betrieblich zurückgelegte Kilometer bei Fahrrädern wird mit 1.1.2025 auf 3.000 Kilometer erhöht (davor: 1.500 KM).
Die Maximierung von 30.000 Kilometer pro Jahr bei PKW bleibt auch ab 2025 bestehen!
Fahrzeugart | Betrag in Euro/KM |
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PKW oder Kombi | 0,42 |
Motorrad +250 ccm | 0,24 |
Motorrad, Mofa -250 ccm | 0,24 (ab 2011) |
Mitfahrer | 0,05 |
Fahrrad, zu Fuß, ab 2 km | 0,38 (ab 2011) |
Das Kilometergeld vor dem 1.7.2008 für PKW oder Kombi betrug übrigens 36 Cent/Kilometer.
Werden vom Arbeitgeber z.B. Parkscheine, Parkgebühren etc. in einer gewissen Höhe bezahlt, so sind diese separat zu versteuern.