Prinzipiell haben Herr und Frau Österreicher vor dem Finanzamt ein wenig Angst. Denn die Aufgabe der armen Menschen am Finanzamt lautet in etwa: Darauf aufpassen, daß die lieben Steuerzahler auch brav die geforderten Steuern und Abgaben entrichten, damit der Staat seine Ausgaben auch finanzieren kann.
Aufgrund der hohen Steuerlast und der komplizierten Steuerkonstrukte auch eine sehr schwierige Aufgabe. Ohne jetzt eine Berufsgruppe kränken zu wollen: Die Phobie vor dem Finanzamt ist fast ähnlich wie die des Autofahrers vor der Polizei.
Dabei ist in beiden Fällen nur eines angebracht: Gegenseitiger Respekt. Auf der einen Seite ist der Steuerzahler (der auch den Finanzbeamten oder Finanzangestellten für dessen Tätigkeit mehr oder minder bezahlt) - auf der anderen Seite ist der Finanzer, der für seine wichtige Tätigkeit Anerkennung verdient, die es aber in den seltensten Fällen gibt. Und damit meint die Geldmarie nicht Bestechung.;-)
Die eingangs genannte Angst bzw. Unsicherheit gegenüber dem unbekannten Konstrukt Steuern führte dazu, daß unzählige SteuerzahlerInnen jährlich auf viel Geld verzichteten: Auf das Geld aus der Arbeitnehmerveranlagung.
Diese wird in Österreich noch immer sehr gerne als Jahresausgleich bezeichnet - weil der Begriff für die Arbeitnehmerveranlagung inhaltlich auch logischer gewählt ist und im letzten Jahrhundert lange in Verwendung stand. Auch der Name Lohnsteuerausgleich wird hier gerne verwendet.
Hiebei kann (muss aber in den meisten Fällen nicht) Frau und Mann sich (mittels Formular oder auch Online) am zuständigen Wohnsitzfinanzamt (für die letzten 5 Jahre) Geld zurückholen, welches einerseits anteilig zu viel bezahlt wurde oder aufgrund von Gesetzen zusteht. Es kommt beim Jahresausgleich zwar nicht garantiert zu einem Guthaben (=zu einer Rückzahlung) - die Wahrscheinlichkeit ist aber sehr hoch.
Wenn Sie Zusatzeinkünfte über den Veranlagungsfreibetrag (Zuverdienstgrenze 730 Euro, Stand 2023, 2024) hinaus haben, müssen Sie (in Form einer Einkommensteuererklärung) eine Pflichtveranlagung machen!
Mit dem zukünftigen Wegfall vieler Absetzmöglichkeiten ist seit dem Veranlagungsjahr 2016 (also ab 2017) für Personen, die ohnehin nur Pauschalbeträge (z.B. die Negativsteuer) absetzen möchten, kein Antrag ArbeitnehmerInnenveranlagung mehr notwendig.
Hat man bis Ende Juni des Folgejahres für das Vorjahr keinen Antrag abgegeben, erfolgt die Veranlagung automatisch. Insbesondere Pensionisten oder Geringverdiener (für die die Negativsteuer oft interessant ist) ersparen sich (und dem Finanzamt) hier viel Bürokratie. Auch Personen, die aus Unkenntnis bisweilen keinen Jahresausgleich gemacht haben (und damit Geld liegengelassen haben) profitieren nunmehr von der automatischen Veranlagung.
So keine Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag geltend gemacht worden sind, nur lohnsteuerpflichte Einkünfte bezogen wurden und eben keine Arbeitnehmerveranlagung für das Vorjahr (bis Juni des Jahres) gemacht wurde, erfolgt seit dem Jahr 2017 (für das Vorjahr) eine automatische Gutschrift.
Diesbezüglich gibt es in der zweiten Jahreshälfte Post für die Betroffenen, die aufgefordert werden, die Kontodaten bekannt zu geben bzw. zu überprüfen. Sind die Kontodaten dem Finanzamt schon bekannt bzw. stimmen diese, erfolgt in wenigen Wochen nach Erhalt des Informationsschreibens die Kontogutschrift.
Es könnte also durchaus sein, dass die eine oder andere Absetzmöglichkeit für Sie nach wie vor zutrifft.
Wenn Sie trotzdem Angst haben, daß es zu einer Forderung seitens Finanzamt kommen könnte (trifft nur ganz selten zu), dann machen Sie einfach eine
im Net eine "anonyme Arbeitnehmerveranlagung" - Link unten!
Auch wenn Sie sich bei "Finanz-Online" registrieren, sehen Sie schon nach dem Ausfüllen (und vor dem Abschicken), ob es sich lohnt oder nicht. Vorher aber prüfen, ob für Sie nicht ein "automatischer Jahresausgleich" reicht!
Sollte bei einem Jahresausgleich trotzdem noch ein Minus rauskommen, gibt es immer noch die Möglichkeit, gegen den Bescheid des Finanzamts zu berufen - auch das kann sich im Einzelfall lohnen.
Die Geldmarie meint: Ran an das Formular L1 (welches man neuerdings online bestellen muss) oder ab zu FinanzOnline - holen Sie sich Ihre Marie zurück! Und organisieren Sie sich beim Papierausgleich sicherheitshalber (insbesondere als "Jahresausgleichs-Neuling") auch gleich die Ausfüllhilfe, welche unter der Formularnummer L2 abrufbar ist.
Sofern Sie keine zusätzlichen Absetzmöglichkeiten haben, werden Sie aber ohnehin mittlerweile den automatischen Jahresausgleich bevorzugen. So dieser nicht erfolgt, nehmen Sie kurz einmal mit dem Finanzamt (telefonisch reicht) Verbindung auf.
Geldmarie-Linktipps: