Eine der in den letzten Jahren am häufigsten diskutierten Steuern Österreichs ist wohl die Grundsteuer. Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Steuer auf Grundbesitz (plus Bebauung) - demnach um eine Objektsteuer. Es erfolgt hier eine Substanzbesteuerung - somit ist die Grundsteuer im weitesten Sinn auch eine Art der Vermögensbesteuerung.
Geregelt wird die bundesweite Grundsteuer im Grundsteuergesetz von 1955. Eingehoben wird sie jedoch von den Gemeinden - diesen kommen auch die gesamten Einnahmen aus der Grundsteuer zugute. Man könnte demnach auch von einer Gemeindeabgabe sprechen.
Einerseits gibt es die Grundsteuer A, welche für land- und forstwirtschaftliches Vermögen eingehoben wird - andererseits gibt es die Grundsteuer B, welche für sonstigen Grundbesitz (Haus mit Garten, Wochenendhaus, Firmengrundstück etc.) anfällt.
Die Besteuerungsgrundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist nicht der aktuelle Verkehrswert (aktuelle Preis, wenn man das Grundstück schätzen bzw. verkaufen würde) sondern der sogenannte Einheitswert. Dieser Einheitswert liegt (zur Freude der betroffenen Grundbesitzer) deutlich unter dem Verkehrswert - kein Wunder, wurde der Einheitswert zuletzt im Jahre 1973 erhöht.
Der Steuersatz bei der klassischen Grundsteuer beträgt 0,20% des Einheitswertes im Jahr. Bei kleinen Grundstücken sowie zu Wohnzwecken verwendeten Grundbesitz kommen jedoch geringere Steuersätze zur Anwendung.
So werden bei Grundstücken mit Einfamilienhaus die ersten 3.650 Euro Einheitswert nur mit 0,05% und dann die nächsten 7.300 Euro mit 0,10% belastet, dann erst mit 0,20%. Bei anderen (Mietwohngrundstücken und gemischt genutzten) Grundstücken sind die ersten 3.650 Euro Einheitswert mit 0,1% zu berechnen und die nächsten 3.650 Euro dann mit 0,15%, dann mit 0,20%.
Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben werden die ersten 3.650 Euro Einheitswert mit 0,16% berechnet, dann mit 0,20%. , Bei allen anderen Grundstücken die ersten 3.650 Euro mit 0,10%.
Österreichs Gemeinden haben jedoch die Möglichkeit (von welcher sie ob eigener Finanznot auch fast immer Gebrauch machen), einen sogenannten Hebesatz von bis zu 500% des Grundsteuermessbetrages zu verrechnen: Beträgt der Grundsteuermessbetrag demnach 100 Euro, werden dann bis maximal 500 Euro Grundsteuer fällig. Danke, lieber Hebesatz...
Die Grundsteuer wird (ab einem Betrag von über 75 Euro) 4x pro Jahr eingehoben: 15.2, 15.5, 15.8 und 15.11 sind jeweils die Fälligkeitstermine. Liegt die errechnete Grundsteuer unter 75 Euro pro Jahr, ist der 15.5 der Fälligkeitstag. Zumeist wird die Grundsteuer mit anderen Gemeindeabgaben (z.B. Müllentsorgung) gemeinsam eingehoben.
Auch eine Befreiung von der Grundsteuer ist in einigen Fällen möglich: Grundeigentum von karitativen Organisationen, Sportvereinen, Schulen, Krankenhäusern oder Religionsgemeinschaften sind ebenso wie öffentliche Grundstücke sowie Verkehrsflächen oder fließende Gewässer von der Grundsteuer ausgenommen.
Es gibt hier aber auch unterschiedliche Möglichkeiten der Grundsteuerbefreiung in den Bundesländern - insbesondere neue und große Firmenansiedelungen könnten hier nach Ansuchen wohl in den Genuß einer lokalen Befreiung kommen...
Eine dauerhafte Grundsteuerbefreiung entscheidet das örtliche Finanzamt, eine befristete Befreiung von der Grundsteuer (z.B. Wohnraumneuschaffung) können sie am zuständigen Gemeindeamt beantragen.
Grundbesitz von Österreichern im Ausland ist von der österreichischen Grundsteuer nicht betroffen.
Die Sätze der Grundsteuer zu erhöhen bzw. zu verändern wäre wohl der falsche Ansatz: Vielmehr gilt es wohl die seit 1973 geltenden Einheitswerte (die ja nach wie vor die Berechnungsgrundlage sind) an den aktuellen Verkehrswerten von Grundbesitz (egal wie genutzt) anzupassen.
Natürlich könnte man auch über die Gerechigkeit der Sätze noch brüten und herumfeilen - wenn man aber schon überhaupt eine Grundsteuer einhebt, so sollte diese Steuer auch einem Anpassungsfaktor (Index) folgen. Auch sollte die Grundsteuer nicht zu einem Billigstbieterwettbewerb bei Unternehmensansiedelungen missbraucht werden - über eine bundesweit einheitliche Grundsteuer sollte man wohl diskutieren (auch wenn sich Grenzregionen hier vielleicht benachteiligt sehen).
Im Jahr 2013 wurden z.B. insgesamt 23 Millionen Euro Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) eingehoben - ein Wert im Jahr 1996 schon 26 Mio. Euro betrug. Bei gleicher Berechnungsgrundlage ist hier wohl keine Mehreinnahme zu erwarten - und die land- und forstwirtschaftlich genutzen Flächen verändern sich auch nicht wesentlich, werden sogar weniger.
Deutlich höhere Einnahmen gab es 2013 bei der sonstigen Grundsteuer (Grundsteuer B): 620 Mio. Euro wurden hier an die Gemeinden abgeliefert. 369 Mio. Euro waren es noch 1995 - die Grundsteuer B steigt ob reger Bautätigkeit bzw. dem Erschließen von ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Flächen deutlich an. Auch wenn der Einheitswert und der Steuersatz sich nicht verändern - die vielen Einfamilienhäuser am Stadt- oder Ortsrand lassen klar vermuten, woher hier die Zusatzeinnahmen kommen und warum sich die Bürgermeister über Zuzug freuen.
Da die Landwirte (selbst die mit sehr hohen Einkommen) nur sehr mäßig zum Budget Österreichs beitragen, wäre hier wohl auch längst eine Reform der Grundsteuer A erforderlich: Zur Förderung der kleineren Landwirte könnte man einen Freibetrag einführen, für die Großgrundbesitzer könnte man die Einheitswerte erhöhen.
Auch bei der Grundsteuer B wäre durch eine Anpassung der Einheitswerte viel zusätzliches Geld für die maroden Gemeindekassen (und für's Gesamtbudget) möglich. Hinkünftig sollten die Einheitswerte dann einer Valorisierung (Indexanpassung, Inflationserhöhung etc.) unterliegen.
Die Einheitswerte aus 1973 sind jedenfalls (und das sagt ein betroffener Grundbesitzer) eine Lachnummer.
Natürlich darf man es bei der Erhöhung der Grundsteuer (bzw. der Einheitswerte) nicht übertreiben - der Neidfaktor sollte hier keinesfalls eine Rolle spielen. Politisches Kleingeld ebenso wenig.
Aber ein Land ohne nennenswerte Vermögenssteuern, welches schön langsam (aber sicher) in schwere budgetäre Nöte kommt, könnte sich mit zeitgemäßen Grundsteuern die eine oder andere Milliarde für die dringend notwendige Budgetsanierung (oder auch für andere Zwecke) holen.
Noch lieber wäre es der Geldmarie, wenn man dafür z.B. lokal alternative Energieformen deutlich besser fördert und Österreich relativ energieautark machen könnte. Man wird sich ja noch etwas wünschen dürfen - neue bzw. höhere Vermögenssteuern dienen mit einiger Sicherheit noch lange dem Verrringern bzw. Bremsen des Budgetdefizits bzw. der Staatsverschuldung
Streng betrachtet ist die Grundsteuer natürlich eine absolut ungerechte Objektsteuer - aber welche Steuer lässt sich denn schon wirklich 100%ig perfekt argumentieren?
Geldmarie-Linktipp: