Während Arbeitnehmer in Österreich die Lohnsteuer und selbständige Einzelunternehmer die Einkommensteuer an das Finanzamt abzuliefern haben, ist es für Firmen welche den Status einer juristischen Persone haben die Körperschaftsteuer, kurz "KöSt". Kapitalgesellschaften wie z.B. Aktiengesellschaft (AG) oder Genossenschaften, Stiftungen und Vereine sind ebenso von der KöSt betroffen wie auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GesmbH oder GmbH).
Im Gegensatz zur einkommensabhängigen LST oder EST handelt es sich beim Steuertarif bei der Körperschaftsteuer um einen linearen (fixen) Steuertarif.
Der KöSt-Steuersatz in Österreich betrug lange Jahre 25% vom steuerpflichtigen Einkommen.
Im Jahr 2023 betrug die KöSt 24%, mit dem Jahr 2024 wurde diese auf 23% gesenkt.
So das Unternehmen einen Gewinn an eine natürliche Person als Gesellschafter ausgeschüttet, sind seit dem 1.1.2016 weitere 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer abzuführen.
Bei einer GmbH auch oft relevant: Egal ob man einen Gewinn oder Verlust macht, fällt jedenfalls eine "Mindestkörperschaftsteuer" an. Ist der tatsächlich zu leistende Betrag kleiner (bzw. Null), kann man diese Mindest-KöSt. aber in späteren Jahren mit höheren Gewinnen gegen- bzw. anrechnen lassen.
Nähere diesbezügliche steuerliche und prinzipielle Infos zur KöSt bei den Linktipps ganz unten.
Der jeweilige KöSt-Steuersatz eines Landes trägt naturgemäß sehr stark dazu bei, wieweit sich international tätige Firmen in diesen Ländern niederlassen. Ein niedrige KöSt-Satz lockt gerne Konzerne an - ist dazu auch noch die Arbeitskraft im Lande günstig und gut sowie die Infrastruktur passend, sind niedrige Körperschaftsteuern oft ein "Lockmittel" der Politik.
Ob dies innerhalb eines gemeinsamen Wirtschaftsraumes gut oder schlecht ist, sorgt selbst bei Experten immer wieder für hitzige Diskussionen. Dass Länder mit wenig entwickelter wirtschaft niedrige KöSt-Steuersätze durchaus zum Aufbau einer Industrie nützen sollen könnten, scheint jedenfalls ebenso klar wie dass man dubiose und interpretierbare Steuerkonstruktionen zugunsten steuervermeidender Großkonzerne mit EU-Regeln bekämpfen muss.
Österreich befindet sich mit den genannten 23% KöSt ziemlich im europäischen Mittelfeld (leicht über dem Schnitt), besonders niedrig ist die KöSt z.B. in Irland oder in einigen osteuropäischen Staaten.
2023 wurden mit der KöSt 14,38 Milliarden Euro an Staatseinnahmen lukriert.
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