Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden in Österreich als Lohnsteuer eingehoben. Diese Steuer ist eine Form der Einkommensteuer und wird vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt abgeführt. Der Arbeitnehmer muss sich demnach nicht um den Abzug der Lohnsteuer kümmern und sieht die entsprechenden Beträge am Gehaltszettel (Lohnzettel) aufgelistet.
Die Lohnsteuer ist bezüglich Aufkommenshöhe eine der wesentlichsten Steuern in Österreich. Die Steuersätze (siehe unten) sind im internationalen Vergleich sehr hoch.
Die Lohnsteuer dem Arbeitnehmer wird vom Bruttogehalt abgezogen. Vor der Anwendung des untenstehenden Lohnsteuersatzes werden diesem Basisbetrag noch einige Beträge (Pauschalen, Pflichtbeiträge etc. - siehe Link unten) abgezogen. Darüber hinaus sind einige Einkunftsarten (z.B. Arbeitslosengeld, Karenzgeld, Notstandhilfe, Familienbeihilfe, Wochengeld etc.) gänzlich von der Steuer befreit.
Das 13. und 14. Monatsgehalt wird in Österreich nur mit 6% besteuert (seit 2013 zahlen hier Besserverdiener allerdings einen "Solidarbeitrag"). Auch Überstunden mit Zuschlag sowie Zulagen unterliegen einer geringeren Besteuerung.
Sollten Sie neben Ihrer Angestelltentätigkeit noch einer anderen (z.b. selbständigen bzw. freiberuflichen) Beschäftigung nachgehen und daraus Einkünfte von mehr als 730 Euro p.a. lukrieren, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Für Arbeitnehmer ist es sehr empfehlenswert, eine Arbeitnehmerveranlagung ("Jahresausgleich") zu machen. Dadurch wird das Jahreseinkommen fairer berechnet als bei der monatlichen Abrechnung - hinzu kommt noch die Möglichkeit, etwaige Sonderausgaben, Werbungskosten und weitere Steuerabschreibposten bzw. Steuervergünstigungen lohnsteuermindernd bekanntzugeben.
Gerade für ArbeitnehmerInnen mit schwankenden Gehältern bzw. Eltern mit minderjährigen Kindern ist ein Jahresausgleich sehr zu empfehlen. Vielfach wird ab 2017 der Jahresausgleich (die ArbeitnehmerInnenveranlagung) schon automatisch von Finanzamt gemacht. Mehr dazu in der entsprechenden Rubrik.
Änderungen zu 2023: Grenzsteuersatz 41% wird auf 40% gesenkt + Erhöhung der Einkommensgrenzen pro Steuersatz.
Einkommen Euro | Grenzsteuersatz |
---|---|
bis 12.816 | 0% |
bis 20.818 | 20,00% |
bis 34.513 | 30,00% |
bis 66.612 | 40,00% |
bis 99.266 | 48,00% |
ab 99.266 | 50,00% |
über 1 Mio. | 55%*1 |
*1: Gilt einmal bis 2025, dann Senkung auf 50% geplant.
Der Grenzsteuersatz ist die maximal möglichen Prozentsätze innerhalb einer Einkommensgruppe. Er gibt den Prozentsatz der Besteuerung bei einem zusätzlichen Einkommen an (Infos - siehe Link unten). Im Regelfall liegen die effektiven Steuersätze aber klar unter dem jeweiligen Grenzsteuersatz!
Die jeweiligen Tarifstufen kommen "nacheinander" zur Anwendung kommen. Verdient man z.B. in einem Jahr 30.000 Euro, sind die ersten 12.816 Euro (Beispiel für Jahr 2024) einkommensteuerfrei, 8.002 Euro werden mit 20% versteuert (Differenz von 12.816 Euro zu 20.818 Euro) und der Betrag über 20.818 Euro (= 4.182 Euro) wird mit 30% versteuert.
Die Lohnsteuersätze entsprechen übrigens den Sätzen der Einkommensteuer, 2022 wurden in Österreich via Lohnsteuer fette 32,60 Milliarden Euro an Steuern eingenommen, 2023 waren es schon 34,68 Mrd. Euro.
Einkommen Euro | Grenzsteuersatz |
---|---|
bis 13.308 | 0% |
bis 21.617 | 20,00% |
bis 35.836 | 30,00% |
bis 69.166 | 40,00% |
bis 103.072 | 48,00% |
ab 103.073 | 50,00% |
über 1 Mio. | 55%*1 |
*1: Der Höchststeuersatz von 55% wurde ursprünglich auf 5 Jahre begrenzt (bis 2020), wurde nunmehr einmal bis 2025 verlängert.
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