Sie haben lange Jahre (oft Jahrzehnte) fleißig in eine Kapitalversicherung (Pensionsversicherung, Lebensversicherung, Erlebensversicherung etc.) eingezahlt - nun nähert sich endlich der Tag der Abrechnung. Die angenehme Abrechnung mit der Versicherungsgesellschaft.
Auch wenn Sie vielleicht ein paar Jahre Einzahlungen ausgelassen haben (z.B. ob einer Prämienfreistellung): In den meisten Fällen ist der Ablauf einer Kapitalversicherung ein durchaus nettes Ereignis.
Zumeist werden Sie als Versicherungsnehmer direkt von der Versicherung über den bevorstehenden Ablauf informiert. Schon Monate vor dem Ablauf erhalten Sie ein Schreiben mit den voraussichtlichen Ablaufleistungen. Hier wird sich (es sei denn, Sie sind in Aktienfonds bzw. spekulativen Wertpapieren investiert) auch kaum mehr etwas an der Auszahlungssumme verändern - Versicherungen, die in Renten bzw. im Deckungsstock veranlagt sind, haben einen fixen Gewinnverband, der eine genau Prognose über die Ablaufsumme zulässt.
Wenn Sie 1 Monat vor Ablauf noch keine Information erhalten haben, sollten Sie sich aber bei der Versicherung erkundigen.
Zumeist sind diesen Schreiben auch schon Formulare für die Ablaufkündigung beigelegt. Wenn nicht, wenden Sie sich an Ihren Versicherungsberater bzw. (falls ein solcher nicht bzw. nicht mehr vorhanden ist) an die Versicherung selbst.
Sicherheitshalber können Sie der Versicherung den Auszahlungswunsch schon 1 bis 3 Monate vor dem eigentlichen Polizzenablauf mitteilen - man möchte ja nicht im Papierberg ganz unten liegen bleiben...
Zumeist stellen die Versicherungen schon ein Kündigungsschreiben zur Verfügung. Dieses füllen Sie nun sinngemäß aus (Bankverbindung, IBAN und BIC - keine Sparbücher!, Unterschrift) und senden es dann mit der Erstpolizze (im Original) an die Versicherung bzw. an Ihren Betreuer. In der Regel verlangen die Versicherungen neuerdings auch die Beilage einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises.
Sollten Sie keinen Vordruck zur Verfügung haben, schreiben Sie einfach einen verständlichen Begleitbrief (mit Nennung der Versicherungspolizze, Ablaufdatum sowie Ihrer Bankverbindung) und senden die Unterlagen eingeschrieben an die Versicherung.
Bei Verlust der Originalpolizze geben Sie diesen schon im Vorfeld der Versicherung schriftlich bekannt - ansonsten könnte sich die Auszahlung unnötigerweise verzögern. Zumeist erhalten Sie in solchen Fällen ohne Probleme eine Ersatzpolizze bzw. das Guthaben wird aufgrund Ihrer Verzichtserklärung (wird auch manchmal verlangt) auch ohne Polizzenvorlage ausbezahlt.
Wenn Sie die Rechte an der Versicherung jemanden anderen abgetreten haben (z.B. der Bank vinkuliert oder verpfändet), bedarf es der Zustimmung des Vinkulargläubigers. Sie müssen diese also ebenso vorab einholen - erst dann darf die Versicherung den Betrag an Sie auszahlen. Ein "Vorbeischummeln" an den Rechten der Bank ist hier nicht möglich - die Versicherung benötigt unbedingt ein Freigabeschreiben.
Seit 2017 ist beim Ablauf von Kapitalversicherungen auch ein zusätzliches Formular zur "Identifikation Privatkunden" auszufüllen - so Ihnen die Versicherung dieses nicht ohnehin zukommen lässt, fordern Sie dieses von der betreffenden Versicherungsgesellschaft formlos an! Hier wird gefragt, ob Sie in eigenem Namen oder als Treuhänder agieren, darüber hinaus wird auch eine "Erlärung zu PEP" (PEP= politisch exponierte Personen) abgefragt und auch die aktuelle Steuerpflicht (Österreich/Ausland) wird erhoben. Zumeist eher eine "Pflichtübung".
Auch die Beilage einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) ist nunmehr gefragt.
So sind es zumeist (mindestens) 4 Papierblätter, die zwecks Anforderung der Kapitalablöse abgeschickt werden:
Bevor Sie die Kapitalleistung aus einer Lebensversicherung/Kapitalvesicherung beanspruchen, sollten Sie auch wissen, wieweit diese Versicherung überhaupt als Kaptialleistung gedacht war oder geeignet ist. Jüngere Pensionsversicherungen (welche steuerlich im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. der Einkommensteuererklärung abgesetzt wurden) werden nämlich bei Kapitalauszahlung nachversteuert. Stimmen Sie Ihre Vorgangsweise in solchen Fällen unbedingt mit Ihrem Betreuer ab!
Sollten Sie den kapitalisierten Wert (die Gesamtsumme) oder einen Teil davon als Rente beanspruchen wollen (lebenslang oder temporär), kann Ihnen der Versicherer Ihres Vertrauens (mit Vergnügen) weiterhelfen.
Oft bieten Versicherungen auch attraktive Verlängerungsmöglichkeiten der Verträge an. Hier können Sie wunderbar die steuerliche Mindestbindefrist von 10 Jahren umgehen und von vielleicht interessanten Angeboten profitieren: Ihr Vertrag läuft ja schon länger als 10 Jahre!
Da kann eine Verlängerung um z.b. 5 Jahre (weil Sie das Geld ohnehin gerade nicht benötigen) durchaus sinnvoll sein. Auch Teilverlängerungen (Teile des Auszahlungsbetrages) sollten möglich sein - einfach den Betreuer fragen, was gerade angeboten wird.
Mehr Informationen dazu hier: Kapitalversicherung verlängern
Erwarten Sie bitte nicht, dass die Kapitalversicherung schon mit dem Versicherungsablauf überwiesen wird!
Die Versicherung geht nämlich genau bis zum vereinbarten Ablaufdatum - bis dahin müsste (z.B. bei einer Er- und Ablebensversicherung) ja das Geld aufgrund eines etwaigen Versicherungsfalls (Tod!) an den oder die Bezugsberechtigten ausbezahlt werden.
Versicherungen sind aber in Sachen Auszahlung (auch wenn Sie das Geld nicht gerne wieder hergeben) recht schnell. Gleich nach dem Ablaufdatum wird abgerechnet und angewiesen - in der Regel kommt der Auszahlungsbetrag (Versicherungssumme plus etwaige Gewinnanteile) schon innerhalb einer Woche. Sollten die Feiertage besonders ungünstig fallen (z.B. im Jänner), darf man auch schon einmal mit 2 Wochen rechnen. Ansonsten umgehend reklamieren!
Finden Sie hier weitergehende Informationen sowie ein Formular (für den Fall, dass Sie keines erhalten haben) zum: Anfordern von Lebensversicherungen und Kapitalversicherungen