Die interessantesten Varianten in Sachen Polizzenaufbewahrung hat die Geldmarie schon gesehen: Von der "Alles-oben-drauf-Taktik" bis hin zu platzenden Ordnern mit Polizzen aus der Nachkriegszeit (säuberlichst eingereiht). Kein Wunder - kaum ein Versicherungsnehmer weiß über die Wichtigkeit einer Polizze (und der dann folgenden Blätter) auch wirklich Bescheid.
Versicherungsdokumente sollten Sie idealerweise in einem Ordner verwahren. Die meisten Menschen haben zwischen 2-5 Versicherungen (pro Person) - da sollte ein halbwegs dicker Ordner schon einige Jahre reichen.
Nehmen Sie eine Plastikfolie pro Polizze und reihen Sie die Originalpolizze jedenfalls ein - dahinter können Sie (wenn Ihnen danach ist) auch gerne die Versicherungsbedingungen einordnen. Wird diese Originalpolizze durch eine andere Polizze ersetzt (nicht Indexanpassungen oder einfache Nachträge), können Sie diese (samt Bedingungen) auch ersetzten.
Nachträge (Indexerhöhungen etc.) könnten Sie eigentlich wegwerfen - bzw. durch den vorhergehenden Nachtrag ersetzen. So bleibt der Ordner immer halbwegs schlank.
Ein Klassiker (vor allem bei älteren Menschen): Die Zahlscheine werden über Jahrzehnte aufgehoben. Völlig unnötig - wenn Sie nämlich eine Versicherung nicht zahlen, erhalten Sie ohnehin sehr rasch eine Mahnung. Ganz vorsichtige Menschen können sich ja den Zahlschein ein Jahr aufheben - das sollte reichen.
Sollte Ihnen das Einordnen von Polizzen und Versicherungspapierkram ein Greuel sein: Sie können die meisten Unterlagen (nach Prüfung) ohnehin gleich wegwerfen:
Versicherungspolizzen sind zwar Urkunden - die man aber im Leistungsfall nicht vorlegen muss und welche ohnehin auf Knopfdruck via Versicherung bzw. via Berater verfügbar sind. Oft können Kunden mit dem Versicherungskauderwelsch auf den Polizzen ohnehin nichts anfangen - von den Bedingungen möchte die Geldmarie gar nicht reden (da kommt wohl der beste Versicherungsfachmann schon ab und an ins Stottern...). So Sie also Vertrauen in Ihren Versicherungsbetreuer haben, müssen Sie diese (im Schadensfall nicht erforderlichen) Papiere nicht alle (bzw. gar nicht) aufbewahren. Normalerweise ist bei Fragen ein Anruf beim Betreuer schneller beantwortet als ein Eigenstudium im Polizzendschungel.
Sehr wohl aufheben sollten Sie aber Versicherungspolizzen in Sachen Kapitalversicherung. Lebensversicherungen, Pensionsversicherungen etc. laufen irgendwann ab (mögen Sie diesen Zeitpunkt erleben) und müssen dann im Original (Erstpolizze bzw. Ersatzdokument bei Verlust) vorgelegt werden. Darüber hinaus ist es gar nicht so schlecht, wenn man ab und an in diese Polizzen reinsieht: Sehr oft ändern sich Lebenspartner bzw. Erben - da kann man schon ab und an ein Bezugsrecht im Er- oder Ablebensfall übersehen, welches man lieber geändert hätte...
Die Nachtragspolizzen machen im Normalfall selten den gesamten Versicherungsumfang transparent. Möchte man sich nun z.B. nach vielen Jahren von einer Versicherung trennen, sollte man zumindest das aktuelle Ablaufdatum herauslesen können (zumindest 1 Monat Kündigungsfrist beachten!).
Auch kein seltener Fall: Eine Versicherung bucht Ihnen seit Jahren einen Betrag vom Konto ab - aber Sie haben keine Ahnung, was das überhaupt ist bzw. bringen könnte. Die Polizze ist einfach nicht mehr auffindbar.
Oft finden sich in Polizzenordnern auch alte Polizzen, deren Existenz man gar nicht mehr einordnen kann. Vielleicht liegt da ja noch Geld... Vermuten viele - doch erfahrungsgemäß handelt es sich hier um bereits rückgekaufte Verträge. Doch es könnte ja auch eine Prämienfreistellung sein...
In solchen Fällen kontaktieren Sie primär Ihren Betreuer und erfragen die Versicherungsinhalte bzw. das Bestehen (und die aktuellen Werte) der Polizze.
In den meisten Fällen ist das Ausstellen einer Polizzenkopie bzw. einer Letztstandspolizze (die den aktuellen Inhalt der Polizze dokumentiert) überhaupt kein Problem. In der Regel erfolgt die Zusendung des aktuellen Polizzenduplikats auch kostenlos.
Bei Kapitalversicherungen bedarf es aber einer schriftlichen Anzeige des Verlustes (um Missbrauch zu vermeiden). Bei Polizzen, die auf "Überbringer" lauten, kann die Versicherung auch verlangen, dass die Polizze kraftlos erklärt wird (das kann dann einige Monate dauern) - naturgemäß wird eine Versicherung dies aber nur machen, wenn Sie die Rechtsmäßigkeit der Einlösung bezweifelt. Wird eine solche Polizze aber vom Versicherungsnehmer eingelöst, ist eine einfache Verlusterklärung zumeist ausreichend.
Es ist also keinesfalls Hektik angebracht, wenn knapp vor der Fälligkeit einer langjährigen Kapitalversicherung plötzlich das Originaldokument (die Erstpolizze) nicht mehr auffindbar ist.
Wie schon oben erwähnt: In der Versicherungspraxis können die meisten Fragen ohnehin sofort vom Versicherungsberater beantwortet werden. Dieser wird Sie mit einiger Sicherheit nicht "reinlegen" wollen (z.B. wenn Sie den aktuellen Selbstbehalt Ihrer Polizze erfragen) - denn Sie zahlen ja sein Gehalt. Ein Blick in dessen Notebook reicht zumeist aus.
So Sie die Polizze benötigen (oft wollen z.b. Hausverwalter bzw. Banken eine Originalpolizze einsehen): Einfach eine Letztstandpolizze anfordern. Das dauert zumeist nur einige Werktage.