Ab dem Zeitpunkt der Übergabe eines Antrags an den Versicherer oder an einen Berater des Versicherers läuft die Antragsbindefrist.
Die Antragsbindefrist beträgt 6 Wochen. Ab Antragsübergabe ist der Versicherungsnehmer diese sechs Wochen an den Antrag gebunden und der Versicherer hat Zeit, den Antrag und dessen Risken zu prüfen.
Im Normalfall (bei positiver Erledigung) wird dem Versicherungsnehmer innerhalb dieser Frist eine Polizze zugehen. Wenn diese Antragsbindefrist vom Versicherer nicht eingehalten wird und es verspätet zu einer Zusendung einer Polizze kommt, so gilt diese Polizze nur als Angebot - und der Versicherte hat aufgrund der Nichteinhaltung der Antragsbindefrist ein Rücktrittsrecht.
Weicht die zugestellte Polizze inhaltlich vom ursprünglichen Antrag ab, muss diese Abweichung ausdrücklich gekennzeichnet sein bzw. muss auf diese Abweichung auch hingewiesen werden. Der Versicherungsnehmer hat ein Monat nach Erhalt einer abweichenden Polizze ein Rücktrittsrecht - ansonsten gilt die vom Antrag abweichende Polizze als angenommen.
Hier finden Sie: Kündigung und Rücktritt von Versicherungen.