In Österreich müssen ältere Fahrzeuge regelmäßig von einer dazu autorisierten Werkstätte überprüft werden. Werden bei dieser Überprüfung keine schweren Mängel festgestellt, erhält man neben dem Prüfgutachten in Papierform auch ein grünes oder (häufiger) weißes "Pickerl". Dieses Pickerl wird häufig auch Überprüfungsplankette genannt und bestätigt Kontrollorganen (Polizei), dass dieses Fahrzeug auch bewegt werden darf.
Die sogenannte "§57a-Begutachtung" ist auch bei der Autoversicherung sehr relevant - bei der Anmeldung von KFZ ist nämlich die Vorlage des Prüfgutachtens (Überprüfungsgutachtens) oft notwendig.
So Sie ein gebrauchtes Auto bei einer Zulassungsstellen anmelden wollen, achten Sie darauf, dass Ihnen der Verkäufer auch das letzte (und gültige) Prüfgutachten übergibt!
Hier gleich die Antwort auf eine häufig gestellte Frage: Man darf den auf dem Prüfgutachten stehenden Termin maximal um 4 Monate überziehen. Ist diese Frist überschritten, müssen Sie das Fahrzeug in die Werkstatt zur Überprüfung bringen - erst nach positiver Erledigung ist die Anmeldung möglich.
Das Pickerl (auch das fragen viele) darf man übrigens auch schon einen Monat vor dem Fälligkeitstermin machen - auch hier kann es einige Gründe geben (z.B. längerer Auslandsaufenthalt), vorzeitig zur Überprüfung zu fahren.
So Sie noch nie ein Pickerl gemacht haben: Die Überprüfung des Fahrzeuges dauert ca. 30-45 Minuten, ein wenig Zeit für den Papierkram kommt dann noch dazu. Wenn daraus keine notwendigen Reparaturen resultieren, ist diese (kostenpflichtige) Überprüfung also recht rasch erledigt. Das Pickerl klebt Ihnen dann der Automechaniker auf die Frontscheibe - bei Fahrzeugummeldungen müssen Sie dies selber tun (vorher aber das alte Pickerl entfernen). Zur Fahrzeugüberprüfung nehmen Sie unbedingt den Zulassungsschein (bzw. Scheckkartenzulassungsschein) mit!
Bewahren Sie das Prüfgutachten gut auf - beim Autoverkauf benötigt der Käufer dieses unbedingt. Auf solchen Gutachten kann man (als Autokäufer) auch durchaus etwaige Schwächen des Fahrzeuges erkennen - ist das Gutachten älter, können natürlich einige Fehler dazugekommen sein. Ein gültiges Pickerl ist noch lange kein seriöser Ankaufstest - das musste die Geldmarie selbst schon (teuer) feststellen (von Null schweren Mängel auf 7 in einem Jahr ist wohl kein Zufall...).
So Sie Ihr Prüfgutachten nicht mehr finden, stellt Ihnen die seinerzeit konsultierte Werkstatt ein Duplikat aus. Für beschädigte Pickerln kann man sich in zugelassenen Werkstätten ein Ersatzpickerl organisieren - selbiges gilt auch beim ab und an notwendigen Austausch der Frontscheibe. Vergessen Sie beim Wechsel der Windschutzscheibe nicht auf eine etwaig vorhandene Autobahnvignette - via ASFINAG gibt es für solche Fälle Ersatz.
Vorsicht bei Auslandsreisen: Oft wird ein abgelaufenes Pickerl hier nicht anerkannt - also rechtzeitig vor dem Auslandsurlaub mit dem Auto das Pickerl erneuern.
So Ihnen vielleicht der "Pickerltermin" nicht in die Lebensplanung passt (wer z.B. immer ein halbes Jahr im Ausland weilt etc.), so ist es möglich, bei der BH, beim Magistrat oder beim Verkehrsamt (Wien) einen Antrag auf Änderung des Termins zu stellen.
Bei neueren KFZ gibt es noch keinen Überprüfungsbericht. Neu zugelassene PKW müssen erstmals 3 Jahre nach dem Monat der Erstanmeldung zur Überprüfung, danach nach 2 Jahren und später dann 1x jährlich.
Den Überprüfungstermin sieht man übrigens auch auf dem Pickerl selbst - auch das Kennzeichen wird in die Plankette eingestanzt. Bei einem Kennzeichenwechsel erhalten Sie demnach bei der Zulassungsstelle auch ein neues Pickerl (Gutachten mitnehmen).
Neufahrzeuge (PKW, Kombi, LKW bis 3,5 Tonnen) mit Katalysator sowie abgasarme Dieselfahrzeuge erhalten in der Regel ein weißes Pickerl. Auch Mopeds ab 1.10.1988 sowie abgasarme Motorräder und Elektroautos werden mit weißen Pickerln geschmückt. Für den Rest gibt es grüne Pickerl.
Historische Fahrzeuge müssen übrigens nur alle 2 Jahre zum Pickerl.