Die meisten Kaskoversicherungen sind bei den häufigsten Schäden (Selbstverursachter Unfall, Parkschaden, Vandalismus, Windschutzscheiben) mit immer höher werdenden Selbstbehalten ausgestattet. Das macht (für die Versicherung) durchaus Sinn - unzählige Kleinschäden müssen somit nicht bezahlt werden und die Versicherung erspart sich damit jede Menge Verwaltungsaufwand.
Die Geldmarie ist prinzipiell ein Freund von Selbstbehalten. Denn solche können (soweit frei wählbar) auch für die Versicherten Sinn ergeben: Höhere Selbstbehalte als die Standardselbstbehalte reduzieren die Prämien nämlich stark.
Wie hoch die maximale Eigenleistung pro Schadensfall nun ist, muss natürlich jeder selbst entscheiden. Erfahrungsgemäß entscheiden sich aber gerade vermögendere Personen eher für höhere Selbstbehalte (da man sich 500 oder 1.000 Euro ja ohne Probleme leisten kann) - und fahren damit auch in den meisten Fällen wesentlich günstiger.
Wie hoch Ihre persönliche Latte in Sachen Selbstbehalt nun auch liegt und wie hoch die Schmerzgrenze in Sachen "kleine Dellen am Auto belassen" ist - oft gibt es Möglichkeiten, diesen Selbstbehalt noch zu reduzieren.
Wenn es nicht im Produkt vorgesehen ist (z.B. halber Selbstbehalt oder kein Selbstbehalt, wenn die Windschutzscheibe repariert anstatt ausgetauscht wird), wird es bei den Versicherungen kaum Möglichkeiten geben, den Selbstbehalt zu verhandeln. Auch wenn zuletzt immer mehr billigere Werkstätten auftauchen, die mit Versicherungen kooperieren und hier Sondervereinbarungen (z.B. halber Selbstbehalt) getroffen haben.
Sollten Sie eine besonders günstige Werkstatt haben, die die anstehende Autoreparatur wesentlich günstiger macht als eine andere Werkstatt, könnte man aber durchaus einen Anruf beim Schadensreferenten der Versicherung investieren. Denn wenn die Versicherung insgesamt günstiger aussteigt, sollte immer eine solide Gesprächsbasis gegeben sein.
Da ein Kaskoschaden ausschließlich über die Werkstatt abgewickelt wird (dieser Tage fast immer nur noch elektronisch), müsste Ihre Werkstatt die Versicherung von Kostenvorteilen überzeugen bzw. Ihr Versicherungsberater gibt Ihnen den Schadensreferenten bekannt.
Gerade bei "engen" Entscheidungen (die Reparatur kosten z.B. 500 Euro, Ihr Selbstbehalt liegt bei 250 Euro) könnte Ihnen aber die Autowerkstatt preislich etwas entgegenkommen - und übernimmt z.B. einen Teil des Selbstbehalts, wenn Sie die Reparatur tatsächlich durchführen lassen. Denn Sie könnten sich den Schaden ja auch in Bar ablösen lassen...
In Sachen Reduktion des Selbstbehaltes (für die Versicherung bleibt dieser natürlich gleich) wird Ihnen aber mit Sicherheit nicht jede Werkstatt sowie jede Versicherung in allen Fällen entgegenkommen. Ein kaufmännischer Vorteil sollte hier schon für alle Beteiligten erkennbar sein. Garantien bzw. ein "Muss" gibt es nämlich hier naturgemäß nicht. Alles Verhandlungssache.
Eine (unbegründete) Reduktion des Selbstbehaltes seitens Versicherung ist jedenfalls nicht möglich - ersparen Sie sich hier jeden Aufwand.
Ab und an lässt man sich einen Schaden (abzüglich Selbstbehalt) auch ablösen und das Fahrzeug wird privat repariert. Das kann sich (bei besonders günstigen Anbietern) durchaus rechnen. Erfragen Sie hier die angebotene Ablöse (manchmal verhandelbar) beim Betreuer bzw. in der Schadensabteilung der Versicherung.