Im Zuge der Errichtung von Versicherungsverträgen hat der Versicherungsnehmer fast immer Antragsfragen zu beantworten. Resultieren aus der Beantwortung dieser Fragen keine erheblichen zusätzlichen Risken für die Versicherung, wird der Antrag im Normalfall angenommen und polizziert.
Gibt es zusätzliche (von der Norm abweichende) Risken, wird der Antrag entweder abgelehnt oder der Versicherungsvertrag wird mit einer höheren Versicherungsprämie errichtet. Auch der gänzliche oder teilweise Ausschluss von Risken (bzw. ein höherer Selbstbehalt) könnte eine Lösung sein.
Eine Gefahrerhöhung besteht dann, wenn nach dem Abschluss einer Versicherung veränderte Umstände eintreten, welche zu einer dauerhaft erhöhten Gefahr bei den versicherten Risiken führen und damit einen Schadensfalls versicherungsmathematisch wahrscheinlicher bzw. die Schadenshöhe größer ausfallen lassen.
Ändern sich im Antrag gemachte und risikorelevante Angaben, ist dies der Versicherung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
So könnte z.B. bei einer Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung ein neuer Beruf erheblich riskanter sein: Der Versicherte wird Dachdecker, LKW-Fahrer oder Leistungssportler bzw. nimmt z.B. an Motorradrennen teil - das Risiko eines Unfalls oder einer Berufsunfähigkeit erhöht sich damit stark. Auch das Gegenteil (Wechsel in einen ungefährlicheren Beruf) kann natürlich eintreten - was die Prämien dann auch reduzieren sollte.
Ändert sich der Betriebsgegenstand, sollte man dies ebenfalls unverzüglich der Versicherung mitteilen - besonders bezüglich Haftpflichtversicherung könnte hier ein höheres (aber auch geringeres) Risiko resultieren.
Erhöht sich z.B. die Versicherungssumme deutlich (Umbau, Ausbau, Erhöhung von Werten, neue und teurere Einrichtung, höhere Lagerbestände etc.), ist dies ebenso unverzüglich zu melden.
Nicht melden müssen Sie aber z.B. neu (nach dem Abschluss) hinzugekommene Erkrankungen oder ein höheres Gewicht (was z.B. bei Ablebensversicherungen oder bei Krankenversicherungen bei Antragsaufnahme gefragt wird). Das Recht, nach Antragsabschluss kränker und dicker zu werden, kann Ihnen die Versicherung hier nicht nehmen...
Ist ein Umstand jedoch Gegenstand der Vereinbarung mit der Versicherung, kann eine Umstandsänderung aber sehr wohl von der Versicherung eingefordert werden: Eine Nichtraucherpolizze steht z.B. eben nur Nichtrauchern zu. Raucht man wieder, ist dies eine Gefahrerhöhung und muss dem Versicherer mitgeteilt werden - eine höhere Prämie (Neueinschätzung des Risikos) wird wohl die Folge sein.
Ist der Versicherer mit der angezeigten Gefahrerhöhung nicht einverstanden (das neue Risiko erscheint zu hoch), kann er die Versicherung einseitig kündigen. Prämienerhöhungen, Risikoausschlüsse oder Selbstbehalte sind andere Lösungsmöglichkeiten bezüglich Gefahrerhöhung.
Zeigt man eine relevante Gefahrerhöhung nicht an, ist die Leistungsfreiheit (=Versicherung zahlt nichts) bzw. die Kürzung von Entschädigungszahlungen durchaus wahrscheinlich.
Überprüfen Sie darum ab und an Ihre Versicherungsunterlagen auf Aktualität - und melden Sie Gefahrerhöhungen umgehend. Auch wenn er dadurch oft zu Prämienerhöhungen kommt - Sie ersparen sich dadurch im Schadensfall sehr viel Ärger.