Immer wieder hört man in den Medien von Streitigkeiten bei Lebensversicherungen, Unfallversicherungen und ähnlichen Risikoversicherungen wie reinen Ablebensversicherungen, Krankenversicherungen, Unfallversicherungen, Dread-Disease-Versicherungen, Pflegeversicherungen Fondversicherungen oder auch Berufsunfähigkeitsversicheurngen: Die Versicherung behauptet, die vorvertragliche Anzeigepflicht wäre verletzt worden und lehnt daher Leistungen ab bzw. kürzt diese deutlich.
Nein - es handelt sich dabei keinesfalls um eine mutwillige Bösartigkeit der Versicherung - vielmehr ist bei der Leistungsprüfung (die eine Versicherung natürlich durchführen muss) ein Verdacht aufgekommen, dass der Versicherte die zur Beurteilung des Risikos relevanten Gesundheitsfragen nicht korrekt oder vielleicht sogar absichtlich falsch beantwortet hat.
Bei vielen (z.B. den eingangs genannten) Risikoversicherungen ist es unbedingt notwendig (zur versicherungsmathematischen Risikoeinschätzung von Personen) bei Antragstellung einer Versicherung Gesundheitsfragen auszufüllen. Das ist nicht nur eine Pflichtaufgabe für den Versicherungsvermittler sondern eigentlich eine der wesentlichen Punkte bei Vertragseinrichtung.
Auch wenn es der Versicherungsvermittler vielleicht "gut" mit Ihnen meint und bei den Gesundheitsfragen "mitflunkern" möchte (soll schon vorgekommen sein - viele Gerichte sind mit derlei Fehlern beschäftigt) - Falschangaben bei Gesundheitsfragen fallen in der Regel spätestens im Leistungsfall auf. Und dann wird der Versicherte bzw. seine Angehörigen (im Todesfall) vor großen Problemen stehen - Probleme, die man gerade im Krankheitsfall oder bei Todesfall ganz sicher nicht brauchen kann.
Achten Sie (egal ob Sie jetzt Versicherungsvermittler oder Versicherungskunde sind) unbedingt darauf, dass ALLE relevanten Gesundheitsfragen am Antrag korrekt ausgefüllt werden und nehmen Sie sich (z.B. bei schon weiter zurückliegenden Krankheiten) jedenfalls auch Zeit, genaue Angaben zu Vorerkrankungen zu machen.
Ein starker Raucher sollte z.B. auch beim Rauchverhalten nicht schummeln - ob man 5 oder 10 bzw. 60 Zigaretten am Tag geraucht hat, lässt sich nämlich nachweisen. Selbiges gilt auch für den Alkoholgenuss, wo man (oft aus Scham) auch gerne neigt, niedrigere Angaben zu machen.
Bei den Gesundheitsfragen dann unbedingt auch genau die Vorerkrankungen bzw. schlechten Befunde (so verlangt) angeben - eine Vorerkrankung bzw. Verletzung oder Beeinträchtigung muss nicht automatisch eine Ablehnung des Vertrages seitens Versicherung bedeuten: Oft kann man bei manchen Versicherungen (z.B. Unfallversicherung) schon vorhandene Beeinträchtigungen aus dem Vertrag ausschließen. Auch Vorerkrankungen diverser Art bedeuten noch nicht jedenfalls eine Ablehnung: In manchen Fällen nimmt die Versicherung das Risiko (mit höheren Prämien) trotzdem an.
Im Leistungsfall (sogar schon beim Vorliegen eines Antrags, da wird aber nur in einigen Fällen geprüft) hat die Versicherung das Recht, Einsicht in die Krankenakte bei behandelnden Ärzten und Spitälern zu nehmen - falsche Angaben fallen daher höchstwahrscheinlich früher oder später auf und sind daher sinnlos.
Beantworten Sie also die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und ganz genau! Schummeln rächt sich hier fast sicher...
Oft bei Sachversicherungen ähnlich gefährlich: Obliegenheitsverletzungen