Erst die Veranlagungsgewinne des Versichererers machen eine Kapitalversicherung (z.B. Lebensversicherung oder Pensionsversicherung) so richtig lukrativ. Neben dem seitens FMA (Finanzmarktaufsicht) vorgegebenen Garantiezinssatz erwirtschaftet nämlich die Versicherung im Normalfall noch darüber hinausgehende Erträge. Diese werden teilweise als Gewinne an die Versicherungsnehmer ausgeschüttet - und zwar in Form einer sogenannten "Gewinnbeteiligung".
Die Gewinnbeteiligung ist eine vertraglich vereinbarte Beteiligung des Versicherungsnehmers an den zukünftigen Veranlagungsprofiten.
Ohne zu sehr in die Versicherungsmathematik einzudringen: Nicht nur aus der Veranlagung von Geldern resultieren bei den meisten Kapitalversicherungen Überschüsse - auch Sterblichkeitsgewinne (=weniger Todesfälle als statistisch erwartet) oder geringere (als angenommene) Versicherungskosten können zu Veranlagungsüberschüssen führen.
Aus diesen Überschüssen werden pro Jahr zumindest 85 Prozent an die Versicherungsnehmer "ausgeschüttet" (aber nicht bar ausbezahlt) - und zwar als zusätzlicher Teil der Garantieleistung in den sicheren Deckungsstock. Mit der Gutschrift der Gewinnbeteiligung erhöht sich auch jährlich die Versicherungssumme des Vertrages.
Dem Vertrag einmal zugeteilte Gewinne können nicht mehr verloren werden (im Gegensatz zu Fondsversicherungen, in welchen Gewinne nicht abgesichert sind) - sie sind ebenso Bestandteil der Garantie.
Die geschätzten Gewinne einer gleichartigen Veranlagung können von Versicherung zu Versicherung schon im Offert durchaus unterschiedlich ausfallen. Auch wenn die steuerlichen Komponenten bzw. die Garantiezinsen bei den Versicherungen gleich sind - durch die unterschiedliche Veranlagung bei des Assekuranzen werden die tatsächlich erzielten und ausgeschütteten Gewinnbeteiligungen zumeist variieren.
Wenn Sie mehrere Angebote vergleichen wollen, dann vergleichen Sie primär die Garantiewerte - nicht die geschätzten Gewinne. Die Gewinnschätzungen erfolgen einerseits aufgrund historischer Erfahrungen bzw. andererseits aus aktuellen Gegebenheiten - was noch lange keine Garantie darstellt, dass sich der Markt über die nächsten 10, 15 oder 20 Jahre entsprechend der Schätzung verhält.
Die Gewinnbeteiligungen werden Ihnen von der Versicherung 1x jährlich mitgeteilt - in den ersten Jahren des Vertrages wird es aber (ob der hohen Abschlusskosten bei Kapitalversicherungen) allerdings noch keine Mitteilungen geben.