Die Gefahren im Autoverkehr sind offensichtlich: Täglich liest man von Todesfällen oder schweren Verletzungen infolge von Autounfällen.
Wer eine private Unfallversicherung ohne Einschränkungen besitzt (weltweit 24h für Beruf und Freizeit gültig), ist natürlich auch gegen die Folgen von Autounfällen versichert. Doch solche Unfallversicherungen sind in Österreich nicht sehr breit gestreut...
Seit einigen Jahren ist auch innerhalb der KFZ-Haftpflichtversicherung des eigenen Fahrzeuges Versicherungsschutz für Personenschäden gegeben. Früher konnte man solche Ansprüche nur gegen ein gegnerisches (schuldiges) Fahrzeug geltend machen.
Der Lenker eines schuldigen Unfallfahrzeuges geht aber hier (wenn keine private Unfallversicherung besteht) leer aus.
Der Versicherungsschutz ist bei solchen Produkten (gilt auch für die Insassenunfallversicherung) nur im Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, Be- und Entladen von KFZ und Anhängern gegeben.
Als Unfall bezeichnet man ein vom Willen des Versicherten unabhängiges Ereignis, welches plötzlich auf seinen Körper einwirkt und eine Schädigung oder den Tod nach sich zieht. In den meisten neueren Produkten sind Unfälle infolge eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls mitversichert.
Bei der Lenkerunfallversicherung ist nur der Lenker des versicherten Fahrzeugs versichert. Insbesondere für Vielfahrer könnte dieses Produkt durchaus passend sein - vor allem, wenn keine (ausreichende) private Unfallversicherung besteht.
Bei der Insassenunfallversicherung sind sämtliche Insassen und der Lenker eines bestimmten Fahrzeugs mit den gewählten Versicherungssummen mitversichert. Zumeist sind bei Insassenunfallversicherungen 6 oder 7 Plätze im KFZ mitversichert - hat man mehrere Sitzplätze, so sind diese mit Zusatzprämie mitversicherbar.
Versichert sind in diesen Produkten zumeist die Invalidität und der Todesfall. Fast alle Versicherungen haben hier 2 bis 4 Summenkombination zu freien Wahl.
Apropos frei Wahl: Eine Insassen- oder Lenkerunfallversicherung ist keine Pflichtversicherung. So Sie als Lenker ohnehin schon sehr gut unfallversichert sind, kann man über die Sinnhaftigkeit einer solchen Zusatzversicherung sicher nachdenken. Auch die Insassen sind ja im Rahmen der KFZ-Haftpflichtversicherung schon versichert.
In den meisten Normprodukten der Versicherungen ist auch eine Erhöhung der Leistungen im Invaliditätsfall bzw. im Todesfall vorgesehen, wenn die Versicherten zum Unfallszeitpunkt vorschriftsmäßig angeschnallt waren. Auch ein (geringes) Krankenhausgeld ist häufig mitversichert - und wird (vor allem bei kurzen Spitalaufenthalten) von den Versicherten oft komplett vergessen. Dies gilt auch für etwaige Rücktransportkosten, die in so mancher Polizze zu finden ist.
Insassenunfallversicherungen werden gerne von Versicherungen als (leicht abschließbares) Nebenprodukt verkauft. Oft auch als Zusatz für besonders gute Rabatte bei der Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung. Manchmal auch zwecks Streichung von Zuschlägen wie z.B. Zuschläge für junge Fahrzeuglenker.
Sollte Sie eine Insassenunfallversicherung nicht gewünscht haben, können Sie diese jährlich (1 Monat Kündigungsfrist) aus der KFZ-Versicherung rausstornieren.
Wer eine Insassenunfall- oder Lenkerunfallversicherung aber für sinnvoll erachtet, sollte sich nicht gleich mit dem erstbesten Preis zufrieden geben. Da die Versicherungen hier Standardpakete verkaufen, bleiben diese zumeist ohne Rabatt. Ein solcher sollte jedoch möglich sein! Einfach nachfragen.
Auch abseits von klassischen PKW-Unfallversicherungen gibt es Produkte: Z.B. die Aufsassenversicherung für Motorräder (durchaus sinnvoll) sowie Varianten, bei denen nach einzelnen Plätzen versichert wird (z.B. bei Autobussen).
Sie können übrigens auch eine Insassen- oder Lenkerunfallversicherung bei einer anderen Versicherung abschließen als bei jener, bei welcher Sie die Autoversicherung haben. Wie bei allen Unfallversicherungen ist sind in den Prämien 4% Versicherungsteuer inkludiert.
Auch wenn die Insassenunfallversicherung nur ein Nebenprodukt ist: Autofahrer sollten jedenfalls irgendeine passende (= für das Autofahren gültige) Unfallversicherung haben.
Zur Info: Die Prämien von Lenker- oder Insassenunfallversicherungen konnte man bis 2020 steuerlich absetzen! Leider letzmalig für die Jahresprämien aus dem Jahr 2020 (und nur für vor 2016 abgeschlossene Verträge) für den Jahresausgleich 2020. Prämien ab 2021 kann man nicht mehr steuerlich geltend machen!