Neben der Er- und Ablebensversicherung der Klassiker in Sachen Sparen mit Versicherungen: Die private Pensionsversicherung.
In den 1970ern und 1980ern dämmerte es schon so manchen Menschen: Was der Staat nun an Schulden aufnimmt, könnte sich später bitter rächen. Und da es die Möglichkeit der privaten Pensionsvorsorge bei den Versicherern schon länger gab, gingen nun immer mehr Menschen daran, sich Kapital für später anzusparen.
Die klassische Pensionsversicherung ist da eine von vielen guten Möglichkeiten. Vom Sparbuch über diverse Wertpapiere bis hin zur Vorsorgewohnung - der individuell passenden Pensionsvorsorge sind keine Grenzen gesetzt - außer die persönlichen, finanziellen Grenzen.
Eine Privatpension macht für die meisten jüngeren Menschen (die sich diese heutzutage auch noch leisten können) absoluten Sinn. Wer bis jetzt noch der Ansicht ist, dass die Pension für jüngere ÖsterreicherInnen (in gleicher Höhe wie sie heute die Pensionisten beziehen) auch hinkünftig gesichert sind, dem kann man leider eine gewisse Naivität nicht absprechen. Eine Unzahl von Tatsachen sowie wirtschaftliche und demografische Prognosen sprechen für die Eigenvorsorge:
Man kann also schon erahnen: Die staatliche Pension wird in Zukunft nur eingeschränkt weiterexistieren - und wird sich schön langsam einer "Grundpension" nähern. Die Menschen werden länger arbeiten müssen - das Pensionsantrittsalter wird mit Sicherheit nicht bei 60 (Frauen) und 65 (Männer) bleiben. Wer kann, sollte sich also nicht auf den Staat verlassen: Die Privatvorsorge ist hier der richtige Weg.
Als "Einstiegsprodukt" (Basisvorsorge) in die private Pensionsvorsorge empfiehlt die Geldmarie die private Pensionsversicherung:
Vorab: Die Privatpensionsversicherung muss nicht in allen Fällen der Pensionsvorsorge dienen - auch zum Ansparen auf ein Sparziel ist diese z.B. bestens geeignet. Auch als Tilgungsträger für Kredite oder als Sicherheit für die Bank kann man diese oft verwenden (ist aber nicht immer geeignet).
Die laufenden Prämienzahlungen werden von der Versicherung sicher angelegt (Deckungsstock, Anleihen, sichere Wertpapiere...). Pensionsversicherungen garantieren Ihnen vertraglich ein garantieres Pensionskapital (bzw. eine garantierte Monatspension zum vereinbarten Termin). Zu diesen Garantiesummen kommen dann auch noch die Gewinnanteile, die die Versicherung bis zum Ablauf des Vertrags erwirtschaftet. Kommt es dann zur laufenden Pensionszahlung, so ist diese Pension auch weiterhin gewinnberechtigt (steigt also auch noch ein wenig).
Sie müssen die Pensionsversicherung nicht unbedingt als Pension in Anspruch nehmen. Auch die Kapitalauszahlung ist möglich - wenn man z.B. knapp vor Ablauf der Versicherung schwer krank wird bzw. seine Lebenserwartung als nicht sehr hoch annimmt, wird man sich wohl für die Kapitalauszahlung entscheiden. Hier sollte man aber die steuerlichen Grundlangen (siehe unten) beachten.
Wenn man sich für eine Pensionszahlung entscheidet, wird diese zumeist lebenslang sein (aber auch temporäre Rentenzahlungen sind möglich). Sie können aber auch einen Teil als Kapital entnehmen und das Restkapital in eine lebenslange (oder temporäre) Pension überleiten lassen.
Stirbt die versicherte Person vor Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer, werden allen bis dahin eingezahlten Prämien abzüglich Versicherungssteuer und weiteren Kosten den bezugsberechtigten Personen lt. Polizze ausgezahlt. Zu dieser Summe werden natürlich auch noch die bis dahin angefallenen Gewinnanteile addiert. Eine Versicherungssumme wie bei der Er- und Ablebensversicherung gibt es hier nicht.
Stirbt der Versicherungsnehmer nach Beginn der Pensionszahlung, erhalten die Bezugsberechtigten das um die bisherigen Auszahlungen reduzierte Restkapital.
Die Prämiehöhe können Sie natürlich frei wählen - Sie sparen ja für sich selbst. Auch die Laufzeit ist frei wählbar - mindestens 10 Jahre sollten es aber zwecks Steuervorteil bei den Versicherungen schon sein. Empfehlenswert (im Vergleich zur Anlage in sichere Fonds) sind aber eher Laufzeiten ab 15 Jahren. Auch Varianten mit Einmalzahlung sind möglich.
Wenn Sie die Prämien jährlich (im Voraus) zahlen, erhalten Sie wesentlich mehr Ablaufleistung (bzw. Pension) als bei monatlicher Zahlung.
Die Dauer der privaten Pensionsversicherung richtet sich natürlich nach den individuellen Bedürfnissen. Wer schon mit 50 in (Privat-)Pension gehen möchte, kann dies natürlich berechnen lassen - wird klarerweise wesentlich mehr kosten, also mit 60 oder mit 65. Aber es ist Ihnen hier jede Fantasie erlaubt: Denn es ist ein Privatvertrag, der sich nicht nach dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter richtet.
Die meisten Pensionsversicherungen werden derzeit aber in Richtung gesetzliches Pensionsantrittsalter abgeschlossen. Neuere Verträge haben auch schon das Pensionsbridging inkludiert: Hier haben die Versicherungsnehmer die Möglichkeit, die Verträge auch schon vor Ablauf (innerhalb eines individuell gestalteten Zeitraumes) ohne Kostennachteile aufzulösen bzw. in Anspruch zu nehmen.
Auch besteht möglicherweise (das kann man aus heutiger Sicht noch nicht garantieren) die Möglichkeit, die Verträge noch um das eine oder andere Jahr zu verlängern.
Bei Pensionsversicherungen sollten Sie (vor allem bei längeren Laufzeiten) unbedingt eine Indexanpassung vereinbaren: Damit können Sie die Geldentwertung kompensieren - was für einen 30-jährigen, der vielleicht in 35 Jahren in Pension gehen kann wohl sicher Sinn ergibt. Diesen Index können Sie aber auch jederzeit streichen lassen (sollten Ihnen die Indexanpassungen zu hoch werden).
Idealerweise sollte man eine Pensionsversicherung also schon im Alter zwischen 20 und 30 Jahren abschließen. Dann kann man nämlich aufgrund der langen Laufzeit und der Zinseszinsen schon mit relativ geringen Beiträgen tolle Pensionszahlungen erwarten.
Doch auch mit 50 oder 55 ist eine Privatpension noch sinnvoll - man muss eben mehr einzahlen.
Auch eine andere Variante ist möglich: Zuerst Kapital sammeln (wie auch immer) - und zum gewünschten Privatpensionsbeginn dann in eine Pensionsversicherung mit lebenslanger oder temporärer Rentenzahlung einzahlen. Dies wird dann Pensionsversicherung mit Einmalerlag genannt.
Die Pensionsversicherungen veranlagen konservativ und recht sicher: Im Deckungsstock der Versicherung werden sichere Wertpapiere (zumeist Anleihen) veranlagt. Die Erträge könnten zwar z.B. unter den Renditen riskanterer Anlagen (Fondsversicherung, Aktien, Immobilien etc.) liegen, sind aber mit einer vertraglichen Garantiesumme ausgestattet, zu welcher sich auch noch die variablen Gewinnanteile gesellen.
Diese Gewinnbeteiligungen werden beim Abschluss eines Vertrages nur geschätzt. Die effektive Entwicklung der Erträge über die gesamte Laufzeit Ihrer Privatpension kann man seriöserweise nicht voraussehen. Beim Vergleich von verschiedenen Versicherungen orientieren Sie sich an den Garantiesummen.
Was die Pensionsversicherungen im Vergleich mit einer Direktanlage in Anleihen & Co. attraktiver macht: Sie bezahlen bei Einhaltung der Mindestlaufzeit keine KESt.. In den Prämien sind allerdings 4% Versicherungssteuer verborgen, welche erst einmal verdient werden müssen. Wenn Sie die Pensionsversicherung (relativ) sicher als lebenslange Rente beziehen wollen, konnten Sie die laufenden Prämien auch im Rahmen der Sonderausgaben beim Jahresausgleich bzw. bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Wenn Sie aber dann doch eine Auszahlung des Pensionskapitals wünschen, kommt es zur Meldung an das Finanzamt und in Folge zu einer Nachversteuerung.
Wenn Sie also eine Pensionsversicherung nur zum Ansparen abschließen (was durchaus Sinn macht!), sollten Sie die Prämien nicht absetzen - es sei denn, der Vertrag wurde vor dem 1. Juli 1996 abgeschlossen. Ab 2016 abgeschlossene Verträge können ohnehin nicht mehr abgesetzt werden, für das Jahr 2020 (beim 2021 zu machenden Jahresausgleich bzw. der EST-Erklärung) konnte man dann letztmalig Beiträge zur Privaten Pensionsversicherung (bis 2015 abgeschlossen) von der EST oder LST absetzen.
Weil es noch wenige private Pensionsversicherungen in der Phase der Rentenzahlung gibt, wissen viele nicht, dass es bei laufenden Pensionszahlungen auch zur Zahlung von Einkommensteuer kommen kann: Wenn der kapitalisierte Rentenbarwert erreicht wird, erfolgt eine Meldung an das Finanzamt. Dieser Wert ist dann erreicht, wenn die Höhe der bereits geleisteten Pensionszahlungen das ursprüngliche Pensionskapital übersteigt.
Wenn Sie einen Einmalerlag (=Einmalzahlung) geleistet haben, bei welchem eine lebenslange Rente vereinbart wurde, konnten Sie jeweils 1/10 des Betrages in 10 aufeinanderfolgenden Jahren im Rahmen der Sonderausgaben geltend machen. Gilt aber auch nur bis inklusive 2020, ab 2021 ist hier keine steuerliche Absetzbarkeit mehr gegeben.
Da Pensionsversicherungen auf längere Sicht hin abgeschlossen werden, treten natürlich ab und an Zahlungsprobleme auf. Wählen Sie daher die laufenden Prämien mit Bedacht.
Eine mögliche Philosophie könnte auch sein: 2 oder 3 Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten und Beträgen abschließen. Das kostet zwar anteilig etwas mehr als die Summe auf einem Vertrag, macht Sie jedoch flexibler. Wenn es mit dem Geld enger wird, könnte man ja einen Vertrag prämienfrei stellen und den anderen als "Hauptvertrag" weiterführen. Auch könnte man einen Vertrag steuerlich absetzen, den anderen nicht...etc...
Bei finanziellen Engpässen gibt es auch die (oft beanspruchte) Möglichkeit der Prämienfreistellung oder der Reduktion der Prämienhöhe. Erfahrungsgemäß bleibt es aber sehr oft dann bei der Prämienfreistellung oder bei der Reduktion - und die Privatpension wird demnach auch etwas geringer.
Erhöhungen abseits des vereinbarten Index sind nur dann möglich, wenn die Versicherung damit einverstanden ist - es könnte nämlich der Fall eintreten, dass Ihre Polizze über einen Garantiezinssatz verfügt, die die Versicherungen für Zusatzzahlungen nicht mehr zahlen kann (will). In solchen Fällen können Sie dann leider nur einen Zusatzvertrag errichten. Fragen Sie aber jedenfalls vorher Ihren Versicherungsfachmann, ob es sich auszahlt bzw. ob es möglich ist, den Vertrag zusätzlich zu dotieren.
Wenn die Ebbe in der Haushaltskassa besonders hoch ist und Sie dringenden Finanzbedarf haben, könnte ein Polizzendarlehen eine adäquate Zwischenlösung sein. Machen Sie jedoch nicht den großen Fehler eines Rückkaufs. Dieser ist mit massiven finanziellen Einbussen und Nachteilen verbunden und zerstört Ihre private Pensionsversicherung. Ein Rückkauf ist wirklich nur der allerletzte Ausweg.
Lassen Sie Ihre Pensionsvorsorge nur von Profis durchführen. Stellen Sie eigenständig Überlegungen über zukünftige Fehlbeträge (in der Pension) an. Im Internet gibt es sehr viele Pensionslückenrechner - welche naturgemäß unterschiedlichste (und teilweise schwachsinnige) Resultate erbringen. Wenn Ihnen Ihr Pensionsversicherungsträger auch keine befriedigende Auskunft erteilen kann: Heute 20-40-jährige können wohl damit rechnen, dass sie maximal 50% Ihres Durchschnittseinkommens erhalten werden. Oder eine Mindestpension...
Wenn Sie sich derzeit keine hohen Summen leisten können, fangen Sie zumindest mit einem Minimalvertrag (z.B. 20 Euro monatlich) an. Sie werden sich später einmal sehr darüber freuen!
Wer schon eine klassische Pensionsversicherung hat und ein wenig an der (vielleicht) besseren Entwicklung auf den Aktienmärkten profitieren möchte, sollte sich auch unbedingt die Staatliche geförderte Zukunftsvorsorge ansehen. Diese ist aufgrund von Garantien und staatlichen Zuschüssen sicher auch eine Überlegung wert.