Schon seit vielen Jahren in fast allen Privathaushalten ein Renner: Die klassische Lebensversicherung, im Versicherungsjargon auch "Er- und Ablebensversicherung" genannt.
Als Lebensversicherung wird in Österreich zumeist eine Versicherung auf Er- und Ableben bezeichnet. Die Bezeichnung "Lebensversicherung" passt zwar noch besser zum Produkt Ablebensversicherung - doch dieses ist mangels Sparleistung (verfügt nur über Ablebensschutz) wesentlich seltener anzutreffen.
Die Er- und Ablebensversicherung eignet sich für viele Zwecke: Absicherung der Familie, Ansparen (Zielsparen), Pensionsvorsorge, als Tilgungsträger für Kredite oder auch als Sicherheit für die Bank.
Ein Teil der Prämie einer Er- und Ablebensversicherung wird für das Ablebensrisiko verwendet - der verbleibende Teil zum Ansparen. Aus der gewählten Prämienhöhe und der Laufzeit ergibt sich eine Versicherungssumme für den Er- bzw. Ablebensfall.
Stirbt die versicherte Person vor Ablauf (Erleben) der Versicherungsdauer, wird die vertraglich garantierte Versicherungssumme sowie die bis dahin angefallenen Gewinnanteile an den oder die Begünstigten lt. festgelegtem Bezugsrecht (Überbringer der Polizze, die gesetzlichen Erben, namentliches Bezugsrecht, mehrere Personen, Tierschutzhaus, Kirche u.a.) ausbezahlt. Die laufenden Gewinnanteile werden (sobald welche vorhanden sind) jährlich mitgeteilt.
Die Er- und Ablebensversicherung kann auch auf Gegenseitigkeit abgeschlossen werden (kommt allerdings immer seltener vor): Stirbt ein Vertragspartner, erhält der Überlebende die vereinbarte Versicherungssumme (+ Gewinnanteile). Sterben beide gleichzeitig, wird diese 1x an die Begünstigten auszahlt.
Die Prämienhöhe sowie die Laufzeit bestimmen Sie selbst. Zumindest sollten Lebensversicherungen 10 Jahre lang laufen - nach oben hin gibt es nur Altersgrenzen (bis 70,75,80 - von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich). Auch Einmalzahlungen sind möglich.
Zumeist werden die Prämien monatlich bezahlt (aber auch vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich). Es ist sinnvoll, dass man die Prämienhöhe einerseits nach den persönlichen Möglichkeiten und andererseits nach der gewünschten Versicherungssumme (Ablebensschutz) ausrichtet.
Bei längeren Laufzeiten sollte man auch eine Indexanpassung vereinbaren: Die Prämie steigt dann analog der Inflationsrate bzw. einem festgelegten Prozentsatz jährlich mit und die Geldentwertung (Inflation) wird dadurch entschärft.
Bei der Laufzeit sollte man vorsichtig agieren: Solche Verträge sollte man nur mit langen Laufzeiten ansetzen, wenn man sich auch (relativ) sicher ist, diese Vertragsdauer auch einhalten zu können. Nahezu 50% aller Lebensversicherungen werden seitens Versicherungsnehmer nicht "durchgehalten". Längere Laufzeiten erhöhen auch das Ablebensrisiko - und schmälern dadurch die Gewinne.
Für ältere Versicherungsnehmer werden Er- und Ablebensversicherungen mit jedem Jahr (Achtung: Stichtag 1.1.) teurer. Da kann es (in Jahren mit schwächerer Verzinsung) schon einmal vorkommen, dass man bei kürzeren Laufzeiten (z.B. 10 Jahre) aufgrund der Prämie für den Ablebensschutz, weniger Kapital rausbekommt, als man einbezahlt hat.
Man sollte eine Lebensversicherung also eher schon früher abschließen - und insbesondere dann, wenn man noch gesund ist: Denn beim Abschluss einer Lebensversicherung wird auch der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers erfragt (Gesundheitsfragen im Antrag). Auch hohe Berufs- und Freizeitrisken müssen vorvertraglich angezeigt werden.
Geben Sie hier unbedingt genaue Angaben und schummeln Sie nicht: Bei falschen bzw. arglistig verschwiegenen Angaben ist der Versicherer nämlich im Ernstfall leistungsfrei. Bei höheren Versicherungssummen (ca. 150.000 Euro und mehr - unterschiedliche Grenzen bei den Versicherern) reichen die Antragsfragen nicht aus und es müssen auch ärztliche Atteste beigelegt werden.
Da Männer ein höheres Ablebensrisiko haben, sind die Prämien bei gleichaltrigen Frauen normalerweise etwas günstiger - Männer bekommen dann (ob der kürzeren Lebensdauer) im Rentenfall (wenn man sich die Er- und Ablebensversicherung als Rente ausbezahlen lässt) höhere Monatsleistungen.
Die klassische Er- und Ablebensversicherung veranlagt sicher: Im Deckungsstock der Versicherung werden sichere Wertpapiere (zumeist festverzinsliche Anleihen, Darlehen oder Immobilien) veranlagt. Die Rendite bleibt zwar häufig unter ähnlichen gelagerten Produkten (Fondsversicherungen etc.) - Lebensversicherungen weisen aber eine vertraglich garantierte Summe aus, die durch Gewinnbeteiligungen noch erhöht wird.
Diese Gewinnbeteiligungen können beim Abschluss eines Vertrages nur geschätzt werden - die Ertragsentwicklung über die gesamte Laufzeit ist seriös nicht voraussehbar. Wenn Sie Angebote verschiedener Versicherungen vergleichen wollen, sollten Sie sich primär an den Garantiesummen orientieren. Auch die historische Leistung bzw. Qualität und Größe der Versicherung könnten in die Überlegungen eingeschlossen werden.
In den Prämien beinhaltet sind 4% Versicherungssteuer. Wenn Sie die Lebensversicherung als lebenslange Rente beziehen, konnten Sie die laufenden Prämien (nur bis inkl. 2020 möglich) auch im Rahmen der Sonderausgaben beim Jahresausgleich bzw. bei der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Für Neuverträge ab 2016 ist keine Absetzbarkeit mehr gegeben, für Altverträge konnte man die Prämien bis inkl. 2020 geltend machen. Ab 2021 besteht keine steuerliche Absetzbarkeit mehr.
Leistungen aus Lebensversicherungen sind EST-frei sowie KESt-frei. Die KESt wird auch den laufenden Erträgen nicht angelastet - ein wesentlicher Anlagevorteil der Versicherungen gegenüber Rentenfonds (wenn man diese direkt kauft).
Sollte der Versicherungsnehmer versterben, wendet sich der bzw. die Bezugsberechtigte an die Versicherung. Beizubringen sind zumeist Sterbeurkunde sowie die Originalpolizze und ein Ausweis. Diese wird auch im Erlebensfall (der zum Glück häufiger vorkommt) von der Versicherung verlangt - also gut aufheben. Die Folgepolizzen (z.B. Indexanpassungen) können Sie -soweit diese nicht wesentliche Vertragsänderungen dokumentieren- von Zeit zu Zeit wegwerfen.
Eine Lebensversicherung sollte man sehr bedacht abschließen. Da sich aber im Laufe eines Lebens die Bedürfnisse sowie die finanzielle Lage eines Versicherungsnehmers ziemlich sicher änderen, sollte man die laufenden Zahlungen bzw. die Laufzeiten eher vorsichtigt wählen. Auch sollte man das gesamte Vorsorgevolumen nicht in einen einzigen Vertrag legen.
Auch wenn die Errichtungskosten von mehreren Verträgen etwas nachteilig sind: Die Geldmarie hat das in Kauf genommen und gleich mehrere (unterschiedliche) Verträge gemacht (auch mit unterschiedlichen Vorsorgeprodukten).
So könnte ein 30-jähriger z.B. 2 Verträge machen: Einen auf 20 Jahre Laufzeit mit Kapitalauszahlung (nicht steuerlich absetzen!) und einen als Zusatzpension auf 30 Jahre oder mehr.
Sollte es dann während der Laufzeit zu finanziellen Engpässen kommen, kann man ja für einen Vertrag Prämienfreistellung beantragen und den anderen weiterführen. Auch eine Reduktion der laufenden Zahlungen (die mit einer Reduktion der Versicherungssumme einhergeht) ist jederzeit möglich. Erhöhungen außerhalb des vereinbarten Index sind nur dann möglich, wenn die Versicherung damit einverstanden ist - könnte durchaus der Fall sein, dass der Vertrag noch einen günstigen Rechnungszinssatz hat, den die Versicherung für Mehrzahlungen nicht mehr leisten (garantieren) kann und will.
Im Extremfall ist also eine Prämienfreistellung durchaus sinnvoll. Auch ein Polizzendarlehen könnte Sie über einen kurzen Engpass bringen. Keinesfalls sollten Sie jedoch Er- und Ablebensversicherungen rückkaufen. Ein Rückkauf wird mit einiger Sicherheit Rückkaufswerte unter den eingezahlten Prämien ergeben - auch nach vielen Jahren.
Lassen Sie sich nicht von den tollen Summen (die da auf Papier gedruckt sind) blenden. Ein seriöser Versicherungsfachmann wird Ihnen ein breites Portfolio an Kapitalversicherungen anbieten und nicht mit unglaubwürdigen Prognosen und Prozentsätzen herumschmeißen. Eventuell passt nämlich sogar auch eine klassische Risikoversicherung. Für die Familienabsicherung ist diese oft ausreichend und bringt Sie nicht in finanzielle Bedrängnis. Eine Er- und Ablebensversicherung zwecks Pensionsvorsorge sollte ein Dauersingle ohne Kinderwunsch nämlich eher nicht benötigen - da gibt es jede Menge anderer Pensionsprodukte...
Und noch eine Bitte: Lassen Sie sich nicht bei einer Kreditvergabe eine unnötige Lebensversicherung "aufs Auge drücken". Hier kann man sehr häufig bestehende Verträge einbringen bzw. auf die fehlende Sicherheit (für die Bank sowie die Familie) ergänzen. Wobei Kreditrate und konservatives Sparen ohnehin nicht sehr oft bestens zusammenpassen. Oft wäre es günstiger, den Kredit schneller zurückzuzahlen und dann erst kräftig zu sparen.