Wer sich im Sporthandel ein neues Paar Ski bzw. ein Snowboard zulegt, schließt bei dieser Gelegenheit auch häufig gleich eine Ski- oder Boardversicherung ab. Solche Versicherungen gibt es im Normalfall auch nur im Sporthandel - für die klassischen Versicherungen ist das Geschäft mit den Skiversicherungen nämlich viel zu mühsam und auch unrentabel.
Eine Skiversicherung zahlt in der Regel bei Bruch, Beschädigung oder Diebstahl des Boards. Die Prämien der zumeist nur 1 oder 2 Jahre laufenden Verträge betragen ca. 10 Prozent des Neupreises (Kaufpreises).
Ist der Schaden gedeckt, erhält der Versicherte entweder den aktuellen Zeitwert oder einen durch hohe Selbstbehalte (20 bis 50%) reduzierten Betrag. In den klassischen Skiversicherungen ist auch nur Naturalersatz (also keine Barablöse) vorgesehen - schlauerweise natürlich beim seinerzeit verkaufenden Sporthändler.
Sie ahnen schon: Der Ärger mit solchen Polizzen ist häufig - und viele (vermeintlich gedeckte) Schadensfälle werden bedingungsgemäß nicht bezahlt. So sind normale Abnützungen, Bindungsbruch, Verlust von Skistöcken, einfacher Verlust (kein Diebstahl) oder Diebstahl über Nacht (wenn nicht in versperrten Räumlichkeiten aufbewahrt) zumeist nicht mitversichert. Ein Blick ins Vertragswerk sollte hier aber rasch für Klarheit sorgen.
Aufgrund der recht hohen Prämien und des überschaubaren finanziellen Risikos ist eine solche Versicherung aber eher uninteressant (obwohl es natürlich auch schon positiv abgewickelte Schäden gab) - ähnlich unattraktiv wie Handy- bzw. Laptopversicherung.
Wenn Ihnen die Ski oder das Board aber aus dem versperrten Keller gestohlen wurde, bleibt immer noch die Haushaltsversicherung: Polizeiliche Anzeige mit Sachverhaltsdarstellung und (soweit vorhanden) Rechnung der Ski bzw. des Boards an die Versicherung übermitteln.
Auf die Skiversicherung sollte man also verzichten können - wesentlich wichtiger sind aber beim Skifahren andere Versicherungen:
Auch Helmträger sollten unbedingt eine solide Unfallversicherung abschließen - idealerweise auch mit Berge- bzw. Hubschrauberkosten. Der Hubschraubereinsatz wird nämlich von den Krankenversicherungsträgern nur dann übernommen, wenn der Einsatz auch medizinisch notwendig war. Das weiß man logischerweise oft erst ein wenig später - dann kann es extrem teuer werden.
Wer in Österreich eine Haushaltsversicherung hat, hat damit in der Regel auch gleich eine Privatpflichtversicherung. Diese Haftpflichtversicherung greift auch bei Sach- und Personenschäden, welche Skifahrer verursachen. Besonders bei jungen Erwachsenen, welche noch in der elterlichen Wohnung residieren, sollte man aber darauf achten, dass hier noch Versicherungsschutz in der Privathaftpflicht besteht.
Verfügt man nämlich über ein eigenes Einkommen bzw. ist volljährig, ist oft eine eigene Haftpflichtpolizze bzw. ein kostenpflichtiger Einschluss in die Haushaltsversicherung notwenig.
Ohne Unfallversicherung und Privathaftpflichtversicherung sollte man die Pisten eher meiden.
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