Bei den meisten Versicherungen ist es üblich, dass sofort nach Vertragsunterzeichnung der Sofortschutz laut vereinbartem Versicherungsvertrag gilt. Der Versicherungsvertrag wird vom Versicherungsberater erstellt, zumeist auch gleich an Ort und Stelle unterzeichnet und gilt dann ab dem vereinbarten Zeitpunkt (vorausgesetzt, die Versicherung nimmt diesen Vertrag dann auch tatsächlich so an).
Ab und an kommt es aber vor, dass ein Erstellen eines Versicherungsvertrages einige Zeit in Anspruch nimmt oder der Vertrag nicht gleich elektronisch oder via Papierantrag errichtet werden kann.
Insbesondere bei umfangreichen und komplizierten Betriebsversicherungen ist es oft nicht möglich, das Risiko sofort genau zu erfassen - manchmal muss zuerst noch ein Sachverständiger den genauen Versicherungsumfang abklären. Grundsätzlich ist man sich zwar über den Abschluss einer Versicherung einig - lediglich die Details müssen noch abgeklärt werden.
Damit zukünftige Versicherungsnehmer hier schon zum Zeitpunkt der Antragstellung Versicherungsschutz haben, gibt es die vorläufige Deckung, welche man auch häufig vorläufige Deckungszusage benennt.
Die vorläufige Deckung ist eine Erklärung des Versicherers über die temporäre Gewährung von Versicherungsschutz in Form eines vorläufigen Versicherungsvertrages, für welchen im Normalfall (bei kurzer Dauer) keine Prämienzahlung erfolgen muss.
Der vorläufigen Deckung muss zwar nicht unbedingt und zwingend ein effektiver Vertrag folgen - in der Regel wird aber aus der "Eindeckung" nach Erfassen des passenden Versicherungsumfangs dann eine Versicherungspolizze. Die vorläufige Deckung endet mit dem Beginn dieses Versicherungsvertrages.
Folgt der vorläufigen Deckung kein Versicherungsvertrag, wird für die eingedeckende Versicherung zumeist eine Prämie (für die temporäre Risikoübernahme) verlangen. Dauert eine vorläufige Deckung sehr lange, könnte es auch hier zu einer aliquoten Prämienvorschreibung kommen - Details hier unbedingt sofort bei der Deckungszusage erfragen.
Eine vorläufige Deckung kann aber auch bei einem sehr häufigen Versicherungsfall resultieren: Bei der Autoanmeldung hinterlegt der Versicherer (oder Sie) bei der Zulassungsstelle eine Versicherungsbestätigung. Der Antrag/Vertrag ist zwar in solchen Fällen noch selten fertig (der Versicherer weiß ja oft noch gar nicht die zugeteilten Autokennzeichen) - es besteht durch die Hinterlegung der Versicherungsbestätigung aber sofort Deckung in der KFZ-Haftpflichtversicherung.
Lassen Sie sich bei dringend notwendigen Versicherungen zwecks Nachweis unbedingt eine Antragskopie aushändigen - es soll z.B. schon vorgekommen sein, dass Anträge plötzlich verschwunden sind oder z.B. die Kaskodeckung durch den Versicherungsberater einfach vergessen wurde. Ein Schadensfall vor der Polizzierung des Vertrages könnte dann unangenehm werden...
Im Normalfall und in den häufigsten Versicherungssparten wird der Versicherungsberater das Risiko auch sofort selbst in Deckung geben können - nur bei komplizierteren Geschäften bedarf es einer Deckungszusage. Solche Geschäfte dürfen dann nur von einem berechtigten Underwriter angenommen und bestätigt werden.