Eine der häufigsten Kundenfragen im Segment der KFZ-Versicherung ist die: Wie lange soll ich meine Kaskoversicherung behalten bzw. wann soll ich meine Kaskoversicherung kündigen?
Auf den ersten Teil der Frage gibt es keine richtige Antwort - der zweite Teil kann mit "bis spätenstens 3 oder 1 Monat vor Ablauf" beantwortet werden.
Gemeint ist jedoch zumeist der erste Teil der Frage: Wie lange macht es Sinn, eine Kaskoversicherung aufrecht zu halten.
Da die Geldmarie einiges an Erfahrung mit Kaskoversicherungen aufzuweisen hat, jedoch in Sachen "hellseherische Fähigkeiten" (in Sachen: wann passiert der nächste Kaskoschaden) eine ziemliche Null ist, folgende Tipps in Sachen "Kaskoversicherung - wie lange":
Die meisten meiner Kunden belassen die Vollkaskoversicherung für neue KFZ für 1-4 Jahre. Teilkaskoversicherungen werden zumeist im Fahrzeugalter von 1-7 Jahre belassen.
Natürlich gibt es jede Menge Kunden, die ein neues KFZ überhaupt nicht Kasko-versichern. Auch gibt es Kunden, die für eine fabriksneues Fahrzeug nur eine Teilkasko abschließen. Ersteres würde ich nicht anraten - eine Teilkasko für ein neues KFZ kann aber (fährt man selbst sehr gut und hat Glück) durchaus Sinn ergeben. Motiv für diese Teilkaskoversicherungen ist dann zumeist das Diebstahlsrisiko.
Schon ein wenig leichter wird es bei Leasingfahrzeugen: Hier hat der Leasingnehmer zumeist keine andere Wahl - er muss eine Vollkaskoversicherung für die Leasingdauer abschließen. Erst nach ein paar Jahren wird seitens Leasingunternehmen dann oft eine Teilkasko "erlaubt".
Die nächste schwierige Frage - die teilweise schon oben beantwortet wurde. Der Wechsel von Vollkaskoversicherung auf Teilkasko findet aber zumeist in den Jahren 1 bis 4 statt. Wenn es dann kurz nach dem Kaskowechsel aufgrund von Eigenverschulden kracht: Pech gehabt...
Denn der wesentliche Unterschied zwischen einer Vollkasko und einer Teilkasko ist der Schaden durch selbstverschuldete Unfälle - eine Teilkasko deckt diese nicht ab.
Aber Achtung: Teilkasko muss nicht immer viel billiger sein! Hatten Sie mit der Vollkaskoprämie Glück und haben gerade eine sehr gute Zeit erwischt (die Prämien bei den KFZ schwanken ständig), bringt ein Wechsel auf Teilkasko oft kaum finanzielle Vorteile. Ausrechnen lassen!
Eine wesentliche Entscheidunggrundlage für das Storno einer Kaskoversicherung ist der aktuelle Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) Ihres KFZ.
Die meisten Versicherungen berechnen die Prämie nach dem Neuwert (Listenpreis) des KFZ. Nach einigen Jahren ist das KFZ aber nur noch die Hälfte oder noch weniger wert - im Schadenfall bekommen Sie also maximal den Wiederbeschaffungswert zum Schadenszeitpunkt. Prämie bezahlen Sie aber zumeist für den Neuwert. So macht es schon alleine aus diesem Grunde oft Sinn, eine Kaskoversicherung zu ändern (auf Teilkasko) oder gänzlich zu stornieren.
Der Zeitwert ist für jedes KFZ unterschiedlich (Zustand, Kilometerleistung, Marke, Type etc.) - notfalls machen Sie sich auf einem Autoportal im Internet kundige (oder auch bei Ebay), was gerade für ein vergleichbares Vehikel bezahlt wird. Auch hier können Sie in etwa herausfinden, ob sich die aktuelle Kaskoversicherung überhaupt noch auszahlt: Zeitwerttabelle Auto
Auch der Wechsel zu einer Assekuranz mit Zeitwertversicherung ist eine interessante Option.
Kaskoversicherungen für 10 Jahre alte KFZ (bzw. ältere Fahrzeuge) sind zwar keine Seltenheit - aber leider oft ziemlich sinnlos. Wenn Sie 1.000 Euro Jahresprämie zahlen und dann einen Restwert von 800 Euro erhalten, werden Sie wohl ziemlich angefressen sein. Ihr Betreuer ist da aber nicht schuld - das Ende der Kaskoversicherung müssen schon Sie herbeiführen bzw. im Auge behalten.
Sehr wohl wird Ihnen aber ein guter Betreuer anbieten können, dass er Sie zu einem vereinbarten Termin (in 1, 2 oder 3 Jahren) bezüglich Sinnhaftigkeit eines Kaskowechsels bzw. einem Storno der Kaskoversicherung kontaktiert. Auch ein "Vorabstorno" (z.b. Storno in 3 Jahren) sollte möglich sein - Sie müssen dieses nur unterschreiben, sodass die Versicherung im Schadensfall rechtlich abgesichert ist.
Wann das Schicksal (oder wer auch immer) zuschlägt, wissen wir nicht. Aber ob die Wohngegend gefährlich (Vandalismus) ist, ob man selbst oft Fahrfehler macht bzw. ob ein Garagenplatz zu Hause bzw. in der Arbeit vorhanden ist, wissen wir schon.
Genau solche Komponenten sollten in die Entscheidung "Vollkasko, Teilkasko, nur Haftpflicht" bzw. "Kaskoversicherung, wie lange?" einfließen.
Befürchtet man (z.B. durch einen Wohnortwechsel bzw. Aufgabe der Garage) höheres Risiko, kann man auch die Kaskoversicherung den neuen Umständen anpassen. Wechseln Sie von Teilkasko auf Vollkasko bzw. von einer "reinen Haftpflicht" auf eine Variante mit Kasko, werden Sie aber Ihr KFZ besichtigen lassen müssen (auf Vorschäden).
Auch bei manchen Kunden gesehen: Diese wechseln nach einiger Zeit von Vollkasko auf Teilkasko und erhöhen den vereinbarten Selbstbehalt. Das machen vor allem Menschen, die hauptsächlich den Diebstahl des Fahrzeugs fürchten. Da sind dann 900 Euro Selbstbehalt oft relativ. Beim Glasbruch eher nicht;-)
In Summe geht es aber bei allen Entscheidungen pro und contra Kaskoversicherung um die Portion nötiges Glück (plus ein wenig Vorsichtigkeit sowie fahrerisches Können).
An dieser Stelle noch pikates Detail, dass sich die Geldmarie an dieser Stelle nicht verkneifen will: Fast jede grausliche Kraxn in Österreich wird in ihren ersten Lebensjahren kaskoversichert. In Sachen private Unfallversicherung für arbeitende Menschen sieht das ganz anders aus. Was ist Ihnen wichtiger: Die finanzielle Absicherung Ihrer Arbeitskraft bzw. Ihrer Familie oder die Absicherung des Autos?
Zugegeben, ein extremer Vergleich. Aber wohl nicht ganz unzutreffend. Eine private Unfallversicherung kostet aber gar nicht so viel - im Gegensatz zum Kaskoversicherung. Vielleicht ja einmal eine Überlegung wert - im Normalfall bleibt dann auch für die Absicherung des Autos noch ein wenig Geld über...
Hier noch weitere Infos zum Thema: Vergleich von Kaskoversicherungen
Geldmarie-Linktipps: