Beim Haircut (vom englischen "Haarschnitt") einigen sich Gläubiger und Schuldner (insbesondere von Anleihen) auf einen teilweisen Schuldenerlass der entsprechenden Schulden. Vergleichbar ist der Haircut bei Wertpapieren (primär Anleihen wie Staatsanleihen oder Unternehmensanleihen) mit der Ausgleichsquote für die Gläubiger bei Firmeninsolvenzen.
Ein einfaches Beispiel: Die Gläubiger verzichten bei einer Anleihe auf 40 Prozent des Nominalwertes, halten nach dem Haircut statt 100.000 Nominale nur noch 60.000.
Die Möglichkeit eines Haircuts (Schuldenschnittes) ist in den Anleihebedingungen enthalten und soll dem Schuldner die Möglichkeit geben, sich wieder finanziell zu ordnen und zumindest den vereinbarten Teil (oben im Beispiel wären es 60 Prozent) der Anleihe bei Fälligkeit zu tilgen (zurückzuzahlen). Entsprechende Klauseln in den Bedingungen heißen z.B. "Default-Klausel" oder "Pari-passu-Klausel".
Ein Haircut kommt gerade bei Corporate Bonds (Unternehmensanleihen) häufiger vor - aber auch Staatsanleihen sind davon ab und an betroffen. So gab es 2012 z.B. einen Haircut von Griechischen Staatsanleihen, welchen aber primär die institutionellen Anleger (z.B. Banken, Versicherungen, Staaten) mittrugen.
Der Haircut bei Anleihen klingt zwar oft in Zahlen dramatisch (insbesondere bei Staatsanleihen) - wirkt sich aber (bei sorgfältiger und laufender Bewertung der Anleihen durch den Gläubiger) gar mehr nicht so katastrophal aus: Gerade Banken und Versicherungen haben nämlich in der Zwischenzeit ohnehin schon von den Problemen des Schuldners gehört und haben die Wertpapiere (Anleihen) im Portfolio schon längst abgewertet.
Die Verluste daraus sind somit oft schon vorweggenommen - was sich auch häufig am Anleihenkurs vor dem Haircut zeigt. Im Vorderfeld eines Haircuts gibt es häufig sogar Spekulationen, ob der Schuldner den Haircut schafft oder ob die Anleihe ein Totalausfall wird.
So kauft ein Spekulant vor der Gläubigersitzung z.B. eine unsichere Anleihe um 30% des Nominalwertes und hat dann nach dem Haircut (wenn dieser z.B. bei 50 oder 60 Prozent festgelegt wird) einen fetten Gewinn. Wiewohl nicht ohne großem Risiko, schließlich könnte das Papier ja auch komplett wertlos werden (so kein Haircut möglich ist und der Gläubiger Pleite geht) oder die Anleihen könnten auch nach dem Haircut mit schlechten Kursen weiternotieren und später noch zum Totalausfall werden.
In Summe ist der Haircut jedoch für beide Seiten (Gläubiger und Schuldner) eine gute Möglichkeit, den Totalausfall (zumindest vorübergehend) zu vermeiden.