Es kann schon vorkommen, dass Ihnen ein neu abgeschlossener Versicherungsvertrag plötzlich nicht mehr passt. Da gibt es gleich einige Möglichkeiten, solche Verträge gar nicht in Kraft treten zu lassen.
Denn der Konsumentenschutz sowie das Versicherungsvertragsgesetz geben den Kunden diesbezüglich mehrere Rechte - und zumeist hat der Versicherungsberater beim Abschluss des Antrages einige Formvorschriften ohnehin nicht beachtet (z.B. werden die Versicherungsbedingungen nahezu nie ausgefolgt).
In der Rubrik Versicherungen (unter "Kündigung und Rücktritt") finden Sie die häufigsten Rücktrittsformen sowie auch Kündigungsmöglichkeiten bei Versicherungsverträgen.
Ein Rücktritt von Versicherungsverträgen ist aber auch an Fristen gebunden - verpassen Sie diese nicht, denn wer nach 2 Jahren bemerkt, dass er beim Unterschreiben eines Versicherungsantrags keine Versicherungsbedingungen erhalten hat, hat schon lange kein Kündigungsrecht mehr (und die Bedingungen schon lange mit der Polizze erhalten).
Auch den Interessewegfall sowie das Überschreiten der Antragsbindefrist können Sie mit dem nachstehenden Formular dem Versicherer bekanntgeben.
Hier finden Sie übrigens weiterführende Informationen zum Thema: Versicherungskündigungen