Eine rechtlich strengere Form (im Vergleich mit der Vinkulierung) der Besicherung von Krediten und Darlehen ist die Verpfändung. Hier existiert zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer eine Verpfändungserklärung, welche dem Kreditgeber als Sicherstellung dient.
Wird die Schuld nicht vereinbarungsgemäß zurückgeführt, geht das eingesetzte Pfand in das Eigentum des Kreditgebers (Gläubigers) über. Bis dahin ist der Pfandgläubiger nur Besitzer des Pfands - nicht aber rechtlicher Eigentümer.
Eine Verpfändung kann in unterschiedlichen Bereichen und Formen erfolgen. Prinzipiell unterscheidet man, ob das Pfand beweglich (z.B. Schuck, Gold etc.), oder unbeweglich (Gebäude, Grundstücke, Liegenschaften etc.) ist. Aber auch als Pfandrecht in Form einer Verständigung eines Dritten (Lohnverpfändung, Versicherungsverpfändung etc.) kann ein Pfandrecht bestehen.
Hier eine kleine Auflistung von möglichen Verpfändungen:
Wenn Sie bewegliche Wertgegenstände besitzen, müssen nicht in allen Fällen zur Pfandleihe pilgern - auch Banken verpfänden (bei ausreichend hohen Volumen) ab und an solche (leicht lagerbaren) Gegenstände und lagern diese dann in Tresoren ein. Je kleiner und wertvoller, desto besser geeignet.
Eine sehr häufige Art der Sicherstellung ist die Verpfändung von Kapitalversicherungen: Der Versicherungsnehmer tritt die Rechte am Vertrag an den Kreditgeber ab. Dies geschieht mittels sogenannter Notifikation: Die Versicherung wird über die Verpfändung informiert und darf (bis zur Aufhebung der Verpfändung) ausschließlch an den Gläubiger leisten. Für die Verpfändung von Versicherungen werden ihnen Kosten verrechnet.
Achtung: Dies erschwert eventuelle Gestaltngsmöglichkeiten bei Versicherungsverträgen und wirkt sich (soweit es sich um eine absetzbare Kapitalversicherung handelt) auch steuerschädigend aus.
Im Wertpapiergeschäft gleichfalls sehr häufig anzutreffen: Der Lombardkredit. Hier werden zumeist bereits vorhandene Wertpapiere zugunsten einer neuen Kreditlinie (die dann nicht selten zur Anschaffung von weiteren Wertpapieren dient) verpfändet. Eine zumeist riskante Strategie, die (wenn überhaupt) nur Börsenprofis anwenden sollten - die Geldmarie hat (im seinerzeitigen Bankberuf) hier schon das eine oder andere Depot dahinschwinden gesehen...
Sobald die Kreditschuld getilgt ist, sollte man unbedingt das Pfand auslösen bzw. eine nicht mehr notwendige Verpfändung aufheben lassen - das wird häufig vergessen und schränkt dann im Anlassfall (z.B. Verkauf von Liegenschaften, Wertpapieren oder Ablauf der Versicherung) oft die Flexibilität bezüglich rascher Verfügbarkeit ein.