Als Angestellter erhält man jedes Monat einen Lohnzettel mit mehr oder minder hohen Abzügen (Lohnsteuer, Sozialversicherung & Co.) und muss hier zumeist auch gar nicht viel nachdenken: Was draufsteht, landet bald am Konto. Einzig die Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) bringt ein wenig Spannung (und oft auch nette Gutschriften) für Angestellte.
Bei Selbständigen sieht das schon ein wenig anders aus: Die wesentlichen Steuern und Abgaben (Einkommensteuer, Sozialversicherung) müssen selbst abgeliefert werden.
Und genau darum kommen auch viele Jungunternehmer oft schon sehr bald ins Schleudern: Sie unterschätzen das verflixte 2. Jahr bzw. die ersten Jahre...
Hier handelt es sich nicht um unternehmerische Veränderungen (die natürlich auch in der Konsolidierungsphase auftreten können) - vielmehr vergisst man im 1. Jahr der selbständigen Tätigkeit oft darauf, sich Geld für Steuer und insbesondere für die Sozialversicherung auf die Seite zu legen.
Die Einkommensteuererklärung wird nämlich erst nach dem ersten Geschäftsjahr gemacht - dann kommt aber oft (so einigermaßen brauchbare Gewinne erzielt wurden) schon bald die große Nachzahlung für das vergangene Jahr.
Und nicht nur das: Für das laufende Jahr ist auch eine (zumeist) quartalweise Vorauszahlung zu entrichten - basierend auf den Gewinnen des letzten Jahres sowie um ein paar Prozentpunkte nach oben angepasst.
Wäre das nicht schon Geld genug - nein, die gewerbliche Sozialversicherung möchte auch noch einen fetten Teil. Schließlich sind Sie ja auch als Selbständiger sozialversichert, müssen hier also kräftig in die Tasche greifen.
Auch die Geldmarie kam schon in den Genuss einer "netten" Nachzahlung (plus Vorauszahlung) von Einkommensteuer. Im 3. bzw. 4. Geschäftsjahr kriegt man dann auch noch die echte Prämie der Sozialversicherung (mit Nachzahlung der ersten 3 Jahre, da wird nämlich zumeinst ein niedriger Grundbeitrag eingehoben!) zu zahlen - da muss schon einiges auf der hohen Kante sein!
Mein Tipp: Besprechen Sie die zu erwartenden Zahlungen unbedingt mit Ihrem Steuerberater! Meine Steuerberaterin hat mir die Beträge rechtzeitig (noch im alten Jahr, wo die Höhe der Gewinne schon absehbar war) fast auf den Euro genau berechnet - da war also noch genug Zeit, finanziell vorzusorgen bzw. nicht den gesamten Gewinn zu verprassen.
Natürlich kommt es auf Ihren individuellen Gewinn an - als Faustregel kann man aber sagen, dass man ca. 50% der Gewinne auf die Seite legen sollte. Manchmal (bei höheren Gewinnen) sogar ein wenig mehr.
Ab 2014 möglich: Nachzahlungen aus der Sozialversicherung können auf 3 Jahre verteilt werden. Dazu muss aber auch ein Antrag bei der SVGW gestellt werden. Die Nachzahlung ist zinsenfrei und kann auf 12 Quartalsbeiträge erstreckt werden. Nehmen Sie also bei erschreckenden Nachzahlungen rasch mit der Sozialversicherung Kontakt auf.
Viel Glück in der Selbständigkeit - und kein böses Erwachen im 2., 3. und 4. Jahr (bzw. auch später nicht) wünscht: Die Geldmarie.