Es kann schon vorkommen, dass man im Laufe eines Lebens den Überblick über die Versicherungspolizzen verliert - und plötzlich merkt, 2x das selbe Risiko versichert zu haben.
Die Geldmarie hat im Laufe ihrer Tätigkeit schon so manche Doppelversicherung gesichtet. Sehr beliebte Versicherungssparten: Rechtsschutzversicherung, Haushaltsversicherung und ab und an auch eine Eigenheimversicherung.
Um eine Doppelversicherung handelt es sich dann, wenn in einer klassischen Schadensversicherung das gleiche Risiko bei mehreren Versicherungen versichert ist und die sich daraus ergebende Versicherungssumme höher als der tatsächliche Versicherungswert (die Versicherungssumme) ist.
Es kann aber durchaus sein, dass man zum gleichen Eigenheim (oder zum gleichen Haushalt) zwei verschiedene Versicherungen hat, die in Summe genau der richtigen Versicherungssumme (aber auch der gleichwertigen Deckung!) entsprechen. Hier handelt es sich nicht um eine Doppelversicherung im klassischen Sinne.
Auch haben viele Versicherungsnehmer oft mehrere Rechtsschutzversicherungen: z.B. eine bei der KFZ-Versicherung (für das Fahrzeug), eine kleine Privatrechtsschutzversicherung für den Haushalt und noch eine Firmenrechtsschutzversicherung für den Betrieb. Auch kann man zB. mehrere kleine Unfallversicherungen haben (kommt häufig vor) - das ist alles keine Doppelversicherung.
Denn der wesentliche Charakter einer Doppelversicherung ist: Eine davon ist absolut unnotwendig und gehört umgehend storniert!
Denn ein Schadensfall in diversen Schadenssparten (nicht bei Personenversicherungen!) kann immer nur einmal geltend gemacht werden - mehrmaliges Einreichen von gleichen Schäden könnte man durchaus als Betrugsversuch werten...
Manche Doppelversicherungen ergeben sich jedoch auch und lassen sich kaum beseitigen: Bei so mancher Kreditkarte ist der Einbruch ins Urlaubsheim mitversichert - in den meisten Haushaltsversicherungen jedoch auch. Bitte auch hier nicht doppelt einreichen - belasten Sie eher die Versicherung, bei der Sie noch keine oder wenig Schäden hatten: Ihr Schadenssatz sieht so im Kulanzfall besser aus. Also besser bei der Kreditkartenversicherung;-)
So Sie also bemerken (vielleicht im Zuge eines Versicherungschecks), dass Sie ein Versicherungsrisiko doppelt (und ausreichend) versichert haben, sollten Sie umgehend die Stornierung des später abgeschlossenen Vertrages (unter Bekanntgabe des älteren Vertrages) bei der betreffenden Assekuranz urgieren.
Eine Gutschrift der im laufenden Versicherungsjahr einbezahlten Prämie (oder zuviel gezahlten Prämie, wenn der Versicherungsschutz nur zum Teil berechtigt war und auch zutreffen hätte können) sollte kein Problem sein - betreffend Vorjahre (wenn die Doppelversicherung schon länger besteht) wird es schon schwieriger werden. Rein rechtlich resultiert aus einer Doppelversicherung aber kein Recht auf die Rückzahlung alter Prämien!
Falls Sie eine Ergänzungsversicherung (Restdeckung auf die tatsächlichen Versicherungswerte) machen, geben Sie diese unbedingt den betroffenen Versicherungen bekannt.
Auch bei Krankenversicherung kommt es ab und an zu Doppelversicherungen im weiteren Sinne: Die gesetzliche Deckung ist bei solchen sogenannten Mehrfachversicherungen zuerst schlagend - die Krankenversicherung zahlt dann den Rest.
Sehr häufig kommt auch die Anfrage, ob es zulässig ist, mehrere Lebensversicherungen, Pensionsversicherungen oder auch Unfallversicherungen (Personenversicherungen) zu haben:
Ja natürlich! Sie können rein theoretisch 10 oder mehrere Personenversicherungen (Risikoversicherungen) bei 10 verschiedenen Versicherungen haben. Geben Sie diese jedoch bei den Antragsfragen an - in vielen Bereichen gibt es nämlich Obergrenzen bei der Gesamtversicherungssumme.
Sachen können und sollten Sie jedoch nur 1x versichern. Das dafür aber jedenfalls ordentlich und genau...