Ein relativ einfaches Prozedere gibt es bei der Abwicklung von Glasschäden innerhalb von Sachversicherungen. Denn Glasschäden werden zumeist relativ anstandslos und ohne große Schadensprüfung (auch ohne Rücksicht auf die Schadensursache) anerkannt und bezahlt.
Entweder Sie senden die Glaserrechnung einfach an die Versicherung (unter Angabe der Kontonummer/IBAN, auf die der Betrag überwiesen werden soll) oder Sie überlassen die Abwicklung dem Glaser selbst, der dies oft ohne Aufforderung macht, indem er ein Schadensformular gleich vor Ort mitnimmt. Sehr praktisch, diese "Direktverrechnung von Glasschäden".
Achten Sie aber auch hier darauf, einen günstigen Glaser (idealerweise einen mit wenig Anfahrtszeiten) zu finden - auffällig hohe Rechnungen werden von der Versicherungen natürlich auf Verhältnismäßigkeit geprüft.
Aber auch beim Glasbruch muss man auf so manche Klauseln und Bedingungen achten: Zumeist ist nämlich nur sogenanntes Flachglas versichert. Das kann jetzt eine Fensterscheibe oder ein Spiegelglas sein - nicht aber z.B. die Kristallgläser, die Trinkgläser, das TV-Glas oder das (beim "kleinen Versicherungsbetrug" so beliebte) Brillenglas.
Brillenglas kann bestenfalls aus dem Titel der Privathaftpflichtversicherung ein Versicherungsfall werden - und auch nur dann, wenn jemand anderer unabsichtlich die ordnungsgemäß abgelegte Brille beschädigt.
Sehr viele Spezialgläser (z.B. Cerankochfelder, Lichtkuppeln etc.) sind in vielen Haushaltsversicherungen bzw. auch Eigenheimversicherungen nicht bzw. nur gegen Mehrprämie versichert.
Achten Sie diesbezüglich auf den Deckungsumfang Ihrer Polizze und besprechen Sie sich punkto Sonderverglasungen mit dem Berater. Auch gibt es in vielen Verträgen limitierte Deckung: z.B. sind nur Glasflächen mit 5m2 oder 10m2 gedeckt. Bei größeren bzw. teuren Verglasungsflächen stellen Sie sicher, dass auch diese seitens Versicheurng eingedeckt werden.
Ein häufiger Fehler (von Versicherungsberatern) ist, dass Glasbruch sowohl bei der Eigenheimversicherung wie auch im Haushaltsbereich eingeschlossen wird. Wenn Sie ein Eigenheim besitzen, können Sie in der Eigenheimversicherung auf den Glasbruch verzichten (so eine Haushaltsversicherung mit Glasbruch vorhanden ist).
Natürlich können Sie auch generell auf den Glasbruch verzichten. Da ein Glasschaden häufig vorkommt, ist auch die aliquote Prämie ganz schön hoch. Bei einer Bündelversicherung merkt man das halt nicht... Lassen Sie sich das einfach einmal vorrechnen.
Wenn Sie also nicht viele Glasschäden haben (oder diese selber bezahlen wollen), wird sich das durchaus rechnen. Bei dieser Gelegenheit sollten Sie auch gleich überlegen, ob nun nicht auch ein Selbstbehalt Sinn macht (der ja beim Glasbruch eher unerfreulich wäre, da die Glasschäden zumeist nicht sehr hoch sind).
Abschließend noch ein Tipp für "Häuslbauer": Manche Versicherungen bieten auch Versicherungsschutz für Glasschäden während der Rohbauzeit. Da diese Schäden den verursachenden Baufirmen kaum zuordenbar sind, könnte das durchaus Sinn ergeben. Fragen Sie danach!
Scherben bringen zwar nicht immer Glück - doch oft einen einfachen Ersatz.