Sie haben die Wohnung gewechselt und möchten nun gleich auch die Haushaltsversicherung wechseln? Schlechter Zeitpunkt - denn nach dem bereits erfolgten Wohnungswechsel ist dies zumeist nicht mehr möglich.
Bedingungsgemäß ist nämlich eine Kündigung aufgrund eines Wohnungswechsels nur im Vorfeld eines Umzugs möglich. Sie können die Haushaltsversicherung aufgrund eines Umzugs nur mit Wirkung auf den Tag vor Beginn des Umzugs kündigen. Es ist also wichtig, dass die Kündigung noch vor dem Umzug bei der Versicherung eintrifft.
Verpassen Sie diesen Zeitpunkt, gilt die alte Versicherung dann auch in der neuen Wohnung weiter - Sie sollten aber den Deckungsumfang unbedingt neu prüfen lassen. In der Praxis resultiert aus derartigen Versäumnissen oft eine Unterversicherung. Das gilt natürlich auch, wenn Sie den Versicherer wechseln - lassen Sie das neue Risiko auch neu bewerten.
Bei einer Kündigung aufgrund Wohnungswechsel müssen Sie aber mit einer Rückzahlung von Dauerrabatten rechnen!
Wenn Sie die alte Haushaltsversicherung nicht kündigen wollen, informieren Sie aber zumindest die Versicherung über die neue Anschrift und dem damit verbundenen neuen Versicherungsort.
Kündigungsart | Informationen | Kündigungsformular |
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KFZ-Kündigung zum Ablauf | Kündigung KFZ Ablauf | Formular |
KFZ-Kündigung wegen Prämienerhöhung | Kündigung KFZ Prämienerhöhung | Formular |
Ablaufkündigung (nicht KFZ) | Kündigung zum Ablauf | Formular |
Kündigung wegen Eigentumswechsel | Besitzwechselkündigung | Formular |
Kündigung wegen Wohnungswechsel | Kündigung Wohnungswechsel | Formular |
Kündigung im Schadensfall | Kündigung nach Schadensfall | Formular |
Rücktritt von Versicherungen | Rücktritt vom Antrag/Vertrag | Formular |
Interessewegfall | Interessewegfall | Formular |