Wie bei den staatlichen Pensionen ist auch das Thema "Pensionskürzung" bei Renten aus privaten Pensionskürzungen ein heißes Eisen. Entgegen vieler Annahmen kann es nämlich auch bei privaten Pensionsversicherungen zu Kürzungen kommen.
Sehr viele Menschen haben jahrelang Kapital angespart oder legen rund um ihre Pensionierung einen Einmalbetrag in eine lebenslange oder temporäre (z.B. Auszahlung auf 10 Jahre verteilt) Rentenversicherung.
Anhand versicherungsmathematischer Überlegungen (z.b. Alter des Versicherungsnehmers, statistische Lebenserwartung, Kapital etc.) errechnet sich nun eine monatliche Rente. Diese wird zumeist auch gleich nach einem Monat pünktlich ausgezahlt und landet dann laufend auf dem Konto des Versicherungsnehmers.
Das kann eine durchaus lohnende Angelegenheit werden: Lebt nämlich der Versicherungsnehmer sehr lange, zahlt die Versicherung dann noch einiges drauf. Stirbt der Versicherungsnehmer, ist das (zumindest was das einbezahlte Kapital anbelangt) auch keine Katastrophe: Im Normalfall erhält der oder die Bezugsberechtigte das noch nicht von den Pensionszahlungen aufgebrauchte Kapital zurück (soweit noch eines da ist).
Wird der kapitalisierte Wert überschritten, müssen Einkünfte aus solchen Renten übrigens versteuert werden (Einkommensteuererklärung). Auf das wird gerne vergessen (auch bei der Beratung von solchen Produkten).
Besonders in Zeiten mit sehr geringem Zinsniveau (oder einem länger niedrigerem Zinsniveau als beim Abschluss der Rentenversicherung) kommt es aber oft auch zu Kürzungen von Rentenzahlungen. Das ist dann keine Bösartigkeit der Versicherung - vielmehr ein Produkt der Berechnung von solchen Renten.
Renten setzen sich nämlich aus 2 Komponenten zusammen: Aus einer Fixrente ("Stammrente", "Grundrente" etc.) und einer variablen Rente ("Bonusrente", "Gewinnrente" etc.).
Die Fixrente stellt die Basis der Rentenversicherung dar - die variable Rente richtet sich nach den zukünftigen Gewinnen der Versicherung. Entsprechen diese Gewinne plötzlich nicht mehr den ursprünglichen Erwartungen (weil z.b. die Erträge der Anlage über mehrere Jahre zu niedrig sind), wird diese Komponente reduziert werden müssen. Das kann selbst bei sehr konsevativer Veranlagung in den Deckungsstock der Versicherung passieren.
Wer also einen Rentenvertrag mit lebenslanger Rentenzahlung vereinbart hat, sollte primär fest mit der Fixrente (Stammrente) rechnen - die Gewinne dieses Vertrages können noch nach unten (und seltener) nach oben gehen.
Anhand dieser Fix-, Stamm- oder Grundrenten können Sie auch ideal Angebote mehrerer Versicherungen vergleichen.
Bei den variablen (gewinnabhängigen) Bestandteilen der Rente ist da eher schon das Vertrauen in die gewählte Versicherung gefragt - und auch ein wenig Glück (der Zinsverlauf lässt sich über viele Jahre nicht voraussagen).
Versicherungen reduzieren in der Praxis schon aus Imagegründen nur äußerst selten die Renten (nur wenn es wirtschaftlich schon sehr notwendig ist) - eine Erhöhung der Gewinnbeteiligung wird allerdings auch sehr selten gesehen (außer diese ist vertraglich vereinbart).
Achten Sie beim Vergleich von lebenslangen oder temporären Renten also unbedingt auf die Berechnungsgrundlage dieser Renten und erfragen Sie den fix garantierten und den variablen Teil.