Die Versicherung als Risikogemeinschaft kalkuliert die jeweils anzuwendenden Versicherungsprämien nach versicherungsmathematischen (statitstischen) Annahmen. Die diesbezügliche Grundformel: Anteilig höheres Risiko = Anteilig höhere Prämie.
Ab und an werden jedoch diese Grundannahmen durch erheblich erhöhtes Einzelrisiko empfindlich gestört - die Folge wäre dann, das man so manches Risiko seitens Versicherung gar nicht übernehmen könnte. Denn die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Versicherungsfalles ist in manchen Fällen deutlich höher als bei normalen Umständen.
Bei der Antragsaufnahme sind vom Versicherungsnehmer Antragsfragen zu beantworten. Liegen spezielle Risken vor, so sind diese anzugeben - verschweigt man diese, könnte die Versicherung im Schadensfall leistungsfrei sein.
Die Versicherung kann nun bei Vorliegen eines höheren Risikos den Antrag annehmen, diesen ablehnen oder aber auch mit einem Risikozuschlag polizzieren.
In der privaten Krankenversicherung oder im Bereich der klassischen Lebensversicherungen hat der Antragsteller die Gesundeheitsfragen auszufüllen. Bei erheblichen/schweren Vorerkrankungen wird höchstwahrscheinlich kein Versicherungsschutz gewährt werden.
Sind die Vorerkrankungen zwar relevant (und erhöhen das statistische Risiko) aber nicht dramatisch, so könnte z.B. das Angebot erfolgen, den vollen Versicherungsschutz durch Zahlung einer gewissen Mehrprämie (z.B. 30% Zuschlag) trotzdem zu gewährleisten.
In der Unfallversicherung könnte es z.B. bei Extremsportlern (Tauchen, Klettern, Motorradrennen etc.) oder Leistungssportlern zu Risikozuschlägen (aber auch zur Ablehnung) kommen. Bei der Unfallversicherung oft schon gesehen: Ausschluss von Risken bzw. auch Ausschluss von bereits erlittenen Dauerschäden.
Auch für manche Berufsgruppen (Dachdecker, LKW-Fernfahrer etc.) gibt es gesonderte Risikozuschläge bei Unfall- oder Lebensversicherungen.
Für Gebäude (Häuser, Wohnungen, Büros, Firmengelände etc.) kann es ebenfalls Risikozuschläge geben: Eine besonders exponierte Lage kann z.B. die Einbruchswahrscheinlichkeit erhöhen - genauso wie es mangelnde oder fehlende Sicherheitsvorkehrungen (Alarmanlagen, Feuerlöschanlage, Gitter etc.) tun.
Auch hier ist ein Risikozuschlag, Risikoausschluss bzw. eine Ablehnung seitens Versicherung durchaus möglich (oft auch nach häufigen Schadensfällen). Besonders nach schweren Hochwasserjahren sind Versicherer nicht bereit, in manchen gefährdeten Zonen gegen Hochwasser zu versichern. Erfahrungsgemäß sollte man Hochwasserschutz also dann beantragen, wenn gerade kein Hochwasser droht...
Wenn es sich um tariflich schon vorgegebene Risikokomponenten (z.B. Alter oder Geschlecht) handelt, trifft der Begriff "Risikozuschlag" nicht zu.
So Ihnen die Versicherung einen Versicherungsschutz nur mit Risikozuschlag anbietet, prüfen Sie unbedingt auch andere Versicherungsangebote: Die Höhe des Zuschlages (bzw. die Verrechnung eines solchen) ist oft äußerst unterschiedlich.
In manchen Fällen lehnt eine Versicherung das Risiko gänzlich ab - die nächste übernimmt dieses zu Normalkonditionen und gibt Ihnen vielleicht sogar noch Rabatte.
Verschweigen Sie allerdings niemals risikorelevante Tatsachen und beantworten Sie die Antragsfragen vollständig und wahrheitsgemäß. Das erspart im Schadensfall viel Ärger.
In vielen Fällen ist auch eine Änderung bei Gefahrenumständen meldepflichtig - ein Berufswechsel könnte z.B. für die Unfallversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung sehr relevant sein.