Viele Versicherungsnehmer zahlen ihre Versicherungsprämien monatlich, vierteljährlich oder auch halbjährlich. Diese gewählte Zahlungsvarianten sind sehr häufig mit Nachteilen verbunden: Man zahlt bzw. zahlte (siehe weiter unten) wesentlich mehr als bei jährlicher Zahlung!
Versicherungen (manchmal aber auch andere Unternehmen) verrechnen für die sogenannte "unterjährige Zahlung" Zuschläge. Je kürzer das Zahlungsintervall, desto höher der Zuschlag auf die anteilige Prämie.
Die Zuschläge sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Beispielsweise könnten diese so aussehen:
Dieser Unterjährigkeitszuschlag wird bei fast allen Versicherungsarten verrechnet. Oft gibt es bei Sachversicherungen aber auch Ausnahmeregelungen: Wer mit Einziehungsauftrag bezahlt, bezahlt häufig keinen Zuschlag - nur die aliquote Prämie (geteilt durch 12, 4 oder 2). Erfragen Sie beim Abschluss von Versicherungen diese individuellen Regelungen.
Keine Ausnahme gibt es aber z.B. bei der KFZ-Haftpflichtversicherung: Hier kann der Versicherer zwar auf den Unterjährigkeitszuschlag bei der Versicherungsprämie verzichten, die motorbezogene Versicherungssteuer bleibt jedoch bei unterjähriger Zahlung jedenfalls höher, da diese das Finanzamt kassiert und dieser Prämienanteil nicht veränderlich ist.
Hier ist jährliche Zahlung (bei finanzieller Möglichkeit) durchaus anzuraten!
Auch bei Kapitalversicherungen ist eine jährliche Zahlung vorteilhaft: Vergleichen Sie einfach Offerte auf Jahres- und auf Monatsbasis. Die Polizzen mit jährlicher Zahlung erbringen jedenfalls höhere Werte. Was nicht verwunderlich ist: Wenn Sie auf ein Sparbuch am 1.1. eines Jahres 1.200 Euro legen, werden Sie auch mehr Zinsen kassieren als jemand, der laufend pro Monat 100 Euro einbezahlt. Auch beim Bausparen ist dieser Vorteil der jährlichen Zahlung ersichtlich.
So das Geld für eine jährliche Zahlung von Prämien vorhanden ist, sollte man dieses Zahlungsintervall auch wählen.
Fazit: Erfragen Sie bei jeder Versicherung, ob es Unterjährigkeitszuschläge gibt bzw. ob auf diese seitens Versicherung verzichtet werden kann. Wenn kein Verzicht möglich ist, zahlen Sie (gute Bonität vorausgesetzt) die Versicherungsprämien idealerweise jährlich. Ein nachträgliches Umstellen auf jährliche Zahlung ist jederzeit möglich und spart Ihnen bares Geld.
Seit 2016 gibt es in Sachen Unterjährigkeitszuschlag übrigens auch schon Gerichtsurteile: Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab dem klagenden VKI Recht und beurteilte die Klausel als gesetzwidrig. Rückforderungsansprüche sind aus Sicht des VKI möglich, ein Musterbrief ist auf der unten folgenden Homepage vorhanden.
Man darf also auch schon gespannt sein, ob irgendwann jemand auf die Idee kommt, auch das Finanzministerium (wegen der motorbezogenen Versicherungssteuer, die nach wie vor mit Zuschlag verrechnet wird) klagt...
Geldmarie-Linktipp: