Wussten Sie, dass es Wechselkennzeichen in nur ganz wenigen Ländern gibt? Man staune: Österreichs Bürokratie schafft es seit vielen Jahren, diese sparspame Variante den heimischen Autofahrern anzubieten. In Deutschland ist das z.B. nicht möglich...wer hätte das gedacht...
Mit einem Wechselkennzeichen können Sie nämlich bis zu 3 Fahrzeuge mit gleichem Kennzeichentyp zum Verkehr anmelden.
Es handelt sich um die gleiche Fahrzeuggruppe (PKW, Motorrad etc.) und die Kennzeichentafeln haben die gleiche Größe (lt. Zulassung, welche Sie nötigenfalls aber umtypisieren lassen können).
Natürlich können die Kennzeichen (oder: das Kennzeichen bei Motorrädern) immer nur an einem Fahrzeug angebracht werden - daher sollte für die weiteren Fahrzeuge im Wechselkennzeichen ausreichend Parkplatz auf nichtöffentlichen Verkehrsflächen vorhanden sein.
Nehmen Sie alle notwendigen Fahrzeugdokumente (siehe Link!) und benötigten Papiere zur Zulassungsstelle mit und informieren vorab unbedingt Ihren Versicherungsberater, der Ihnen eine Versicherungsbestätigung zukommen lassen wird. Befragen Sie diesen zuerst, ob ein Wechselkennzeichen für die beiden (oder 3) Fahrzeuge überhaupt möglich ist.
Soweit schon ein EU-Kennzeichen (mit blauem EU-Symbol) vorhanden ist, können Sie dieses weiterverwenden. Sie erhalten von der Zulassungsstelle einen zusammengehefteten Zulassungsschein - bitte diesen auch zusammengeheftet lassen!
Kennzeichen gibt es nur eine Garnitur (also 2 Stück beim PKW oder LKW, 1 Stück beim Motorrad) - eine zweite Kennzeichengarnitur kann man leider (aus Sicherheitsgründen) nicht nachbestellen.
Wenn Ihr Versicherungsberater Sie bei der Anmeldung nicht begleitet, lassen Sie diesem umgehend die Fahrzeugdaten der weiteren KFZ zukommen.
Das Anmelden auf ein Wechselkennzeichen kostet gleich viel wie eine "normale" Anmeldung. Die neuen Kennzeichentafeln ersparen Sie sich jedoch zumeist. Hier finden Sie die Zulassungskosten KFZ-Anmeldung
Alle Fahrzeugpapiere mitnehmen. Zulassung des abzumeldenden Fahrzeugs wird aufgehoben, Abmeldebestätigung an den Versicherer senden.
Sie zahlen nur 1x Haftpflichtversicherungsprämie (und zwar für das stärkere Fahrzeug) und auch nur 1x motorbezogene Versicherungssteuer (gleichfalls nur für das stärkere Fahrzeug bzw. das Fahrzeug mit der höheren Prämie, falls das knapp schwächere Fahrzeug vielleicht noch keinen Katalysator hat).
Wenn Sie mehrere Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen anmelden, gewähren Versicherungen oft auch zusätzliche Rabatte in der Kaskoversicherung - denn unterwegs ist ja immer nur ein Fahrzeug. Fragen Sie bei Bedarf danach!
Nachdem die meisten Autofahrer mit Wechselkennzeichen jedoch meistens alte KFZ (von denen sie sich noch nicht oder überhaupt nicht trennen wollen) zu neuen KFZ anmelden, wird aber zumeist nur eine Kaskoversicherung für das neue Fahrzeug benötigt.
Löst man eine elektronische Autobahnvignette, hat man einen weiteren Vorteil (im Vergleich zur Klebevignette): Es ist nur eine Vignette erforderlich - die Vignette gilt ja für das Kennzeichen.
Der wesentlichste Nachteil: Sie können immer nur ein Fahrzeug verwenden und benötigen daher für das andere Fahrzeug (bzw. für die anderen Fahrzeuge, falls Sie drei KFZ im Wechselkennzeichen haben) einen privaten Parkraum.
Auch das Umstecken der Kennzeichen ist zweitweise ziemlich mühsam (vor allem in der kalten Jahreszeit). Investieren Sie ein wenig Geld in einfach handhabbare Kennzeichenhalterungen - das lohnt sich bei Wechselkennzeichen immer!
Noch ein Nachteil: Bei Ummeldungen bzw. Kennzeichenwechsel vergisst man häufig auf notwendige Unterlagen - das ist zwar insgesamt nicht sehr tragisch, aber durchaus mit einigen Wegen verbunden: Daher unbedingt vorher den Versicherungsberater bzw. die Zulassungsstelle nach den notwendigen Unterlagen fragen. Im Zweifelsfalls einfach alles mitnehmen;-)
Eine Hinterlegung ins Depot (wenn nur 1 Fahrzeug bewegt wird) ist beim Wechselkennzeichen entgegen so mancher Annahmen durchaus möglich - macht aber nur für das stärkere Fahrzeug Sinn.
Der legale "Trick" dabei, den uns ein aufmerksamer Leser verraten hat: "Wer 2 Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen betreibt, kann eines davon (zB. im Winterhalbjahr) stilllegen. Dazu sind einmalig nur zwei zusätzliche Nummerntafeln zu zahlen. Beim Trennen des stillzulegenden Fahrzeuges vom Wechselkennzeichen wird dieses dann auf das erworbene "Schattenkennzeichen" angemeldet. Dieses bleibt gleich zusammen mit dem Zulassungsschein bei der Zulassungsstelle und wird dort hinterlegt. Für das verbleibende Fahrzeug bekommt man einen neuen Zulassungsschein (ist dann kein Wechselkennzeichen mehr). Im Frühjahr wird das stillgelegte Fahrzeug vom Schattenkennzeichen "abgemeldet" und zum laufenden Fahrzeug wieder dazu gemeldet. Man erhält für beide Fahrzeuge neue Zulassungsscheine mit dem Hinweis: Wechselkennzeichen."
Achten Sie dabei aber auch darauf (danke auch für diesen Hinweis!), dass die Zulassungsstellen Kennzeichen in der Regel maximal 6 Monate hinterlegt halten - und dann vernichten...
Geldmarie-Linktipp: