Es gibt schon Situationen oder Zeiten, in dem man ein angemeldetes KFZ nicht benötigt bzw. nicht verwenden kann: Auslandsaufenthalt, finanzieller Engpass, freiwillige Fahrpause, unfreiwillige Fahrpause (Unfall, Krankheit, Führerscheinentzug etc.), langer Urlaub, schlechtes Wetter im Winter etc.
Da es für diese Zeitspannen oft sinnlos ist, das KFZ (egal ob Auto, LKW, Motorrad etc.) irgendwo geparkt zu halten und kräftig Versicherungsprämien und motorbezogene Versicherungssteuer zu bezahlen, gibt es die Möglichkeit, die Kennzeichen des KFZ in ein Depot zu legen.
Das Depot für eine Hinterlegung von Kennzeichen finden Sie bei allen für Ihren Zulassungsbezirk zuständigen Zulassungsstellen (welche zumeist in Versicherungen bzw. Autohäusern anzutreffen sind). Einen entsprechenden Link, bei dem Sie alle Zulassungsstellen in Österreich suchen können, finden Sie ganz unten.
Bevor Sie jedoch die Kennzeichen (mit Zulassungsschein) zur Zulassungsstelle ins Depot bringen, sollten Sie noch die eine oder andere Frage klären bzw. so manchen Umstand beachten:
Ist ein Garagenplatz oder Abstellplatz für das Fahrzeug vorhanden? Es ist nämlich nicht gestattet, Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsräumen zu belassen. Sie sollten sich also eine "Unterkunft" für Ihr Fahrzeug suchen.
Zahlt sich eine Hinterlegung ins Depot überhaupt aus? Motorbezogene Versicherungssteuer gibt es nämlich erst ab 45 Tagen Hinterlegungsdauer zurück, Versicherungsprämien oft erst viel später (für die Versicherungen ist eine Hinterlegung ein ziemlicher bürokratischer Arbeitsaufwand, daher nicht so beliebt). Erfragen Sie vorab bei Ihrem Versicherer, wie lange Sie das Kennzeichen im Depot belassen müssen, um keine Versicherungsprämien für diesen Zeitraum zahlen zu müssen. Dies ist bei den Versicherungen oft sehr unterschiedlich geregelt.
Verständigen Sie die Versicherung von der Hinterlegung, auf dass diese den Vertrag auch entsprechend anpasst. Idealerweise lassen Sie der Versicherung die Hinterlegungsbestätigung zukommen.
Ihr Versicherungsberater wird kein gesteigertes Interesse haben, Ihre Kennzeichen pausenlos durch die Gegend zu führen. Also müssen Sie (in den meisten Fällen) die Hinterlegung selbst durchführen. Sie können natürlich auch jemand mit einer Vollmacht ausstatten, der für Sie die Hinterlegung erledigt.
Bei der Herausnahme aus dem Depot benötigen Sie übrigens seit 3.4.2017 KEINE Versicherungsbestätigung mehr - nur wenn bei der Behörde/Zulassungsstelle (was nahezu nie vorkommt) kein aufrechter Versicherer für das Fahrzeug gespeichert ist, ist eine solche Versicherungsbestätigung noch vonnöten!
Bei Wechselkennzeichen ist es auch möglich, nur ein Fahrzeug stillzulegen (Danke für die Info an einen aufmerksamen Leser): Dem Fahrzeug wird eine anderes Kennzeichen zugewiesen, was dann nur die Kennzeichengebühr kostet. Diese neuen Kennzeichen werden dann einfach stillgelegt und bei Aktivierung wird das Fahrzeug wieder dem anderen Kennzeichen hinzugefügt. Feiner Trick!
Passen Sie hier aber darauf auf (danke auch hier für einen Leserhinweis), wie lange die gewählte Zulassungsstelle solche Kennzeichen lagert - uns wurde auch schon genannt, dass die Hinterlegungsdauer nur 6 Monate beträgt. Darüber hinaus auch bezüglich Autobahnvignette aufpassen - das neue Kennzeichen müsste in solchen Fällen natürlich auch eine Vignette haben...
Die Hinterlegung darf für Einzelkennzeichen maximal für 1 Jahr vorgenommen werden - ansonsten werden die Kennzeichen verschrottet. Man kann aber vor dem Ablauf der Jahresfrist rechtzeitig eine Verlängerung der Stilllegung urgieren.
Wenn Sie bei Ihrem Fahrzeug (Auto, Motorrad etc.) eine Kaskoversicherung haben, sollten Sie vielleicht auch beim Versicherer das sogenannte Garagenrisiko beantragen. Denn nur weil kein Kennzeichen auf dem Fahrzeug ist, kann es noch immer beschädigt oder gestohlen werden... Das Garagenrisiko ist eine preiswerte und oft sinnvolle Versicherung: einfach danach fragen!
So Sie bereits einen "Stilllegungsvorteil" oder "Ruherabatt" (oder wie auch immer bezeichnet) haben (kommt oft bei Motorradversicherungen vor), ist ein Hinterlegen des Kennzeichens nicht vorgesehen. Sie haben nämlich schon einen Rabatt dafür erhalten, daß Sie in einem ausgemachten Zeitraum das Fahrzeug nicht benützen. Andernfalls wird man Ihnen diesen Rabatt wohl streichen. Sicherheitshalber vorher den Versicherungsberater fragen - man weiß nämlich nach ein paar Jahren selten, ob man diesen Rabatt damals beantragt hat. Auch aus Polizzen ist dies oft nur sehr schwer abzuleiten.
Das Beste zuletzt: Der Vorgang der Kennzeichenhinterlegung sowie der Entnahme aus dem Depot ist kostenlos!
Geldmarie-Linktipp: