In vielen Versicherungsfällen spielt der Wiederbeschaffungswert von Gegenständen eine große Rolle. Beim Wiederbeschaffungswert handelt es versicherungstechnisch sich um jenen Betrag, welchen man nach Beschädigung einer Sache für einen wirtschaftlich gleichwertigen (oder zumindest vergleichbaren) Ersatzgegenstand aufbringen müsste.
Relevant ist hier primär, ob es sich bei der Versicherung um eine Neuwertversicherung oder Zeitwertversicherung handelt.
Liegt eine Neuwertversicherung vor, kann sich der Geschädigte einen neuen, gleichwertigen (oder vergleichbaren) Gegenstand anschaffen (bzw. den Gegenwert auszahlen lassen).
Ist eine Zeitwertversicherung maßgebend, wird der tagesaktuelle Wert der beschädigten oder zerstörten Sache ermittelt und folglich ausgezahlt.
Achtung: Bei Haushaltsversicherungen wird zwar bei neueren Polizzen im Schadensfall der Neuwert bezahlt, bei Schäden aus der Privathaftpflichtversicherung (z.B. Schäden, welche Fremden verursacht werden) wird im Regelfall aber nur der Zeitwert ausgezahlt. Auch bei typischen Kellerkram (z.B. alter Wäsche) ist der Wiederbeschaffungswert im Normalfall nur ein Zeitwert.
Eine Versicherung soll nämlich nicht der Bereicherung dienen (ansonsten wäre dem Versicherungsbetrug wohl Tür und Tor geöffnet) - der Wiederbeschaffungszeit ist keine Schikane von Versicherungen sondern hat fundierte Hintergründe.
Auch bei KFZ-Versicherungen (z.B. Kaskoversicherung) wird bei der Schadensregulierung der Wiederbeschaffungszeitwert herangezogen: Der Zeitwert abzüglich Restwert (falls vorhanden) ist dann die Entschädigungsleistung.
Der Wiederbeschaffungswert von Gegenständen kann aber auch höher sein als der einstige Kaufpreis (z.B. bei wertvollen Bildern, Antiquiäten etc.) - achten Sie in solchen Fällen, dass die Versicherungssummen der entsprechenden Verträge auch aktuell gehalten werden.
Beim KFZ haben Schadensbearbeiter bzw. Sachverständige entsprechende Listen und Tabellen (z.B. Eurotax) - bei älteren Gegenständen kann man z.B. bei Auktionshäusern im Internet einfach nachsehen, was diese Dinge gegenwärtig noch kosten. Manchmal kann man aber (mangels Vergleichsmöglichkeiten) nur eine kulante Lösung mit der Versicherung anstreben - Verhandlungsgeschick ist hier dann durchaus gefragt.
Die Vorlage von Ankaufsrechnungen ermöglicht eine raschere und genauere Schadensabwicklung und ist daher sehr sinnvoll - aber nicht Pflicht. Ein diesbezüglicher Tipp: Heben Sie sich besonders Rechnungen von Fahrrädern gut auf!