In den meisten Sparten der Sachversicherung werden heutzutage Neuwertversicherungen angeboten.
Bei einer Neuwertversicherung wird im Schadensfall die dadurch betroffene Sache durch einen neuen (bzw. gleichwertigen) Gegenstand ersetzt.
Naturgemäß ist diese Formulierung (wie auch die Formulierung in den Versicherungsbedingungen) mit ein wenig Interpretationsspielraum ausgestattet.
Denn kaum ein Gegenstand (z.B. in der Haushaltsversicherung) ist tatsächlich neuwertig. Und was ist schon "gleichwertig"? Und doch besteht (im Gegensatz zur Zeitwertversicherung) bei Vorhandensein einer Neuwertversicherung für die meisten Gegenstände in der Wohnung voller Versicherungssschutz.
Das bedeutet, dass Sie sich nach einem gedeckten Schadensfall den gleichen bzw. gleichwertigen (falls nicht mehr erhältlich oder falls Sie einen ähnlichen Gegenstand nachkaufen) Artikel voll ersetzt bekommen.
Eine Neuwertversicherung ist also (soweit man in der betreffenden Versicherungssparte eine bekommt) unbedingt anzuraten - und zumeist auch gar nicht viel teurer, als die alte Zeitwertversicherung. Prüfen Sie z.B. Ihre bestehende Haushalts- und Eigenheimversicherung umgehend auf Neuwertentschädigungsanspruch.
Auch wenn Sie bisher mit der alten Zeitwertversicherung keine Probleme hatten - wahrscheinlich haben Sie nur kleine Schäden gehabt. Bei wirklich großen Schäden kann das allerdings dann sehr unangenehm werden...
Aber auch bei Neuwertversicherungen kann ab und an nur der Zeitwert ausbezahlt werden: Sehr oft gibt es in Versicherungsverträgen den Passus der "Restwertklausel". Wenn z.B. der Zeitwert einer Sache zum Schadenszeitpunkt nur noch unter 40% des Neuwertes liegt, wird nur noch der Zeitwert entschädigt.
Auch für Gegenstände, die nicht mehr im täglichen Gebrauch sind (Kellerkram, Dachbodenkram, Flohmarktware) gibt es lt. Bedingungen zumeist nur eine Zeitwertentschädigung - auch wenn generell eine Neuwertversicherung vorliegt. Passen Sie also auf, was Sie in den Keller legen - eine Schallplattensammlung könnte -dort gelagert- z.B. nur sehr schlecht und schmerzvoll entschädigt werden...
Insbesondere in der KFZ-Versicherung muss man aufpassen: Hier ist das Auto zwar in der Kaskoversicherung nach dem Neuwert versichert, im Totalschadensfall wird allerdings der Zeitwert minus Restwert des Fahrzeuges herangezogen. Sie erhalten also keinesfalls mehr ausbezahlt, als der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeuges lt. Liste beträgt. Dies soll Bereicherung und Versicherungsbetrug ausschalten. Tipp der Geldmarie: Kaskoversicherungen nicht zu lange laufen lassen, sonst sind die Prämien höher als die Entschädigungsleistung. Das fällt bei Kleinschäden zumeist nicht auf - bei größeren Schäden ärgern Sie sich dann allerdings ziemlich...
Auch in der Eigenheimversicherung wird (insbesondere bei sehr alten Gebäuden) oft die "Restwertklausel" angewandt: Der Sachgutachter stellt z.B. nach einem Schadensfall fest, dass das durch Sturm beschädigte Dach ohnehin schon von Wind und Wetter über die Jahre ziemlich in Mitleidenschaft gezogen war. Solche Witterungsschäden (welche unversicherbar sind) werden dann sehr häufig von der Neuwertentschädigung abgezogen.
So resultieren auch in der Neuwertversicherung trotz stimmiger Verträge (passende Versicherungssummen, passende Deckung) oft Streitigkeiten mit Versicherungen. Bei höheren Summen ist es sicher ratsam, mit der Versicherung noch nachzuverhandeln bzw. sich via sanftem Druck (z.B. Anwaltsdrohung) auf einen Vergleich zu einigen.
Erfragen Sie also beim Abschluss neuer Sachversicherungen unbedingt, wie die Gegenstände versichert sind. Bei Entschädigungen nach Zeitwert ist es sinnvoll, die Verträge alle paar Jahre auf Sinnhaftigkeit zu kontrollieren (z.B. bei einer EDV-Versicherung oder Handyversicherung).