Insbesondere bei Anleihen, Aktien oder auch bei Fonds wird häufig der Begriff "Agio" verwendet. Dieser aus dem italienischen (=Bequemlichkeit) geliehene Begriff umschreibt hier "Zuschlag", "Aufschlag", "Aufgeld", "Ausgabezuschlag" oder auch "Aufzahlung" auf einen Nennwert eines Wertpapiers.
Beispiel:
Eine Anleihe mit einem Nennwert von 100% wird mit 1% Agio versehen ausgegeben: Sie zahlen also z.B. für den Nennwert 10.000 Euro einer Anleihe beim Kauf dann 10.100 Euro, erhalten aber nach Ablauf der Anleihe nur 10.000 Euro zurück.
Auch bei Aktien kommt dies häufig vor - dabei wird das Agio in die Kapitalrücklage der AG eingestellt (und somit Teil des bilanziellen Eigenkapitals).
Selten wird ein Agio auch bei Darlehen verrechnet - viel häufiger wird hier aber der Titel "Bearbeitungsgebühr" verwendet...
Das Gegenteil von Agio ist das Disagio - hier erhalten Sie also bei einem Agio von 1% um 9.900 Euro Anleihen um 10.000 Euro Nennwert.