Weit mehr als 1 Million Exekutionen gibt es pro Jahr in Österreich - worauf natürlich viele Exekutionen auf die selben Menschen fallen. Menschen, die entweder über ihre Verhältnisse gelebt haben oder einfach auch sehr viel Pech gehabt haben. Oft auch beides zusammen.
Auch wenn dieser Tage bei den sogenannten Fahrnisexekutionen (hier werden bewegliche Sachen aus dem Besitz des Schuldners gepfändet) immer weniger zu holen ist - diese Art der Exekution ist oft die letzte Möglichkeit, den Schuldnern noch ein paar Euro ihrer Forderung einbringlich zu machen. Denn wenn die Lohnpfändung mangels pfändbarer Teile nichts mehr einbringt, muss sich eben der Gerichtsvollzieher um verwertbare Sachen umsehen...
Bis zum Erscheinen des Gerichtsvollziehers vergeht zumeist einige Zeit: Zuerst benötigt der Gläubiger einen rechtskräftigen Exekutionstitel für seine Schuld - erst dann wird bei Gericht die Fahrnisexektution beantragt.
Hier tritt dann der Gerichtsvollzieher auf, welcher die Schuld (bzw. Teile davon) eintreiben soll. Wird seitens Schuldner keine Zahlung geleistet und kann auch keine Teilzahlung vereinbart (und eingehalten) werden, werden vom Gerichtsvollzieher vor Ort (z.b. in der Wohnung bzw. im Geschäft des Schuldners) pfändbare Gegenstände festgestellt. Diese Gegenstände werden in einem sogenannten Pfändungsprotokoll eingetragen.
In manchen Fällen werden die gepfändeten Gegenstände gleich vor Ort versteigert. Ja, auch das ist möglich - und wohl für den Schuldner besonders negativ, da sich die hier mitbietenden Interessenten mit einiger Sicherheit kennen und auch im Vorfeld absprechen könnten.
In den meisten Fällen wird jedoch seitens Gericht ein Versteigerungstermin festgelegt. Der Versteigerungserlös kommt dann den Gläubigern zugute.
Im Gegensatz zu einem Inkassobüro ist der Gerichtsvollzieher ein Gerichtsbediensteter, dessen Aufgabe darin besteht, die Fährnisse (beweglichen Gegenstände) im Besitz des Schuldners festzustellen.
Primär möchte der Gerichtsvollzieher natürlich nur die Schuld eintreiben - eine Barzahlung bzw. eine Teilzahlung (soweit möglich) würde das Problem für diesen schon lösen. Kommt es zu keiner Zahlung, wird eine Liste mit pfändbaren Gegenständen (Pfändungsprotokoll) erstellt.
Jedenfalls muss man den Gerichtsvollzieher (nicht das Inkassobüro!) nach Ausweisleistung in die Wohnung lassen. Ist mehrfach niemand zu Hause und reagiert der Schuldner nicht auf Aufforderungen, so kann er auch die Exekutive heranziehen und mithilfe eines Schlossers in die Wohnung eindringen. Wer dann die Kosten für das Schloss sowie die Arbeiten trägt, ist wohl klar...
Dem Schuldner dürfen Gegenstände nicht verpfändet werden, die zu einer einfachen/bescheidenen Lebensführung notwendig sind. Die Auslegung dieser gesetzlichen Regelung bleibt dem Exekutor überlassen. Es gibt jedoch auch einfache Regeln, was gepfändet werden kann und was nicht:
Eine Verpfändung von fremden Eigentum sollte eigentlich nicht vorkommen. Nachdem aber sehr viele Schuldner auf die Idee kamen, es wäre doch einfacher zu behaupten, dass die Gegenstände jemanden anderen gehören (um so eine Pfändung zu vermeiden), sieht die Regelung nun folgendermaßen aus:
Der Exekutor nimmt generell alle Gegenstände, welche er dem Schuldner zuordnen kann, in das Verpfändungsprotokoll auf.
Sollte dabei auch Fremdeigentum sein, so müssen die Besitzer dieser Güter durch Nachweis des Besitzes an diesen Gegenständen dieses aus dem Pfändungsprotokoll streichen lassen. Dies geschieht durch Kontaktaufnahme mit dem Anwalt des pfändungsführenden Gläubigers.
Gibt es mit dem Anwalt Probleme, so muss der Besitzer eine Exszindierungsklage (welch Wort!) beim jeweiligen Bezirksgericht einreichen - und der Richter entscheidet über die Eigentumsverhältnisse bzw. eine etwaige Steichung aus dem Pfändungsprotokoll.
Wenn Sie also hochverschuldeten Freunden kurzfristig Güter überlassen, so sollten Sie auch (im Bedarfsfall) über einen diesbezüglichen Nachweis (z.B. Rechnungen - bestenfalls mit Namen) verfügen. Besonders schwierig wird dieser Nachweis wohl zu erbringen sein, wenn Sie mit einem Partner zusammenleben, der von Exekutoren häufig besucht wird: Hier sollten Sie keine wertvollen Gegenstände in die gemeinsame Wohnung einbringen...
Natürlich können Sie versuchen, ihr Hab und Gut zu verstecken etc. Sinnvoller erscheint der Geldmarie aber der Versuch, die nachteiligen Verpfändungen gänzlich zu vermeiden. Damit entstehen auch jede Menge Anwalts- und Gerichtskosten - oft mehr als die eigentliche Grundschuld.
So Sie also in groben Finanzproblemen stecken, die eine Bank (Kredit) nicht mehr lösen kann, sollten Sie Ihren Besitz schon selbst verwerten (Ebay, Flohmarkt, Pfandleihe etc.) bzw. rechtzeitig eine Schuldnerberatung aufsuchen.
Der Besuch beim Kredithai, der Rateneinkauf beim Versandhaus oder weitere Ratenvereinbarungen mit hohen Zinsen sind oft der logische Weg zur Fahrnisexekution.
In vielen Fällen sind Sie (soweit möglich) mit einem Privatkonkurs viel besser dran - und können nach ein paar harten Jahren wieder schuldenfrei durchstarten.
Geldmarie-Linktipps: