Nachdem Prämien zu Personenversicherungen im Rahmen des Jahresausgleiches (Arbeitnehmerveranlagung) bzw. der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben steuermindernd abgeschrieben werden können (bis inkl. 2020 für Altverträge, die vor dem Jahr 2016 abgeschlossen wurden, für Neuverträge ab 2016 gilt das nicht!), haben die Versicherungen früher am Anfang eines neuen Jahres eine Finanzamtsbestätigung über die geleisteten Prämien des letzten Kalenderjahres ausgeschickt.
Diese Bestätigung wurde dann dem Jahresausgleich bzw. der Einkommensteuererklärung beigelegt.
Nachdem 2021 (für Beiträge des Jahres 2020!) letztmalig Versicherungsbeiträge im Rahmen von Jahresausgleich/EST-Erklärung absetzbar sind, gibt es seither auch keine Finanzamtsbestätigungen mehr!
Versicherungsbeträge ab 2021 können nicht mehr abgesetzt werden - nur noch rückwirkende Veranlagungen (bis inklusive 2020) sind möglich! Der Inhalt dieser Rubrik hat sich demnach bald erübrigt...
Seit vielen Jahren ist die Beilage der Finanzamtsbestätigung bei der Arbeitnehmerveranlagung/Einkommensteuererklärung aber nicht mehr notwendig. Nur noch auf Verlangen müssen entsprechende Dokumente vorgelegt werden - was aber in der Praxis äußerst selten vorkommt.
Diese Usancen der Finanz haben viele Versicherungsunternehmen zum Geldsparen genutzt - daher werden die Finanzamtsbestätigungen in den meisten Fällen gar nicht mehr an alle Kunden automatisch ausgeschickt. Das spart viel Portokosten - und auf Verlangen kann selbstverständlich rasch eine derartige Bestätigung ausgedruckt und zugestellt werden. Auch für die Vorjahre ist dies problemlos möglich.
Insbesondere bei Vorliegen von mehreren steuerlich absetzbaren Versicherungen (Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Unfallversicherungen, Krankenversicherungen) ist eine Finanzamtsbestätigung aber noch immer sehr nützlich - man erspart sich damit nämlich das Addieren der im Vorjahr geleisteten Prämien.
Da sich die Prämien während des Jahres auch oft ändern (Indexanpassungen, Erhöhungen, Reduktionen etc.), ist die Zusendung von Finanzamtsbestätigungen somit noch immer sinnvoll - man sieht dann gleich auf einen Blick, welche Prämiensumme geleistet wurde.
Doch Vorsicht ist geboten!
Die Versicherung weiß nämlich nicht, was Sie später mit der einen Lebensversicherung oder der anderen Pensionsversicherung vorhaben! Daher werden alle prinzipiell absetzwürdigen Versicherungen auf der Finanzamtsbestätigung aufgelistet - ob Sie aber tatsächlich auch den gesamten Betrag absetzen sollten, ist eine ganz andere Frage (die Sie im Zweifelsfall dem Steuerberater oder Finanzexperten stellen sollten).
Bei den meisten (jüngeren) Kapitalversicherungen ist nämlich die steuerliche Absetzbarkeit nur noch dann gegeben, wenn diese als lebenslange Rente ausbezahlt werden. Setzt man z.B. eine neue Lebensversicherung steuerlich ab und nimmt dann bei Ablauf doch die Kapitalauszahlung (und nicht die Rente) in Anspruch, droht ein Nachversteuern!
Setzen Sie also nur Kapitalversicherungen ab, deren Erlös Sie auch als lebenslange Pensionszahlung beanspruchen wollen. Nur ältere Kapitalversicherungen (bis zum 1.6.1996 abgeschlossen) können auch trotz Barauszahlung steuerlich abgesetzt werden.
Häufig werden Lebens- oder Pensionsversicherungen als Kreditsicherheit an Banken abgetreten bzw. vinkuliert oder verpfändet. Das Abtreten der Rechte an Kapitalversicherungen wirkt sich steuerlich negativ aus: Nachdem Sie nicht mehr die Rechte am Vertrag besitzen, können Sie die laufenden Prämien leider auch nicht mehr absetzen.
Zumeist werden Verträge hier von Banken vinkuliert - die Versicherung wird natürlich von diesem Umstand verständigt und kann dann keine diesbezügliche Finanzamtsbestätigung mehr ausstellen.
Wird der Kredit wieder zurückgezahlt bzw. ist eine Vinkulierung nicht mehr notwendig, veranlassen Sie die Devinkulierung - danach können Sie nämlich die Prämien auch wieder steuerlich geltend machen (soweit das Sinn ergibt bzw. es sich um eine lebenslange Rente handelt).
Insbesondere Versicherungen, welche die Finanzamtsbestätigungen nicht mehr automatisch versenden, haben es schon lange möglich gemacht, Bestätigungen via Internet anzufordern bzw. sogar (nur bei wenigen Versicherungen möglich) via Online-Login in die Versicherungsverträge selbst auszudrucken.
Ob via Post oder Online - Finanzamtsbestätigungen sind nach wie vor recht leicht zu bekommen. Und zwar kostenlos - ein Anruf beim Berater sollten reichen. Das Papier könnten Sie sich jedoch in vielen Fällen sparen - nur noch die Summe (sowie die Sinnhaftigkeit des Absetzens) der Versicherungsbeiträge ist relevant.
Abschließend noch eine häufige Frage bezüglich geleisteter Prämien bei der Zukunftsvorsorge: Da dieses Pensionsprodukt ohnehin schon im Produkt staatlich gefördert wird, können die Prämien NICHT im Rahmen der Sonderausgaben abgesetzt werden und scheinen somit auch auf keinen Finanzamtsbestätigungen auf.