Wer vor vielen Jahren eine Haushaltsversicherung abgeschlossen hat, vergisst natürlich im Laufe der Zeit die einstige Beratung (soweit überhaupt eine solche erfolgte) seitens Vermittler. Und die Bedingungen und Klauseln von Haushaltsversicherungen genau durchgelesen und gemerkt hat sich wohl bestenfalls der Produktentwickler bzw. ein hochweiser Versicherungsmathematiker.
Das gesamte Spektrum von möglichen Schäden innerhalb einer Haushaltsversicherung ist auch mit bester Beratung nicht einmal annähernd abzudecken.
So kommt es dann im Schadensfall aufgrund von abgelehnten Schadensfällen immer wieder zu schwer verärgerten Kunden - denn am Wirtshaustisch (oder sonstwo) hat man ja ganz anderes gehört...
Da im Wirtshaus am Stammtisch jedoch selten Versicherungsfachleute bei Bier und Wein kompetent über Schäden in der Haushaltsversicherung referieren, haben wir versucht, häufige (zumeist) ungedeckte Schadensfälle in der Haushaltsversicherung zu listen und teilweise auch zu begründen bzw. zu beschreiben.
Nachdem es selbst im kleinen Österreich sehr viele unterschiedliche Varianten von Haushaltsversicherungen gibt, kann es natürlich sein, dass bei einer Versicherung/Versicherungspolizze ein Schaden versichert ist (bei neuen Polizzen steigt die Wahrscheinlichkeit, dass manche Schäden gedeckt sind), bei einer anderen Versicherung aber abgelehnt wird. Fragen Sie im Zweifelsfall also trotzdem beim Berater nach - ein Anruf oder eine Mail kostet nicht viel bzw. gar nichts und schafft rasch Klarheit.
Bedenken Sie dabei, dass Ihr Berater die Klauseln und Versicherungsbedingungen nicht erfunden hat - und dass diese im Normalfall durchaus Sinn machen. Gäbe es ein solches Regelwerk für Versicherungen nämlich nicht, wäre dem Betrug bzw. der ungehemmten Schadensflut Tür und Tor geöffnet - und das möchte man ja als Teil einer Versicherungsgemeinschaft auch nicht unbedingt begünstigt wissen. Denn je mehr Zahlungen aus Versicherungen statistisch möglich sind, desto höher müssen die Versicherungsmathematiker auch die Prämien ansetzen. Und wer möchte für eine kleine Haushaltsversicherung schon 1.000 Euro oder mehr zahlen müssen...
So Sie selbst haushaltszugehörige Sachen durch Ungeschicklichkeit oder Pech zerstören oder beschädigen, besteht dafür kein Versicherungsschutz. Das wäre wohl auch versicherungsmathematisch kaum zu verantworten.
Selbiges gilt auch für Vorsatzdelikte oder bei grober Fahrlässigkeit (über die sich manchmal lange streiten lässt).
Die große Ausnahme beim Eigenverschulden: Flachglas wird auch nach Eigenverschulden bezahlt (soweit Glasbruch mitversichert ist).
Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass aus der Haushaltsversicherung die eigene Brille bei Bruch eines oder mehrerer Gläser bezahlt wird.
Völlig falsch, denn Brillenglas ist kein Flachglas im Sinne der Versicherungsbedingungen und haushaltszugehörige Sachen, welche man selbst (wenn auch unabsichtlich) zerstört, sind sowieso nicht versichert.
Auch Schadensmeldungen über die in der Haushaltsversicherung integrierte Haftpflichtversicherung mit der Schadensursache "habe mich auf die Brille von XY (nicht im eigenen Haushalt wohnhaft) gesetzt" werden mit einer Ablehnung enden. Denn Brillen haben auf Sitzgelegenheiten nichts verloren (für eine bestimmungsgemäße Ablage ist der Besitzer verantwortlich) - für die Versicherung ist dann der Brillenbesitzer selbst schuld (und würde wohl auch vor Gericht wenig Erfolg auf Schadenersatz haben).
Ab und an kracht in heimischen Haushalten eine Vitrine in sich zusammen und der daraus resultierende Scherbenhaufen bringt dann bei der Versicherung wenig Glück: Kaputte Gläser sind nicht mitversichert (außer z.B. bei Brand, Vandalismus etc.) - sie sind ja kein Flachglas. Standen die Gläser auf Glas, so erhalten Sie zumindest dieses Flachglas ersetzt.
In neueren Polizzen kann man zumindest Kunstgläser oder Cerankochfelder mitversichern. Trinkgläser aber wohl nie. Es soll sogar Versicherungskunden gegeben haben, die beim Geschirrspülen zerbrochene Gläser als Schaden einreichen wollten...
So ein Elektrogerät ohne versicherbaren Grund (Feuer, Leitungswasser, Vandalismus, Blitzschlag etc.) kaputt wird, hilft bestenfalls die (noch gültige) Händlergarantie. Versicherungen zahlen hier nichts - sonst würden sich ja viele Menschen laufend neue Elektrogeräte über die Versicherung besorgen.
Nur in ganz wenigen (und sehr teuren) Polizzen werden auch einige Geräte (ohne Rücksicht auf die Schadensursache) im Rahmen einer Elektronikversicherung mitversichert. Wenn, dann aber zumeist nur limitiert.
Ist der Kühlschrank oder der Tiefkühlschrank defekt, gibt es bei vielen Polizzen zumindest für den (verdorbenen) Inhalt Versicherungsschutz.
So kein versichertes Risiko eingetreten ist (wie z.B. versuchter Einbruch), zahlen Versicherungen keine Türschlossreparatur bzw. keinen Schlosstausch. Abnutzung, Verschleiß etc. ist in der Regel nie versichert.
Wenige Versicherungen zahlen aber zumindest die Kosten für den Aufsperrdienst - ob das wirklich notwendig ist (kostet ja auch Prämie), sei einmal dahingestellt...
Steht das Fahrrad im Keller oder in einem versperrten Abstellraum auf dem versicherten Grundstück (in welchem sich die versicherte Wohneinheit befindet), besteht Deckung. Achtung: Teildiebstahl (z.B. wenn nur der Sitz oder ein Rad fehlt) wird hier oft nicht bezahlt!
Ist man mit dem Fahrrad unterwegs und es wird gestohlen, kann nur eine eigene Fahrradversicherung helfen.
Erfahrungsgemäß lügen hier so manche Versicherungskunden gerne bei der Schadensmeldung - stand der Drahtesel eben im Keller etc... Polizeiliche Anzeige ist aber jedenfalls Pflicht!
Liegt kein Einbruchdiebstahl, Überfall bzw. Raub im Sinne der Versicherungsbedingungen vor, spricht man oft vom einfachen Diebstahl. Dieser kommt häufig vor (Taschendiebstahl auf der Straße, Trickdiebstahl, Diebstahl in den Öffis, aufgebrochene Garaderoben etc.) und wird in der Regel von Versicherungen nicht bzw. nur bedingt bezahlt. Etwas mehr dazu in der entsprechenden Rubrik.
Ein Sturmschaden liegt erst dann vor, wenn die Windgeschwindigkeit zumindest 60 km/h betragen hat. Das können Schadensreferenten anhand von Aufzeichnungen sehr leicht überprüfen - daher bei der Schadensmeldung von Sturmschäden auch die richtige Schadenszeit hinschreiben.
Ebenfalls häufig nach Sturm abgelehnt: Schäden an Markisen etc. bei Mietwohnungen. Hier sollte man nach der Ablehnung seitens Hausversicherer sich jedenfalls an die Haushaltsversicherung wenden - solche Schäden werden nämlich (so der Hausversicherer nicht zahlt) zumeist dann doch gedeckt. Nicht so leicht abwimmeln lassen!
In ganz alten Polizzen ist der Vandalismus nach (oder bei) Einbruchdiebstahl oft nicht versichert - aktualisieren Sie daher (so Sie einen so alten Vertrag haben) unbedingt auf neue Bedingungen. Diese sind in der Regel deutlich besser und zumeist gar nicht teurer!
Manchmal gibt es sogar noch Haushaltsversicherungen mit Zeitwertversicherung - so Sie eine solche Ihr Eigen nennen, kontaktieren Sie umgehend Ihren Versicherungberater (sofern dieser noch lebt - so alt ist diese Polizze nämlich schon...).
Auch beim Einbruch wird seitens Versicherung häufig von grober Fahrlässigkeit gesprochen und die Zahlung abgelehnt bzw. gekürzt: Offene Türen, offene Fenster oder nicht vorhandene Sicherheiten (trotz Vorschrift bzw. Vereinbarung mit der Versicherung) etc. werden als Obliegenheitsverletzung gewertet und führen häufig zur Ablehnung der Schadenszahlung. Diebe also nicht einladen!
Eine ziemlich heftige Streiterei mit der Versicherung wird es dann geben, wenn Ihre Wohnung im Urlaub überflutet wurde und die Wasserzufuhr nicht abgedreht wurde: In den Versicherungsbedingungen wird das Abdrehen der Wasserzufuhr zur Wohneinheit bei Abwesenheit von über 72 Stunden vorgeschrieben!
Insbesondere bei Eigenheimen (Wohnhäusern) ist dies sehr zu empfehlen - hier gab es schon wilde gerichtliche Auseinandersetzungen mit Versicherungen!
Weniger gestritten wird bei Frostschäden - die sollten nämlich in einer Wohnung gemäß Bedingungen und Vorschriften gar nicht möglich sein und Versicherungen lehnen hier in der Regel resolut die Haftung ab.
Das gilt auch für Schäden durch eindringendes Regenwasser - das hat im gut gebauten Gebäude nämlich grundsätzlich nichts verloren. So man nicht den Archtitekten / Baumeister dafür verantwortlich machen kann (Bau- oder Konstruktionsmangel), muss man hier zumeist selber in die Tasche greifen. In manchen Versicherungspaketen gibt es aber schon eine kleine Basisdeckung für Regenwasserschäden. Auch bei Grundwassereintritt ist normalerweise kein Versicherungsschutz vorhanden.
Bei Regenwassereintritt nach einem gedeckten Schaden (z.B. Sturm reißt Loch ins Dach oder Fenster) ist der Folgeschaden durch Leitungswasser aber sehr wohl seitens Versicherung zu begleichen - rechtzeitige Sicherungsmaßnahmen ("Schadensminimierungspflicht") nach dem Erkennen des Schadens natürlich vorausgesetzt.
Auch Wasser aus Blumenvasen, Aquarien oder Wasserbetten ist kein Leitungswasser - Schäden daraus werden daher in der Regel nicht ersetzt. Für Aquarien oder Wasserbetten kann man aber eigene Deckungszusätze (gegen Mehrprämie) abschließen.
Auch Hochwasserschäden werden normalerweise nicht bezahlt - in modernen Polizzen gibt es hier aber zumindest Grunddeckungen, welche man (so schon länger kein Hochwasser war oder man nicht in einer Gefahrenzone wohnt) oft sogar etwas erhöhen kann.
Nicht nur bei kaputten Brillen, bei Vorsatzdelikten oder grober Fahrlässigkeit zahlt die Haftpflichtversicherung nicht:
Sehr häufig werden auch Schäden von direkten Angehörigen (auch wenn diese nicht im gleichen Haushalt wohnen) nicht bezahlt - solche Schäden kann man aber in die Haftpflichtversicherung gegen Mehrprämie einschließen.
Selbiges gilt auch für die Tätigkeitsschäden oder Bearbeitungsschäden (nähere Erklärung in der eigenen Rubrik).
Passen Sie bei Haftpflichtschäden bezüglich Schuldeingeständnis ("zahlt eh meine Versicherung") sehr auf - die Verschuldensfrage klärt nämlich die Versicherung (machen Sie keine Zusagen, auch wenn Ihnen der Schaden peinlich ist) und oft dann überhaupt erst ein Gericht.
Schäden im Zusammenhang mit dem Lenken von KFZ benötigen eine eigene Versicherung. So Ihnen aus dem KFZ Gegenstände gestohlen werden, sind diese in der Regel nicht aus der Haushaltsversicherung zu ersetzen - da wäre schon eine Kaskoversicherung für das Auto vonnöten.
Nur bei neueren und ziemlich exklusiven (aber auch teuren) Versicherungen ist hier manchmal ein kleiner Betrag mitversichert.
Der Albtraum aller Versicherten: Man zahlt Prämie, kriegt aber im Schadensfall einen Minimalbetrag ausbezahlt - Unterversicherung liegt vor.
Was man darunter versteht und wie sie eine solche vermeiden, finden Sie unter Unterversicherung beschrieben.
Auch wenn die Versicherungssumme insgesamt vielleicht stimmt - besonders bei Wertsachen (Schmuck, Bargeld, Sammlungen etc.) sollten Sie auf die in den jeweiligen Verträgen geltenden Höchstsummen achten und diese notfalls laufend an die aktuellen Gegebenheiten anpassen lassen.
Oft gibt es auch bei Feuerschäden Streitigkeiten mit Versicherungen - Feuer ist nämlich in den Versicherungsbedingungen genau definiert.
Kein Brand liegt z.B. vor, wenn etwas auf der Herdplatte verschmort, eine Zigarette ein Loch in den Teppich brennt oder ein glosendes Holz aus dem Holzofen den Fußboden durchlöchert.
Sehr häufig reichen Versicherte nach Unwettern mit Blitzschlag defekte Haushaltsgeräte und Elektronik als Versicherungsschaden ein. Oft liegt in solchen Fällen aber nur eine (nicht gedeckte) Überspannung vor - den tatsächlichen Schadensgrund kann ein Gutachter (der sich die Geräte ansieht) erkennen.
Es muss schon sehr blöd hergehen, dass dieser Ablehnungsgrund zutrifft: Sie haben die Prämie trotz wiederholter Mahnung nicht bezahlt und die Versicherung hat die Deckung widerrufen. Das Einreichen von Schäden in der deckungsfreien Zeit wird dann eher schwierig - Nachzahlen hilft dann zumeist auch nicht mehr.
In manchen Fällen gewähren Versicherungen (besonders in wirtschafltich guten Zeiten) für wenig schadenträchtige Stammkunden Kulanzlösungen im nicht gedeckten Schadensfall. Oft ist eine Kulanz auch an eine Vertragsverlängerung bzw. Deckungserweiterung (z.B. auf das nicht gedeckte Risiko, so dieses versicherbar gewesen wäre) gebunden.
Mehr Infos zu dieser freiwilligen Leistung finden Sie unter Versicherungskulanz