Die meisten Versicherungspolizzen sind mit einer Indexanpassung ausgestattet, welche man häufig auch nur als Index oder Wertanpassung bezeichnet. An und für sich eine gute Sache: Denn wenn der Index die Prämien erhöht, steigen gleichzeitig (und in gleicher Höhe) auch die Versicherungssummen mit, wovon der Kunde im Leistungsfall profitieren würde.
Diese zumeist jährlichen Erhöhungen (Indexanpassungen erfolgen in der Regel zur sogenannten Hauptfälligkeit von Polizzen) richten sich nach verschiedenen Indizes, welche am besten zur jeweiligen Sparte der Versicherung passen:
Für Eigenheimversicherungen gibt es z.B. den Baukostenindex, die meisten Kapitalversicherungen, Personenversicherungen oder Haushaltsversicherungen richten sich (wie viele andere Versicherungssparten auch) nach dem Verbraucherpreis (nach der Inflation) des Vorjahres.
Besonderen Sinn ergibt die Indexanpassungen bei langfristigen Verträgen - ein Beispiel:
Sie haben vor 20 Jahren eine Eigenheimversicherung mit einer Höchstentschädigungssumme (Versicherungssumme) von 100.000 Euro abgeschlossen. Durch die Geldentwertung bzw. aufgrund von Steigerungen im Segment Baukosten müssten Sie nunmehr 200.000 Euro für ein gleichwertiges Haus hinlegen.
Hätten Sie damals keine Indexanpassung vereinbart, würde im Totalschadenfall eine katastrophale Unterversicherung (50%) vorliegen. Aber auch schon bei höheren Teilschäden könnte ein Schadensgutachter eine Unterversicherung feststellen und aliquot geltend machen.
Der Index ist also bei vielen Sachversicherungen (Haushaltsversicherung, Eigenheimversicherung u.a.) absolut anzuraten - aber auch bei vielen Personenversicherungen (Lebensversicherungen, Pensionsversicherungen, Unfallversicherungen, Rechtsschutzversicherungen u.a.) sehr empfehlenswert:
Wer heute eine Privatpension abschließt, die man in 30 Jahren konsumiert, der sollte entweder gleich die zukünftige Pension der nächsten 30 Jahre miteinrechnen oder ganz einfach sich auf den Index verlassen. Denn sonst könnte ob der Inflation eine ziemliche Pensionslücke entstehen...
Dies gilt für eine ganze Reihe von Versicherungsprodukten. Je länger die Laufzeit eines Vertrages ist, desto wesentlicher wird der Index.
Normalerweise ist der Index in den meisten Produkten ohnehin automatisch dabei - Sie können diesbezüglich also gar nicht viel falsch machen.
So Sie doch einen Vertrag ohne Indexierung haben (warum auch immer), prüfen Sie zuerst die Richtigkeit der aktuellen Versicherungssumme und lassen Sie den Index einfach durch den Berater einschließen - ein Telefonat zum Einschluss sollte hier schon reichen.
Wenn Sie den Index aus einer Polizze ausschließen wollen, so ist dies generell ohne große Formalitäten möglich: Teilen Sie dies einfach in schriftlicher Form dem Versicherer mit.
In den meisten Fällen (jedenfalls bei Sachversicherungen) ist der spätere Indexeinschluss jederzeit möglich.
In manchen Fällen macht ein kurzzeitiger Ausschluss des Index durchaus Sinn! In den meisten Fällen besagen die Indexklauseln nämlich eine Mindestanpassung. Liegt z.B. die Inflationsrate bei 1,5%, steigt der Index trotzdem um mindestens 3 oder gar 4% (je nach Klausel). Wenn der zugrundeliegende Index über der Indexklausel liegt, wird natürlich der höhere Wert genommen.
Dies vermeidet zwar ziemlich sicher eine Unterversicherung (wenn die ursprüngliche Versicherungssumme passend gewählt wurde) - kann aber nach einigen Jahren durchaus zu einer unnötigen Überversicherung (ja, auch das kommt häufig vor) führen.
Und noch eine Tücke gibt es beim Index - er reduziert versteckt -aber stetig- die eventuell gewährten Rabatte!
Denn die Indexanpassung erfolgt Brutto für Netto (also ohne Rabatte) - Jahr für Jahr wird der ursprünglich hohe Rabatt bei vielen Polizzen weniger. Da kann es gar nicht schaden, ab und an (alle 5 bis 10 Jahre) einmal nachzufragen, ob die Rabatte Ihrer Verträge noch zeitgemäß bzw. marktkonform sind. Mehr als "Ja" (bzw. "Nein" zur Vergünstigung) kann Ihr Versicherungsbetreuer ohnehin nicht sagen:-)
Eine Indexanpassung ist ob der Freiwilligkeit kein klassischer Kündigungsgrund. Prämienerhöhungen zur Hauptfälligkeit bei KFZ-Versicherungen hingegen schon!