Prinzipiell handelt es sich bei einer Maklervollmacht um ein sehr sinnvolles Schriftstück, dass Ihnen als Versicherungskunden so manchen Weg bzw. so manche administrative Tätigkeit ersparen kann.
Es gibt jedoch auch genügend Fälle, wo man als Kunde das Unterzeichnen einer Maklervollmacht bereut: Und zwar dann, wenn der Versicherungsmakler gegen die eigenen Interessen (und eher für seine) handelt. Kommt zwar nicht häufig vor - kommt aber vor...
Maklervollmachten sind in Wort und Bild ziemlich einheitlich: Der Makler wird bevollmächtigt, genannte Interessen des Bevollmächtigers (=Kunde) zu wahren bzw. geltend zu machen.
Diese Tätigkeiten könnten u.a. sein:
Sie sehen schon: Genannte Tätigkeiten erlauben dem bevollmächtigten Makler einiges. Ganz selten (aber doch) wird dieses Vertrauen aber auch missbraucht:
Verträge werden ohne Wissen des Versicherten geändert, gekündigt oder verlängert. Angeblich unter dem Deckmantel des Kundenvorteils. Immer wieder ist in Foren bzw. Konsumentenschutzvereinen von derartigen Missbrauchsfällen einer Maklervollmacht zu lesen.
Es gilt sehr wohl anzumerken: Der Großteil der Makler arbeitet hochseriös und hat mittels der Maklervollmacht die Möglichkeit, den Versicherungshaushalt seiner Kunden auf aktuelle Gegebenheiten und zum Wohle der Kunden zu optimieren. Es gibt aber immer noch schwarze Schafe, die eine Vollmacht zur eigenen Einkommensmaximierung missbrauchen.
Unterzeichnen Sie also eine Maklervollmacht nur, wenn Sie von der Seriösität des Maklers absolut überzeugt sind. Lesen Sie sich die Vollmacht durch, lassen Sie sich die einzelnen Punkte im Bedarfsfall erklären, streichen Sie gegebenenfalls "verdächtige" Passagen und lassen Sie sich eine Kopie der Maklervollmacht aushändigen.
Ein seriöser Makler (und das ist die absolute Mehrheit) wird die Maklervollmacht nicht missbrauchen - trotzdem kann es vonnöten sein, ihm diese zu entziehen. Eine Maklervollmacht sollte bis auf Widerruf gelten - dieser sollte eingeschrieben und "per sofort" erfolgen.
Der Text für einen solchen Widerruf ist nicht kompliziert: "Hiermit widerrufe ich mit sofortiger Wirkung die Maklervollmacht vom ....". Name, Datum, Unterschrift.
Wenn Ihr Versicherungsvertreter Sie um eine Unterschrift auf eine Vollmacht zur Autoanmeldung bittet, ist dies keine klassische Maklervollmacht. Er benötigt diese zur Anmeldung bei der Behörde - normalerweise müssten Sie nämlich dort persönlich erscheinen. Der Versicherungsvertreter nimmt Ihnen also (zumeist kostenlos) Ihre Arbeit ab!
Eine solche Vollmacht (die Sie übrigens auch auf andere Personen in Sachen KFZ-Anmeldung ausstellen können) und Informationen darüber finden Sie übrigens hier: Vollmacht Autoanmeldung
Auch wenn Ihr Makler noch so professionell arbeitet und Sie Ihm grenzenlos vertrauen - eine Maklervollmacht kann beim Abschluss einiger Versicherungen nicht verwendet werden: Z.B. bei Lebensversicherungen, Krankenversicherungen oder Unfallversicherungen taugt diese nur sehr bedingt. Da benötigt der Versicherer bei fast allen Geschäftsfällen eine Originalunterscchrift.
Eine Maklervollmacht ist absolut sinnvoll - jedoch Vertrauenssache. Bei Missbrauchsverdacht aber sofort entziehen und schwarze Schafe an den Versicherungsverband melden.
Geldmarie-Linktipps: